gültig ab Schuljahr 2017/18
Die Schülerinnen und Schüler wechseln während des Schuljahrs mindestens einmal die Praktikumsstelle und lernen dabei verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens kennen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einmal im Bereich der Pflege eingesetzt werden. Der andere Bereich ist frei wählbar, z. B. Beratungsstelle, Krankenkasse, Labor, Einrichtung der Funktionsdiagnostik, Rehabilitationseinrichtung, Physiotherapiepraxis, Arztpraxis, Gesundheitszentrum.
Die Schülerinnen und Schüler sollen vor Beginn der fachpraktischen Ausbildung an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Der Nachweis darüber soll nicht älter als zwei Jahre sein. Vor dem Einsatz im Bereich der Pflege ist z. B. ein Pflegekurs, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst o. Ä. zu empfehlen.