Die Mittelschule als gemeinsamer Lernort für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe. Ihren Auftrag, inklusiven Unterricht zu gestalten, nimmt sie wahr, indem sie die gegebene Vielfalt als Ressource nutzt. Dies geschieht durch eine integrative Unterrichtsarbeit ohne Defizitorientierung, die mit Unterstützung durch Fachdienste (z. B. Mobile Sonderpädagogische Dienste, Beratungs- und Förderlehrkräfte) gestaltet wird.
Die Mittelschule berücksichtigt in Erziehung und Unterricht die individuellen Ausgangslagen für Entwicklung und Lernen von Schülerinnen und Schülern auch mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bietet ihnen Gelegenheit, ihre fachlichen, methodischen, sozialen und kulturellen Kompetenzen einzubringen und weiterzuentwickeln.
Einen sonderpädagogischen Förderbedarf können Schülerinnen und Schüler in einem oder mehreren der folgenden Förderschwerpunkte aufweisen: geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, Lernen. Möglichkeiten zur Anpassung der Lehrplananforderungen an die individuellen Bedarfe zeigen die Adaptionen des jeweiligen Förderschwerpunkts oder Erläuterungen zum Nachteilsausgleich. Der Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen sowie der Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können Grundlage für die Formulierung individueller Kompetenzerwartungen sein, auf deren Basis Leistungsbewertung stattfindet. Der Förderplan bietet die Möglichkeit individuelle Ziele und Maßnahmen zu dokumentieren.
Die Lehrkraft wählt kooperative Lernformen und unterrichtet handlungsorientiert, um erfolgreiche individualisierte Lernprozesse zu ermöglichen.
Der angemessene Einsatz spezifischer Hilfsmittel dient dazu, die Folgen von Beeinträchtigungen und Behinderungen zu kompensieren, und unterstützt die eigenverantwortliche Beteiligung am Unterricht im Sinne einer sich fortentwickelnden Aktivität und Teilhabe.
Erfolgreiche Inklusion bedeutet auch die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in schulische Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse sowie die regelmäßige Kooperation zwischen Erziehungs- und Sorgeberechtigten, Lehrkräften, Mobilen Sonderpädagogischen Diensten, Sozial- oder Jugendhilfe, therapeutisch-medizinischen Fachkräften sowie der Berufsberatung.