Lehrplan PLUS

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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Bildungs- und Erziehungsauftrag für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

1 Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
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Bei jedem Menschen gestalten sich der individuelle Kompetenzerwerb und die soziale Teilhabe im wechselseitigen Zusammenspiel von persönlichen Gegebenheiten und sozialem Umfeld. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung ergeben sich in diesen Prozessen unterschiedliche Erschwernisse.

Ebenso wie Kinder und Jugendliche ohne Beeinträchtigungen kommen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung mit vielfältigen Vorerfahrungen in die Schule. Ihre Biografien sind gekennzeichnet vom Aufwachsen in unterschiedlichen familiären und soziokulturellen Situationen (z. B. Lebensumfeld außerhalb der Familie, Aufwachsen mit nur einem Erziehungsberechtigten, Migrationshintergrund) und von Lernerfahrungen, die sie in verschiedenen vorschulischen Einrichtungen (z. B. Frühförderung, Schulvorbereitende Einrichtung, Kindertagesstätte) sowie bisweilen auch in unterschiedlichen Schulen (Grundschule, Mittelschule, Förderzentrum mit einem anderen Förderschwerpunkt) gemacht haben. Auch aufgrund dieser differenzierten Ausgangslagen verfügen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung über höchst unterschiedliche Entwicklungspotenziale. Für die Verwirklichung ihrer Möglichkeiten benötigen sie Unterstützung in individuell angemessener Form und Intensität.

Diese Unterstützung erfolgt im Hinblick auf unterschiedliche Lebensvollzüge und Lernprozesse:

Viele der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung sind in der Lage, sich mit komplexen Bildungsinhalten auseinanderzusetzen, benötigen dabei jedoch Unterstützung durch angepasste methodisch-didaktische Vorgehensweisen. Für andere Schülerinnen und Schüler erstreckt sich der Unterstützungsbedarf auf die Bewältigung von Alltagshandlungen. Manche Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf sind auf Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit ihrer Umwelt, bei der Nahrungsaufnahme und Pflege angewiesen.

Manche Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen mit einem zusätzlichen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung fallen auf, wirken unangemessen und stellen häufig eine Herausforderung dar. Dem pädagogischen Handeln im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung liegt das Verständnis zugrunde, dass eine Einordnung von Verhalten immer aufgrund einer spezifischen und individuellen Erwartungsnorm erfolgt. Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler kann ihr persönliches Empfinden und Handeln als angemessen angesehen werden. Diese subjektiv empfundene Sinnhaftigkeit aller emotionalen und sozialen Äußerungen muss von Lehrerinnen und Lehrern erkannt und berücksichtigt werden. Jede Handlungsweise ist zunächst als Fähigkeit zu begreifen, die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, beeinträchtigende Bedingungen in ihr Leben und ihre Persönlichkeit zu integrieren und sich Welt anzueignen. Eine verständnisvolle Haltung der Lehrkräfte, klar strukturierte und für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare Umfeldbedingungen sowie eine systematische Verhaltensbeobachtung und -dokumentation sind Grundlage für die Erarbeitung von individuellen oder standortbezogenen Konzepten für Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit einem zusätzlichen emotionalen und sozialen Förderbedarf.

Sowohl die personenspezifischen als auch die kontextbezogenen Gegebenheiten, in deren Zusammenspiel Lernen stattfindet, gelten als veränderbar. Die Lehrerinnen und Lehrer lenken den Blick auf noch nicht entwickelte oder nicht offensichtlich wahrnehmbare Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und beziehen das individuelle Lern- und Lebensumfeld ein. Sie beobachten sensibel, um individuelle Chancen zu erkennen und diese zum Ausgangspunkt für Erziehung und Unterricht zu machen.

Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird die Gestaltung von Lernprozessen von dem Grundsatz geleitet, dass Menschen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung die gleichen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben wie Menschen ohne Förderbedarf. In der gesamten Entwicklung bilden körperliche Gegebenheiten, kognitive Fähigkeiten, emotionale Befindlichkeiten und soziale Kompetenzen eine Einheit. Jeder Lernschritt ruft immer Veränderungen in allen Bereichen des Handelns und Verhaltens hervor. Bei diesen Prozessen sind die Schülerinnen und Schüler auf verlässliche soziale Bindung angewiesen. Als Vertrauenspersonen unterstützen die Lehrkräfte die Kinder und Jugendlichen dabei, Veränderungen und neu erworbene Kompetenzen in ihre Handlungsschemata zu integrieren und für sie gewinnbringend zu nutzen sowie soziale Bindung aufzubauen.


2 Werteorientierung in einer demokratischen Gesellschaft
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Das pädagogische Handeln im Bildungs- und Erziehungsprozess von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung beruht auf den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern sowie auf den in Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern genannten Bildungszielen. Eine weitere Grundlage bildet das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.

Auf der Grundlage dieser Werte, Grundsätze und Bildungsziele erfahren und pflegen die Schülerinnen und Schüler in ihrem schulischen Alltag einen demokratischen, achtsamen, toleranten und respektvollen Umgang. Im gemeinsamen Schulleben und durch die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Lebensweisen erweitern sie ihren Erfahrungshorizont, ihre Bewertungsmaßstäbe sowie ihre Handlungsmöglichkeiten. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg, Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen zu übernehmen, um als Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und dieses mitzugestalten. Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Entscheidungen mitzuwirken, die sie selbst sowie die Klassen- und Schulgemeinschaft betreffen.


3 Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
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Das Recht auf Bildung und Erziehung gründet in der Menschenwürde. Alle Menschen sind bildungsbedürftig und bildungsfähig. Die Unbedingtheit des Rechts auf Bildung ergibt sich aus dem Anspruch auf Achtung und Bejahung aller individuellen Daseinsformen und Entwicklungsverläufe von Menschen. Bildung vollzieht sich im Dialog mit Personen und in der Auseinandersetzung mit Dingen, die sinnlich und verstehend wahrgenommen werden. Schülerinnen und Schüler erhalten durch Zuwendung in Form von Mimik, Gesten und Worten Antwort auf ihre Aktivitäten, Handlungen und Äußerungen. Dadurch entsteht ein pädagogischer Dialog, der Grundlage und Ausgangspunkt für gelingende Bildungsprozesse ist. Eine wertschätzende und annehmende pädagogische Beziehung begleitet die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu einer positiven Lebenssicht und bei der Entwicklung personaler Identität.

Die Persönlichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung sind gekennzeichnet durch unterschiedliche Stärken, Interessen, Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, verschiedene kulturelle und sozioökonomische Hintergründe sowie unterschiedlich verlaufende Biografien. Ihre individuellen Förderbedürfnisse erstrecken sich vor allem auf die Bereiche geistige Entwicklung, körperliche und motorische sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Alle Schulen, in denen Schülerinnen und Schülern nach dem LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet werden, haben den Auftrag, ein Lernumfeld zu gestalten, in dem Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit selbstbestimmt entfalten können und das gleichzeitig die derzeitige Lebenswirklichkeit sowie die zukünftigen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Es ist eine der zentralen Herausforderungen, die Balance zwischen notwendiger Unterstützung und weitestgehender Selbständigkeit zu finden. Ein gelingender Bildungsprozess ermöglicht, in Abhängigkeit von individuellen Ressourcen und persönlichen Bedürfnissen nach Sicherheit und Versorgung, soziale Zugehörigkeit zu erleben, Umwelt zu erfahren, Wissen zu erwerben und selbständig zu handeln.

Das Förderzentrum ist neben der allgemeinen Schule ein alternativer schulischer Lernort oder kann temporärer Förderort sein. Anschließend an den Besuch des Kindergartens, der Kindertageseinrichtung oder der Schulvorbereitenden Einrichtung wird der Bildungs-, Erziehungs- und Förderauftrag am Förderzentrum oder in der allgemeinen Schule verwirklicht. Das Förderzentrum erfüllt den Anspruch des bayerischen Bildungssystems auf eine hohe Durchlässigkeit zum einen innerhalb des Systems der verschiedenen Förderzentren und zum anderen durch die Begleitung der Übergänge in Grund- oder Mittelschule sowie in die Berufsschule oder die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen entwicklungsgemäß Wege zum gemeinsamen Leben und Lernen an verschiedenen Förderorten zu eröffnen.

Die an Unterricht, Förderung und Erziehung beteiligten Personen wirken partnerschaftlich mit Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten, Familien sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bildungseinrichtungen zusammen, um die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg zu begleiten.


3.1 Profilbildende Elemente des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Schule mit sonderpädagogischer Professionalität und Fachlichkeit, die in besonderer Weise auf die Lern-, Erziehungs- und Entwicklungsbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit diesem Förderbedarf  ausgerichtet ist. Mit hoher Diagnosekompetenz, qualifizierten methodisch-didaktischen, pädagogischen und individuellen Förderangeboten sowie durch die Gestaltung der Übergänge in die allgemeine Schule oder in die berufliche Vorbereitung unterstützt es die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Entwicklung. Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung besuchen das Förderzentrum, nachdem sich ihre Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigten bewusst dafür entschieden haben.

Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bauen regional unterschiedliche Modelle der Kooperation mit Grund- und Mittelschulen auf. Darüber hinaus bilden sie Netzwerke mit inner- und außerschulischen Partnern, um  individuelle Bildungs- und Lebenswege der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Förderzentren mit dem Schulprofil Inklusion zeichnen sich in besonderer Weise durch weit gefächerte inklusive Netzwerke aus.


Interdisziplinarität und Kooperation mit den Eltern und Erziehungs- und Sorgeberechtigten
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Eine ganzheitliche Sichtweise auf die Schülerinnen und Schüler am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfordert die Zusammenarbeit aller an Erziehung und Bildung Beteiligten. Dies sind vor allem die Eltern und Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie Fachkräfte innerhalb eines interdisziplinären Teams aus Lehrkräften für Sonderpädagogik, Heilpädagogischen Förderlehrerinnen und -lehrern, Heilpädagoginnen und -pädagogen, Pflegepersonal und Schulbegleitungen. Neben der Interdisziplinarität verschiedener Professionen innerhalb des Förderzentrums besteht eine enge Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie Heilpädagogischen Tagesstätten, Fachdiensten, Werkstätten für behinderte Menschen, Arbeitsagenturen, Integrationsfachdiensten, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ihre kooperative Vernetzung ist Voraussetzung für die qualitätvolle Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Schule und Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte tragen gemeinsame Verantwortung für erfolgreiche Bildungsprozesse und berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Das Förderzentrum gestaltet diese Beziehung im Sinne einer engen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Die familiäre Umgebung ist der prägende Bildungsort für Kinder und Jugendliche, deshalb sind die Eltern bzw. die Erziehungs- und Sorgeberechtigten die wichtigsten Gesprächspartner für die Lehrkräfte. Eine vertrauensvolle Kooperation der Schule mit Elternhaus bzw. Wohnheim unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und bereichert Unterricht und Schulleben. Die Schule zeigt eine wertschätzende Haltung gegenüber den Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigten und erkennt die Vielfalt von Lebensentwürfen an. In regelmäßigen Gesprächen werden Informationen über die Entwicklung des Lern- und Sozialverhaltens, entsprechende Fördermaßnahmen, Hilfsmittel und Therapien ausgetauscht. Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte werden aktiv in schulische Entwicklungsprozesse eingebunden und beteiligen sich an der Gestaltung des Schullebens.

Jedes Mitglied des interdisziplinären Klassenteams bringt seine vielfältigen Kompetenzen in die pädagogische Arbeit ein. Die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie die differenzierte Aufgabenverteilung sichern eine auf die Lebensbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Förderung. In regelmäßigen Teamsitzungen werden Fördermaßnahmen und Entwicklungen reflektiert und neue Förderziele vereinbart. Über diesen Austausch hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Heilpädagogischen Tagesstätte. Diese Kooperation ermöglicht es, dass therapeutische Angebote im Unterricht vertieft und pädagogische Konzepte über die gesamte Tagesstruktur der Kinder und Jugendlichen aufrechterhalten werden. Enge Absprachen zwischen den Lehrkräften des Förderzentrums und den Pädagoginnen und Pädagogen der Heilpädagogischen Tagesstätte erleichtern den Kindern und Jugendlichen eine sichere Orientierung an Werten und Haltungen und den Aufbau erwünschter Verhaltensmuster.

In der Berufsschulstufe des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kommen im Zuge der Lebenswegplanung den Eltern und Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie externen Partnern wichtige Beratungs- und Entscheidungsfunktionen zu. Bei Fragen der Berufsvorbereitung unterstützen Vertreterinnen und Vertreter der Werkstatt für behinderte Menschen einzelner Betriebe, der Bezirke, der Agentur für Arbeit und der Integrationsfachdienste die Jugendlichen. Eine verantwortungsbewusste Planung des weiteren Lebenswegs wird durch einen qualifizierten Austausch aller Beteiligten sichergestellt.


Diagnostik und Förderplanung
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Um Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung gemäß ihres Entwicklungsstands und ihrer persönlichen Stärken zu fördern, bedarf es einer präzisen Diagnostik und Förderplanung. Lehrkräfte für Sonderpädagogik beschreiben in einer Person-Umfeld-Analyse die pädagogische Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler. Sie gehen von der Erkenntnis aus, dass Kinder und Jugendliche Akteure ihrer eigenen Entwicklung sind und dass sie vielfältige Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale besitzen. Dabei wird stets beachtet, dass Entwicklung ein dynamischer Prozess ist, der sich nicht immer in festgelegten, aufeinanderfolgenden Stufen vollzieht und der von vielfältigen äußeren und inneren Bedingungen zugleich beeinflusst wird.

Die diagnostischen Aufgaben der Lehrkräfte für Sonderpädagogik gliedern sich im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Eingangsdiagnostik und lernprozessbegleitende Förderdiagnostik, aus welche rdie individuelle Förderplanung hervorgeht.

Bei Kindern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung, die das Förderzentrum besuchen, wird zu Beginn ihrer schulischen Laufbahn eine Eingangsdiagnostik vorgenommen. Sie mündet in ein sonderpädagogisches Gutachten. Mithilfe eines Anamnesegesprächs mit den Eltern bzw. den Erziehungs- und Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräften früherer Einrichtungen werden medizinische Diagnosen, biografisch bedeutsame Daten und Entwicklungsberichte der Kinder gesammelt. Dies dient dazu, dass sich die aufnehmende Einrichtung umfassend auf die Förderung der Schülerinnen und Schüler vorbereitet.

Im Rahmen der lernprozessbegleitenden Diagnostik wird die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu Beginn eines Schuljahrs, vor Beginn einer Lernsequenz und während des Unterrichts mithilfe informeller Verfahren und differenzierter Beobachtung erfasst. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Feststellung vorhandener Kompetenzen gelegt. Im Anschluss können differenzierte Lernangebote auf dem jeweiligen Entwicklungsniveau geplant und durchgeführt werden.

Der individuelle Lernfortschritt wird in einem Förderplan dokumentiert. Er gibt Hinweise darauf, wie neue Entwicklungsschritte erreicht werden können, und wird fortlaufend aktualisiert. Der Förderplan stellt die individuellen Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund und beschreibt in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern geeignete Lernangebote. Der Bedarf von materiellen und personellen Hilfen wird ebenso miteinbezogen wie deren schrittweise Reduktion.


Schulvorbereitung
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An das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) angegliedert sein. Pädagogische, heil- und sonderpädagogische Fachkräfte fördern entwicklungsgemäß motorische, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen der Kinder bis zur Einschulung. Im Anschluss an die Schulvorbereitende Einrichtung besucht das Kind eine Grundschule oder ein Förderzentrum.


Schulstufen
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Das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst die Grundschulstufe, die Mittelschulstufe und die Berufsschulstufe.

Die Grundschulstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr für eine Dauer von mindestens vier Schulbesuchsjahren. Der Übergang von der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) bzw. vom Kindergarten in die Schule erfordert von den Kindern, sich  auf vielfältige Veränderungen einzustellen. Die zeitlich und inhaltlich zunächst unbekannte Strukturierung des Vormittags sowie schulische Verhaltens- und Arbeitsweisen werden schrittweise eingeführt. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Begegnung mit kindgemäßen Themen aus dem Fächerkanon der Grundschulstufe.

Die Mittelschulstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler vom fünften bis zum neunten Schulbesuchsjahr. Prägend für diese Altersgruppe sind die altersspezifischen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, etwa Verarbeitung körperlicher Veränderungen, Finden der eigenen Persönlichkeit, Ablösung vom Elternhaus und Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen. Dabei gilt es, Verhaltensweisen aus der Kindheit schrittweise aufzugeben und den Übergang zum Erwachsenenalter zu vollziehen. Kompetenzen, die in der Grundschulstufe erlangt wurden, werden unter besonderer Berücksichtigung der Altersgemäßheit gefestigt und weiterentwickelt. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die für das Erlernen schriftsprachlicher und mathematischer Fähigkeiten aufgewendete Lernzeit in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die zukünftige Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler steht.

In der Berufsschulstufe erfüllen die Schülerinnen und Schüler die Berufsschulpflicht und somit die letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht. Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler war das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der überwiegende Lernort. Eine wachsende Zahl an Jugendlichen hat jedoch aufgrund inklusiver Angebote mitunter umfangreiche Zeiträume in Einzelintegration, in Klassen mit festem Lehrertandem an allgemeinen Schulen, in Partnerklassen oder an Förderschulen mit einem anderen Förderschwerpunkt verbracht. Im Laufe ihrer individuellen Lern- und Lebensgeschichte haben sie vielfältige Kompetenzen erworben und Wege gefunden, mit Erschwernissen in verschiedenen Bereichen umzugehen. Daraus resultiert eine Vielfalt biografischer Erfahrungen und schulischer Lernvoraussetzungen, die die Grundlagen für das weitere Lernen in der Berufsschulstufe bilden. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in die Arbeitswelt, lernen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kennen und beschäftigen sich mit den Themen Partnerschaft und Wohnen.


Lebenswegplanung und Berufsvorbereitung
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In der Berufsschulstufe des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stehen die Lebenswegplanung und die Berufsvorbereitung im Mittelpunkt des Lernens und der Entwicklungsförderung.

Ziel ist es, dass die Jugendlichen in der Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Wünschen ihr weiteres Leben möglichst selbstbestimmt planen. Die Planungsperspektive kann alle Bereiche umfassen, die für den weiteren Lebensweg bedeutsam sind. Die Schule initiiert diesen Prozess und begleitet ihn in der Anfangsphase. Um eine Weiterführung der Lebenswegplanung über die Schulzeit hinaus zu ermöglichen, können die Schülerinnen oder Schüler auch außerschulische Beraterinnen und Berater einbeziehen. Die Dokumentation der Lebenswegplanung visualisiert Schritte, die zur Realisierung der angestrebten Ziele nötig sind, und sichert die Informationsweitergabe.

In die Arbeitswelt beschreiten Menschen mit Behinderung unterschiedliche Wege. Die Wahl des Arbeitsplatzes ist nicht ausschließlich auf Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)  und auf Förderstätten ausgerichtet. Die Berufsschulstufe  des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erweitert den Fokus der beruflichen Vorbereitung und der vorberuflichen Bildung. Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen sowie Angebote der Reha-Berater und Integrationsfachdienste unterstützen hierbei. Neben Außenarbeitsplätzen der Werkstatt für behinderte Menschen gibt es Angebote wie die Anstellung in Inklusionsfirmen und die Unterstützte Beschäftigung in Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichwohl hängt es von den persönlichen Fähigkeiten und regionalen Gegebenheiten ab, welche Möglichkeiten die angehenden Erwachsenen verwirklichen können.

Als Alternative zum Wohnen im Elternhaus bestehen für junge Erwachsene mit Behinderung verschiedene Wohnmöglichkeiten. Neben dem Wohnen im Wohnheim für Menschen mit Behinderung stehen Außenwohngruppen der Wohnheime, sozialpädagogisch betreute Wohngemeinschaften sowie betreutes Einzel- oder Paarwohnen zur Verfügung. Vielfach unterstützen Träger der Wohlfahrtspflege junge Menschen durch die Einrichtung von Selbsthilfegruppen, in denen beispielsweise Kurse, Unternehmungen in der Gruppe und Individualreisen organisiert werden. Ausgehend von ihren individuellen Möglichkeiten suchen und finden die Jugendlichen mit Unterstützung der Schule, der Eltern bzw. der Erziehungs- und Sorgeberechtigten und externer Partner die für sie geeignete Wohnform.


Qualitätsentwicklung
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Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung überprüfen regelmäßig die Qualität ihrer Arbeit. Sie entwickeln sich unter Berücksichtigung der sich stets verändernden gesellschaftlichen Bedingungen auf der Basis von Rückmeldungen und gemeinsamen Zielsetzungen weiter. Die Qualitätsentwicklung ist eine zentrale Aufgabe, für die verschiedene Instrumente der Evaluation zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse können gemeinsam mit Schulaufsichten, Schulleitungen, Lehrerkollegien, Schulgremien und mit den kommunalen oder privaten Trägern anzustrebende Ziele formuliert werden. Schulhausinterne Fortbildungen, Teambesprechungen und Hospitationen sowie institutionsübergreifende und interdisziplinäre Kooperationen helfen den Kollegien dabei, die Qualität schulischer Prozesse beständig weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern. Zur Förderung der Lehrergesundheit sind Supervision, Coaching, kollegiale Fallberatung und Fortbildungen für Lehrkräfte geeignet. Damit kann gesundheitlichen Belastungen präventiv und interventiv begegnet werden und Lehrkräfte finden Anregungen für einen konstruktiven Umgang mit spezifischen beruflichen Belastungen.


3.2 Profilbildende Elemente für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
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„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ (Art. 2 Abs. 2 BayEUG)

Das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bündelt sonderpädagogische Fachlichkeit und stellt diese den allgemeinen Schulen unterstützend zur Verfügung. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik bringen sich in Form von Beratung, Förderung und Diagnostik in den Prozess der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung ein, wobei sie die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Blick haben. Als Voraussetzung für gelingende inklusive Bildung beschreiben Lehrkräfte für Sonderpädagogik den individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer fundierten sonderpädagogischen Diagnostik und erstellen in Absprache mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule einen förderdiagnostischen Bericht. Sie beraten die Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schule im Hinblick auf den Einsatz von angemessenen Methoden, Arbeits- und Hilfsmittel, geben Hinweise für individuelle Aufgabenstellungen und bieten Unterstützung für soziales und emotionales Lernen an. Diese Maßnahmen werden im individuellen Förderplan festgehalten. Das Einbringen von sonderpädagogischer, förderschwerpunktspezifischer Kompetenz in die allgemeinen Schulen ist ein wesentliches Element der Entwicklung und Stärkung einer Vielfalt inklusiver Lernorte.

Diese Vielfalt realisiert sich in folgenden Unterstützungs- und Organisationsformen:


Mobile sonderpädagogische Hilfe
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Die mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) bietet noch nicht schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Familien Angebote früher Förderung und berät Kindertageseinrichtungen bei deren Umsetzung.


Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
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Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bietet individuelle Unterstützung bei der Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen, die Förderzentren mit anderen Förderschwerpunkten oder wohnortnahe Grund- und Mittelschulen besuchen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayEUG). Ziel des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ist es, gemeinsam mit allen Erziehungsverantwortlichen das Lernen und Leben der Kinder und Jugendlichen ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechend zu unterstützen.


ELECOK-Beratungsstellen
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ELECOK-Beratungsstellen sind zu einem flächendeckenden, schulartübergreifenden Beratungssystem verknüpft. Der Begriff ELECOK steht für "Elektronische Hilfen und Computer für körperbehinderte Schüler". Das vorrangige Ziel der ELECOK-Beratungsstellen ist es, alle Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der Kommunikation einen besonderen Förderbedarf aufweisen, bzgl. des Einsatzes von Hilfsmitteln der Unterstützten Kommunikation zu beraten.


Förderzentren mit dem Schulprofil Inklusion
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Förderzentren mit dem Profil Inklusion zeichnen sich durch eine vielfältige Unterstützung der Inklusion in der Region aus. Diese Schulen entwickeln regional angepasste, innovative Ideen und gestalten deren Umsetzung in Unterricht und Schulleben.


Allgemeine Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
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An allgemeinbildenden Schulen mit dem Schulprofil Inklusion werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah beschult. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik berät und unterstützt die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule bei der Unterrichtung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.


Klassen mit festem Lehrertandem an allgemeinen Schulen
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Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ lernzieldifferent unterrichtet werden (Art. 30b Abs. 5 Satz 1 BayEUG). Der Unterricht wird von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik erteilt. Pflegekräfte können in Abhängigkeit vom Pflegebedarf einzelner Schülerinnen und Schüler das Lehrertandem ergänzen. In Klassen mit festem Lehrertandem erleben die Schülerinnen und Schüler soziale Gemeinschaft und das Lernen am gleichen Lerngegenstand, welcher von den Lehrkräften für die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen individuell aufbereitet wird.


Partnerklassen an allgemeinen Schulen oder am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Es besteht die Möglichkeit, dass Partnerklassen des Förderzentrums oder der allgemeinen Schule mit einer Partnerklasse der jeweils anderen Schulart gemeinsam unterrichtet werden (Art 30a Abs. 7 BayEUG). Als Partnerschulen kommen Grund- oder Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen oder Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung infrage. Die Partnerklassen kooperieren in unterschiedlicher Intensität miteinander. Die Kooperation kann ebenso regelmäßig stattfindenden lernzieldifferenten Unterricht umfassen wie die punktuelle Durchführung gemeinsamer Projekte oder Aktionen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen und Lehrkräften des Förderzentrums und der allgemeinen Schulen ist Voraussetzung für gelingenden Unterricht in Partnerklassen.


3.3 Organisation des Unterrichts
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In den Schulstufen Grund-, Mittel- und Berufsschulstufe können die Klassen jahrgangsgemischt unterrichtet werden und sich nach Kriterien und Schwerpunkten zusammensetzen, die jede Schule nach pädagogischen Überlegungen (z. B. Alter, Schulbesuchsjahr, Entwicklungsstand, Leistungsstand, soziale Kompetenzen, Zusammenarbeit mit Grund- und Mittelschulen, berufliche Orientierung) festlegt.

Das Klassenlehrerprinzip ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, die Lehrkraft als Bezugsperson zu erleben und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Dies unterstützt ihre Entwicklung auch im sozial-emotionalen Bereich positiv.

Die zeitliche Einteilung des Unterrichtstages orientiert sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Sie berücksichtigt Phasen der Konzentration und das Bedürfnis nach Bewegung und Pausen ebenso wie Zeiten für Pflege, Nahrungsaufnahme und medizinische Versorgung.


3.4 Übergänge: Aufnahme und Schulwechsel
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Die Lernbiografie der Schülerinnen und Schüler ist von einer Reihe von Übergängen geprägt: der Übergang von der Familie in Kindertageseinrichtungen, von dort in die Schule und der Wechsel zwischen Schulen. Lehrkräfte tragen durch individuelle Begleitung dazu bei, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch deren Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte die Übergangsphasen mit möglichst geringen Belastungen bewältigen. In Gesprächen wird geklärt, welche Konsequenzen der Übergang für alle Beteiligten mit sich bringt und welchen Beitrag jeder Einzelne zum Gelingen leisten kann. Kinder und Jugendliche, die schulische und familiäre Veränderungen zeitgleich erleben, erhalten besondere Aufmerksamkeit und entsprechende Unterstützung.

Die Einschulung stellt einen wichtigen Übergang in der Bildungsbiografie eines Kindes dar. Der Unterricht knüpft an die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die Kinder beim Schuleintritt mitbringen, baut Stärken aus und ermöglicht den Aufbau von Kompetenzen. Die Lehrkräfte arbeiten mit externen Experten und Pädagogen aus früher besuchten Einrichtungen zusammen oder nutzen Entwicklungsdokumentationen dieser Einrichtungen, um die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu erkennen. Dieses Vorgehen setzt die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigten voraus.

Der Übergang von der wohnortnahen allgemeinen Schule ins Förderzentrum oder umgekehrt bzw. zwischen zwei Förderzentren mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten stellt für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung eine besondere Herausforderung dar. Er ist verbunden mit der Eingewöhnung in eine neue Klassengemeinschaft, mit einem räumlichen Wechsel und mit neuartigen Leistungsanforderungen. Vorgehensweisen wie eine enge Kooperation der aufnehmenden mit der abgebenden Schule, die gegenseitige Hospitation der Lehrkräfte sowie Probeunterricht in der aufnehmenden Schule bereiten den Übergang intensiv vor.

Zur Anbahnung des Übergangs von der Förderschule in die Berufstätigkeit finden in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 der Berufsschulstufe praxisbezogene Maßnahmen zur Berufsorientierung, zum Wohnen und zur Freizeitgestaltung statt. Diese umfassen Praxistage, Praktika in Förderstätten, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie Wohntrainings und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Die abgebende Schule arbeitet eng mit verschiedenen externen Partnern zusammen, um gemeinsam mit den Jugendlichen und deren Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigten eine stimmige Lebenswegplanung zu gestalten.


4 Haltung, Rolle und Aufgaben der Lehrkraft
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Lehrerinnen und Lehrer, die für die Umsetzung des LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Verantwortung tragen, setzen das Recht auf Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler um. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Ausmaß, in dem die Lebensbewältigung der Schülerinnen und Schüler erschwert ist.

Eine wichtige Grundhaltung im pädagogischen Kontext besteht in der Überzeugung, dass jeder Mensch aus sich heraus Person ist. Sein Personsein kann weder eingeschränkt noch infrage gestellt werden. Von jedem Menschen geht die unmittelbare Aufforderung an seine Mitwelt aus, ihm Achtung entgegenzubringen. Von diesem Menschenbild getragen, können Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Schule die Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung übernehmen. Sie unterstützen diese, ohne sie abhängig und zum Objekt von Hilfe zu machen. Wirkungsvolle Hilfe wird in Anerkennung der Autonomie von Menschen mit Hilfebedürfnissen geleistet. Erziehung, Unterricht und Pflege sind erfolgreich, wenn sie Kindern und Jugendlichen die Freiheit zu Auswahl und Entscheidung sowie den Raum zu selbst organisiertem Lernen lassen und nicht als autoritäre Interventionsstrategien eingesetzt werden. Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Erschwernisse in der Lebensbewältigung in besonderem Ausmaß Verunsicherungen in der Persönlichkeitsentwicklung erfahren, benötigen haltgebende soziale Bezüge. Deshalb brauchen sie Lehrerinnen und Lehrer, denen es gelingt, ihre Lebensäußerungen zu verstehen, diese aufzugreifen und Lebenssinn zu vermitteln. Die Lehrkräfte begleiten auch Schülerinnen und Schüler, die sich bereits sehr früh mit dem Tod auseinandersetzen müssen. Dabei gestalten sie gemeinsam mit den Eltern und anderen Bezugspersonen bewusst die verbleibende Lebenszeit.

Lehrkräfte verstehen sich als Lernbegleiter der Schülerinnen und Schüler. Sie bereiten kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vor, die den individuellen  Entwicklungsstand und die Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Im einsetzenden Lernprozess nehmen sich die Lehrkräfte soweit wie möglich zurück, beobachten die Lernenden, halten es aus abzuwarten und bieten nur jenen Kindern und Jugendlichen Hilfe an, die diese tatsächlich benötigen. Ziel ist es, Hilfestellungen sukzessive und kontinuierlich entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler abzubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer machen sich bewusst, dass ihr Unterricht ein Angebot für Schülerinnen und Schüler darstellt, das eventuell nicht oder nur teilweise angenommen wird und möglicherweise nicht zum Erwerb neuer Kompetenzen führt. Grundlage hierfür ist die Überzeugung, dass Lernen bedeutet, Neues aktiv in bestehende Strukturen zu integrieren. Ausgehend von ihren Beobachtungen zum Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und passen ihn an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen an.

Diagnostik und Beratung sind vielfältige Aufgabenfelder im Bereich sonderpädagogischer Förderung. Sie werden im Wesentlichen von Lehrerinnen und Lehrern für Sonderpädagogik erbracht. Diagnostische Kompetenz umfasst nicht nur die Kenntnis diagnostischer Verfahren, sondern vor allem auch die Fähigkeit zu genauer Beobachtung. Die Lehrkräfte beschreiben das gesamte System, in dem eine Schülerin oder ein Schüler steht, und berücksichtigen die Tatsache, dass jede diagnostische Erkenntnis auch durch subjektive Sichtweisen der Beobachterinnen und Beobachter geprägt wird. Erfolgreiche Beratungstätigkeit setzt Beratungskompetenz voraus. Dazu gehören das Wissen über den Ablauf von Beratungsprozessen, die Bereitschaft zu regelmäßiger Reflexion der Beraterrolle und die Beherrschung von Techniken der Gesprächsführung.

Die familiäre Situation mit Kindern und Jugendlichen, deren Entwicklungsbedingungen zu Erschwernissen in der Lebensbewältigung führen, ist häufig von außergewöhnlichen Belastungen des Alltags geprägt. Lehrerinnen und Lehrer verstehen sich als fachkompetente Partnerinnen und Partner der Eltern und Erziehungsberechtigten. Sie erkennen die auf täglicher Erfahrung beruhende elterliche Einschätzung der Kinder oder Jugendlichen an und verbinden diese mit dem schulischen Erziehungshandeln. Schule und Elternhaus ergänzen ihr Wissen im wechselseitigen Austausch und gewährleisten eine umfassende Bildung und Erziehung. Beratende Gespräche finden in einer offenen, kooperativen Atmosphäre statt. Dabei nehmen Lehrerinnen und Lehrer eine zuhörende und verstehende Haltung ein.

An der schulischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung ist ein multiprofessionelles Team beteiligt. Um der Forderung nach ganzheitlicher Erziehung gerecht zu werden, müssen verschiedene Maßnahmen innerhalb des Teams abgestimmt werden. Ebenso besteht ein kontinuierlicher Informationsaustausch über Beobachtungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Um Zusammenarbeit im Team erfolgreich zu gestalten, gilt es, Informationen für alle Beteiligten transparent zu strukturieren. Dafür werden der Zeitpunkt und die Dauer einer Teamsitzung rechtzeitig festgelegt, das Thema der Besprechung bekanntgegeben und eine Verantwortliche bzw. ein Verantwortlicher für den Ablauf eines Teamgesprächs gemeinschaftlich bestimmt. Zielsetzungen für die Weiterarbeit werden in Übereinstimmung formuliert und in vereinbarten Abständen evaluiert. Einzelne Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung werden sowohl am Förderzentrum als auch an allgemeinen Schulen durch Schulbegleiterinnen bzw. Schulbegleiter bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützt. Die Lehrkräfte besprechen gemeinsam mit den Schulbegleitungen notwendige Hilfen zur Selbsthilfe und leiten sie im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen an. Dabei behalten sie das langfristige Ziel im Auge, die Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich von den Hilfen der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unabhängig zu machen.

Um ihre vielfältigen Aufgaben kompetent wahrzunehmen und aktuelle Entwicklungen der Schulpädagogik nachzuvollziehen, nehmen Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil. Sie sind bereit, bei Bedarf Supervision, Coaching oder kollegiale Fallberatung wahrzunehmen, um beruflichen Belastungen präventiv und interventiv zu begegnen.


5.1 Schülerorientierung im Unterricht
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Lernen ist ein aktiver und individueller Prozess, bei dem sich die Schülerinnen und Schüler handelnd mit der Welt auseinandersetzen. Sie bilden unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, persönliche Einstellungen und Begabungen zu verschiedenen Zeiten aus. Der Unterricht ermöglicht Lernen, indem er Ausschnitte der Welt so auswählt und aufbereitet, dass Schülerinnen und Schüler in einem kommunikativen Prozess ihre personalen, sozialen und fachlichen Kompetenzen entwickeln und festigen können. Die Auswahl und Planung von Lernangeboten orientieren sich zuallererst an den Lernvoraussetzungen, den Bedürfnissen und Erwartungen der Kinder und Jugendlichen.

Die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Anforderungen des Kompetenzerwerbs beeinflussen die Entscheidung für den Einsatz der Methoden. Es ist zu ermitteln, welche Art der Lerntätigkeit den Handlungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler am besten gerecht wird. Lernen kann sich sinnlich-wahrnehmend, handelnd-aktiv, bildlich-darstellend oder begrifflich-abstrakt vollziehen. Die Methodenwahl richtet sich auch nach dem  Prinzip: so viel Anleitung durch Strukturierung des Kompetenzerwerbs wie nötig und so viel Freiraum für selbsttätiges Lernen wie möglich. Die Unterschiedlichkeit individueller Lernwege erfordert von Lehrerinnen und Lehrern, ein umfangreiches methodisches Repertoire zu beherrschen und dieses flexibel einzusetzen.

Im Lernprozess entwickeln die Schülerinnen und Schüler Selbstvertrauen, ein realistisches Selbstbild sowie Kommunikations-  und Kooperationsfähigkeit und erwerben entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten Kulturtechniken, Fach- und Methodenkompetenzen. Diese münden in eine Handlungskompetenz, die es ihnen erlaubt, zukünftige Anforderungssituationen und Problemstellungen möglichst selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Kinder und Jugendliche sowie Lehrkräfte gestalten Lernen gemeinsam und tauschen sich über Ergebnisse und Vorgehensweisen aus.

Folgende Elemente unterstützen einen schülerorientierten Unterricht im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:


Lebensweltbezug
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Die Auswahl der Unterrichtsinhalte orientiert sich an der aktuellen Lebensbedeutsamkeit für Kinder und Jugendliche und bezieht ihre bisherigen Alltagserfahrungen mit ein. Ebenso sind die Anforderungen zu klären, die sich für das zukünftige Leben der Schülerinnen und Schüler ergeben können. Die Auswahl der Unterrichtsinhalte orientiert sich – auch kurzfristig – immer wieder an beiden Kriterien.


Alters- und Entwicklungsgemäßheit
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Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung haben weitgehend die gleichen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen wie junge Menschen ohne Behinderung. Aus diesem Grund werden altersgemäße Lerninhalte sowie Lehr- und Lernformen angeboten. Im Sinne eines spiralcurricularen Vorgehens können sich Schülerinnen und Schüler Kompetenzen in verschiedenen Altersstufen mehrmals mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen und in unterschiedlicher Komplexität aneignen. Häufig sind basale Angebote in allen Altersstufen notwendig. Auch sie verlangen eine altersgemäße Gestaltung. Schülerinnen und Schüler brauchen die Möglichkeit, am ausgewählten Unterrichtsgegenstand im Bereich ihres nächsten Entwicklungsschrittes zu lernen. Dies erfordert eine optimale Passung des Unterrichtsangebots. Vor allem durch eine individuelle Anpassung der Lerninhalte und der Handlungsanforderungen sowie durch differenzierte didaktische Hilfestellungen werden Lern- und Leistungsvermögen geweckt und gefördert. Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulstufe gilt die Altersgemäßheit in besonderem Maße. Sie stehen wie alle Jugendlichen vor der Aufgabe, sich auf den künftigen Lebensabschnitt nach der Schulzeit vorzubereiten. Dies erfordert im Hinblick auf Inhalte und Methoden eine Orientierung an Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Besonderer Wert wird auf einen erwachsenengemäßen Umgang gelegt, welcher sich etwa in einer altersgemäßen sozialen Distanz und in der gegenseitigen Anrede mit der Höflichkeitsform „Sie“ äußert.


Ganzheitlichkeit
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Den Anspruch auf Ganzheitlichkeit erfüllt Unterricht dann, wenn er sich an die Schülerinnen und Schüler in ihrer Gesamtpersönlichkeit wendet. Ganzheitlicher Unterricht berücksichtigt, dass Lernen ein komplexer Vorgang ist, an dem vielfältige sensorische, motorische, sprachliche, kognitive und soziale Prozesse beteiligt sind. Ganzheitliches Lernen gelingt durch ausgewogene Beanspruchung möglichst vieler der genannten Bereiche. Schülerinnen und Schüler können erfolgreich lernen, wenn der Unterricht ihre vielfältigen Erfahrungen einbezieht. Unterrichtsinhalte werden als bedeutsam erlebt, wenn sie auch außerhalb der Schule erfahrbar werden.


Lernumgebungen
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Lehrerinnen und Lehrer initiieren und beeinflussen das Lernen, indem sie Lernanlässe schaffen und Lernumgebungen – äußere Bedingungen, Lernmaterialien, Aufgabenstellungen, Sozial- und Arbeitsformen – gestalten. Sie adaptieren diese mit Blick auf die jeweilige Situation in der Klasse, geben individuelle Lern- und Übungshinweise und stellen differenzierende Aufgaben und Lernmittel bereit. Schrittweise führen sie die Schülerinnen und Schüler in neue Lernumgebungen ein. Dabei setzen sie gezielt bekannte und neue Materialien, Aufgabenformate oder Sozial- und Arbeitsformen ein, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.


Selbsttätigkeit
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Schülerinnen und Schüler lernen dann erfolgreich, wenn sie Anregungen vorfinden, die ihre Erwartungen und Bedürfnisse aufgreifen und die selbstbestimmte Aktivität zulassen. Deshalb sind Lernsituationen so offen und überschaubar zu gestalten, dass sie Raum geben, den individuellen Interessen entsprechend teilzuhaben, auszuwählen, zu üben, zu entscheiden und kreativ zu handeln. Materialgeleitetes Lernen ermöglicht in besonderer Weise aktives, selbsttätiges Lernen. Schülerinnen und Schüler wählen Lernmaterialien aus. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen sie beim Auffinden geeigneter, individuell lernfördernder Materialien, erklären Aufgabenstellungen und begleiten die Phase der Reflexion.


Selbstwirksamkeit
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Selbstwirksamkeit wird als Grundbedürfnis und Motivation für menschliches Handeln angesehen. Damit Kinder und Jugendliche unterschiedliche, auch belastende Situationen bewältigen können, müssen sie sich als wirksam in ihren Handlungen wahrnehmen und erleben, dass sie einen Einfluss auf die Lösung von Problemen haben. Dies schafft Vertrauen in das eigene Können. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in diesem Prozess durch eine  stabile, positive Beziehung. Sie lassen den Kindern und Jugendlichen Raum, um selbständig nach Lösungen zu suchen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei Schwierigkeiten bieten sie sich als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner an. Anerkennung, Ermutigung und konstruktive Kritik fließen in die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ein.


Handelndes Lernen
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Schülerinnen und Schüler finden im Unterricht vielfältige Möglichkeiten, ihre Interessen einzubringen, vorhandenes Können zu erproben und in aktiver Auseinandersetzung mit der Umwelt Erfahrungen zu sammeln. Handelndes Lernen eignet sich für alle Kinder und Jugendlichen. Sie gestalten ihren eigenen Fähigkeiten entsprechend und möglichst selbständig die dingliche Welt und erleben, dass sie selbst Veränderungen bewirken können, denn bereits der Ausdruck von Interesse an und die Kontaktaufnahme mit Dingen und Personen der Umgebung sind als Handlungen zu begreifen. Freies Aktionsfeld, Objekterkundung und Projekte sind methodische Formen, die sich für handelndes Lernen in besonderer Weise eignen. Ebenso sind auch Lehrgänge Teil des handlungsorientierten Lernangebots. Im Rahmen eines Lehrgangs erwerben die Schülerinnen und Schüler Fertigkeiten, die ihnen die Bewältigung des Alltags und den Erwerb neuer Kompetenzen ermöglichen.


Übung und Anwendung
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Erlerntes bleibt nicht automatisch abrufbar und erhalten. Üben bedeutet, erworbene Kompetenzen auf neue und unterschiedliche Situationen zu übertragen, um damit Strategien und Abläufe zu erweitern, zu automatisieren oder zu festigen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierfür individualisierte Übungsformen bereit, die zunehmend komplexer werdende Situationen berücksichtigen.


Individualisierung und Differenzierung
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Unterricht findet in Klassen, in Lerngruppen und in Einzelförderung statt. Die entsprechenden Sozialformen wie Klassenunterricht, Gruppenarbeit oder Einzelarbeit werden bedarfsgerecht organisiert. Kinder und Jugendliche erwerben Kompetenzen anhand gemeinsamer Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lernwege, Lernergebnisse und Lerntempi zulassen und damit verschiedene Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen beachten. Dieses Vorgehen erfordert Maßnahmen innerer Differenzierung. Individuelles Lernen gelingt vor allem dann, wenn Hilfen in unterschiedlichem Ausmaß angeboten werden, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe variieren und verschiedene Unterrichtsmedien eingesetzt werden.


Rhythmisierung
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Im Unterricht geschieht Rhythmisierung durch die Schaffung von Situationen, die innerhalb einer Unterrichtseinheit bzw. im Tages- sowie Wochenablauf regelmäßig wiederkehren. Rhythmisierung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich zeitlich und räumlich zu orientieren. Lebensrhythmus wird erfahrbar, wenn Phasen der Aktivität mit Phasen der Ruhe abwechseln. Eine solche Rhythmisierung wird durch Tätigkeiten gestaltet, die gegensätzliche Handlungs- und Erlebnisqualitäten ermöglichen, wie anspannen und entspannen, anpassen und gestalten, aufnehmen und abgeben, nachahmen und erfinden.


Austausch über Lernfortschritte
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Reflexion und Bewertung der eigenen Lernwege durch die Schülerinnen und  Schüler sind von hoher Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler lernen auszudrücken, welche Kompetenzen sie erworben haben, auf welchem Weg sie sich diese angeeignet haben, in welchen Bereichen sie noch Übungsbedarf sehen und welche weiteren erreichbaren Ziele sie sich setzen. Die Kinder und Jugendlichen werden auch aufgefordert, sich in ausgewählten Situationen gegenseitig eine wertschätzende und konstruktive Rückmeldung zu geben.
Die Lehrkraft bahnt diese Reflexionsprozesse an, indem sie als Vorbild fungiert und angemessene Beschreibungen verwendet, die von den Schülerinnen und Schülern übernommen werden können. Darüber hinaus schafft sie geeignete Strukturen für die Etablierung von Lernentwicklungsgesprächen.


Förderpflege
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Die Förderpflege stellt für Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Behinderung ein wichtiges Lernangebot dar, das ihnen basale Wahrnehmungserfahrungen ermöglicht. Durch gemeinsames Erleben im Rahmen pflegerischer Tätigkeiten wird eine positive, Sicherheit gebende emotionale Beziehung aufgebaut, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, Kontakt aufzunehmen, sich die Welt zu erschließen und eigenes Personsein zu spüren. Die täglichen Pflegevorgänge beziehen sich auf die Verbesserung der Atmung, auf die Nahrungsaufnahme, auf Hygiene und andere grundlegende Lebensvollzüge. Kommunikationsangebote, verschiedene Lagerungen und die Anregung aller Körpersinne sind bedeutsame Elemente der Pflege.


Unterstütze Kommunikation
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Der Einbezug von Angeboten aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation für Schülerinnen und Schüler, die über keine oder eine schwer verständliche Lautsprache verfügen oder Förderbedarf im Bereich des Sprachverständnisses haben, ermöglicht Bedürfnisse, Kompetenzen und Interessen zu zeigen und sich mit ihrer Umwelt sowie mit Unterrichtsinhalten auseinanderzusetzen. Unterstützte Kommunikation führt dazu, dass die Kinder und Jugendlichen sich als Teil einer Gemeinschaft erleben und aktiv an dieser teilhaben.


Hilfe zur Selbsthilfe
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Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung haben individuell unterschiedlichen Unterstützungsbedarf. Sie entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang sie Unterstützung wünschen. Die Gewährung von Assistenz weist verschiedene Formen auf: Sie umfasst personale Hilfen von der stellvertretenden Ausführung einer Tätigkeit über geführte Bewegungen bis hin zu verbaler Beobachtung und Korrektur; ferner materielle Hilfsmittel wie Kommunikationshilfen, bildliche und schriftliche Handlungsanleitungen oder spezielle Werkzeuge. Ziel jeder Unterstützungsmaßnahme ist es, dass Schülerinnen und Schüler zunehmend selbständiger werden und sich Schritt für Schritt von fremder Hilfe lösen. Lehrerinnen und Lehrer stellen zunächst den individuellen Assistenzbedarf fest, um dann in angemessener Weise Hilfestellung bieten zu können.


Geschlechtersensible Pädagogik
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Die Schule berücksichtigt sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen das gesamte Spektrum an Begabungen, Interessen, Erfahrungen und Temperamenten. Aufgaben werden unspezifisch vom jeweiligen Geschlecht vergeben. Bemerkungen der Schülerinnen und Schüler, die das jeweils andere Geschlecht abwerten, werden aufgegriffen und in ihrer Bedeutung für die jeweiligen Geschlechter reflektiert. Bei der Berufsvorbereitung nehmen die jungen Frauen und Männer bewusst alle Berufe in den Blick.


Soziales Lernen
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In der Schule begegnen sich Kinder und Jugendliche, die unterschiedliche Werte und soziale Kompetenzen aus ihrem Erfahrungsbereich mitbringen. Als Lern- und Lebensraum bietet die Schule natürliche, unstrukturierte sowie strukturierte Situationen für soziales Lernen. Die Kinder und Jugendlichen erleben sich als Individuen und erfahren in der Auseinandersetzung mit anderen, dass sie eigenen Interessen nachgehen können, dass Verhalten Konsequenzen nach sich zieht, dass Arbeitsergebnisse durch die Beteiligung mehrerer entstehen oder dass eine Mitschülerin bzw. ein Mitschüler Hilfe und Unterstützung sein kann. Die Lehrkräfte nutzen Unterricht und Schulleben, um gemeinsames Lernen gezielt zu gestalten und zu reflektieren. Damit fördern sie die Entwicklung sozialer Kompetenzen, die erforderlich sind für die Stärkung der Persönlichkeit, für Teilhabe in der Gesellschaft und für berufliche Integration.


5.2 Kompetenzorientierung im Unterricht
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Das Konzept des LehrplanPLUS versteht Kompetenzen als fachspezifische und überfachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Wissen und Können miteinander verknüpfen. Kompetenzen sind funktional bestimmt, beschreiben also situations- und anforderungsbezogen, über welches Wissen und Können die Schülerinnen und Schüler verfügen.

Der LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung übernimmt das kompetenzorientierte Konzept des LehrplanPLUS, da Menschen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung wie alle Menschen während ihres gesamten Lebens Kompetenzen erwerben. Der LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung verzichtet zu beschreiben, auf welchem Anforderungsniveau, in welchem Lerntempo oder in welcher Jahrgangsstufe Kompetenzen erworben bzw. nach welchen Kriterien sie bewertet werden. Um diesem individualisierten Verständnis von Kompetenzorientierung und der Bedeutung des konstruktivistischen Lernverständnisses Ausdruck zu verleihen, wird im LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Begriff der individuellen kompetenzorientierten Lernaktivität verwendet. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung erwerben Kompetenzen, die ihnen die individuelle Bewältigung und Gestaltung ihres gegenwärtigen und zukünftigen Lebens in weitestgehender Selbstverwirklichung und sozialer Integration ermöglichen.

Im Fokus eines Unterrichts, der auf kompetenzorientierte Lernaktivitäten abzielt, stehen die Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Vorkenntnissen und Fähigkeiten. In der didaktischen Verantwortung der Lehrkraft liegt es, Lernprozesse so zu gestalten und zu organisieren, dass alle Schülerinnen und Schüler in ihrem schrittweisen, kumulativen Kompetenzerwerb unterstützt werden. Dabei wechseln sich Lernaufgaben, in denen neue Kompetenzen angebahnt werden, mit Übungsphasen ab, in denen die erworbenen Kompetenzen gefestigt werden.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen berücksichtigen die Auswahl eines für Kinder und Jugendliche bedeutsamen Inhalts und besitzen Lebenswelt- und Anwendungsbezug. Sie zeichnen sich durch Problemorientierung aus, die direkt an die Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler anknüpft, und bieten verschiedene, im Anforderungsniveau variable Zugangsmöglichkeiten. Kompetenzorientierte Aufgaben können unterschiedlich komplexe Problemstellungen, ergänzende und konkretisierende Fragestellungen sowie Zugänge über verschiedene Sinneskanäle oder differenzierte Materialien beinhalten.

Eine kompetenz- und problemorientierte Aufgabenstellung könnte zum Beispiel sein, verschiedene Darstellungsmöglichkeiten der Menge drei zu finden. In Partner- oder Gruppenarbeit sammeln die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse auf einem Lernplakat und tauschen sich in ihren Worten und nach individuellen Möglichkeiten auch mit Fachbegriffen dazu aus. Dabei können die Schülerinnen und Schüler ihre verschiedenen Kompetenzen  für die Lösung der Aufgabenstellung nutzen.

So erhalten alle Kinder und Jugendlichen die Chance zur Bewältigung der Aufgabe. Die Lehrkraft regt die Schülerinnen und Schüler dazu an, ihre Lösungswege und mögliche Fehler zu analysieren, gefundene Lösungen auf neue Problemstellungen zu übertragen und anzuwenden. Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen berücksichtigen auch kooperative Arbeitsformen und geben Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihren eigenen Lernzuwachs und die angewandten Lernstrategien zu reflektieren.


6 Arbeiten mit dem Lehrplan
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Der LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist für alle Schülerinnen und Schüler mit einem diagnostizierten Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung unabhängig von ihrem Förderort gültig.

Der LehrplanPLUS umfasst die Kapitel Leitlinien (Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit), Bildungs- und Erziehungsauftrag, Übergreifende Bildungs- und Erziehungsziele, Fachprofile und Fachlehrpläne.

Die Fächer des Lehrplans sind im digitalen Lehrplaninformationssystem (LIS) des LehrplanPLUS in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Jedes Fach besitzt für bestimmte Jahrgangsstufen Gültigkeit:

Für die Jahrgangsstufen 1-12:

  • Digitale Bildung
  • Ethik
  • Grundlegender entwicklungsbezogener Unterricht
  • Sport und Bewegung

Für die Jahrgangsstufen 1-9:

  • Deutsch
  • Evangelische Religionslehre
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst
  • Mathematik
  • Musik
  • Sach- und lebensbezogener Unterricht

Für die Jahrgangsstufen 4-9:

  • Werken und Gestalten

Für die Jahrgangsstufen 5-9:

  • Ernährung und Soziales

Für die Jahrgangsstufen 10-12 der Berufsschulstufe:

  • Beruf und Arbeit
  • Evangelische Religionslehre
  • Freizeit
  • Katholische Religionslehre
  • Leben in der Gesellschaft
  • Mobilität
  • Persönlichkeit und soziale Beziehungen
  • Wohnen

Jedes Fach wird durch ein Fachprofil und einen Fachlehrplan beschrieben. Das Fachprofil erläutert die Bedeutsamkeit des Fachs für die Schülerinnen und Schüler sowie Grundlagen der Fachdidaktik.

Der Fachlehrplan ist in Lernbereiche untergliedert und umfasst alle individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten, die im Rahmen dieses Fachs erworben werden können.

Die Lernbereiche stehen gleichberechtigt nebeneinander, ihre nacheinander erfolgende Beschreibung stellt keine hierarchische oder zeitliche Abfolge für den Unterricht dar. Die Lehrkräfte entscheiden, welcher Lernbereich eines Fachs für die aktuelle Unterrichtsgestaltung im Mittelpunkt steht. Sie verknüpfen einzelne Lernbereiche oder auch einzelne Fächer miteinander. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Unterrichtsgestaltung und einen lebensweltorientierten Kompetenzerwerb für die Schülerinnen und Schüler.

Die in einem Fach beschriebenen individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten reichen bezüglich ihres Anforderungsniveaus von basalen bis hin zu kognitiv komplexen Handlungs- und Denkvollzügen. Die individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten erfahren eine Erweiterung durch die im Fachlehrplan ebenfalls beschriebenen entwicklungsbezogenen Kompetenzen. Diese umfassen die Entwicklungsbereiche Motorik und Wahrnehmung, Denken und Lernstrategien, Kommunikation und Sprache und Emotionen und soziales Handeln.

Darüber hinaus ergänzen die individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten des Faches Grundlegender entwicklungsbezogener Unterricht die entwicklungsbezogenen Kompetenzen und individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten aller Fächer.

Im LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird darauf verzichtet, Kompetenzen bestimmten Jahrgangsstufen verbindlich zuzuordnen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler mit jeder der individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten oder entwicklungsbezogenen Kompetenzen eines Faches auseinandersetzt. Vielmehr ist es die Aufgabe der Lehrkräfte, auf der Basis des individuellen Förderbedarfs und entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessene Kompetenzen aus dem LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auszuwählen und miteinander zu verknüpfen. Dabei ist jedoch verbindlich darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern im Verlauf ihrer gesamten Schulbesuchszeit die Möglichkeit gegeben wird, sich mit verschiedenen individuellen kompetenzorientierten Lernaktivitäten aus allen Fächern auseinanderzusetzen.

Das Lehrplaninformationssystem (LIS) stellt den Nutzerinnen und Nutzern in den Fachlehrplänen verschiedene Servicematerialien zur Verfügung. Sie sind an speziellen Symbolen am rechten Bildrand zu erkennen und umfassen Illustrierende Aufgaben, Materialien und Erläuterungen. Die Illustrierenden Aufgaben greifen ausgewählte Kompetenzen auf und zeigen exemplarisch, wie sich diese im Unterricht anbahnen lassen. In den Materialien finden sich zahlreiche zusätzliche Informationen, wie z. B. Möglichkeiten zur Organisation eines Praxistags, Richtformen für Buchstaben oder Ziffern oder methodische Hinweise zum Zählen. Die Erläuterungen bilden ein Glossar für wichtige im Fachlehrplan verwendete Begrifflichkeiten.