BwR12 Lernbereich 3: Jahresabschlussarbeiten durchführen (ca. 50 Std.)
Fachoberschule: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen 12 (W)
Kompetenzerwartungen
Die Schülerinnen und Schüler ...
- berechnen handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe, um die Bewertung vorzubereiten.
- bewerten ausgewählte Positionen des Anlagevermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB sowie unternehmerische Zielsetzungen.
- bewerten ausgewählte Positionen des Umlaufvermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB.
- bewerten Rückstellungen für Altersversorgung als ausgewählte Position des Fremdkapitals.
- führen die zur Bewertung von Vermögen und Fremdkapital notwendigen Berechnungen und Buchungen durch.
- ermitteln das Gesamtergebnis (Jahresüberschuss) auch in Staffelform, bestimmen so dessen wesentliche Einflussfaktoren und bereiten die Ergebnisverwendungsrechnung vor.
- entwerfen und diskutieren Vorschläge zur Verwendung des Jahresüberschusses bei der Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des HGB und des AktG. Dabei berücksichtigen sie sowohl die unternehmerischen Interessen als auch Interessen der weiteren relevanten Anspruchsgruppen und sind so bei ihrer Entscheidung um einen fairen Interessenausgleich bemüht.
- beurteilen die Bestandteile der Rechnungslegung hinsichtlich des Informationsgehalts für interne und externe Adressaten.
Inhalte zu den Kompetenzen:
- Anschaffungskosten, Herstellungskosten, beizulegender Wert
- Bewertung des nicht abnutzbaren Sachanlagevermögens (einschließlich außerplanmäßige Abschreibung und Wertaufholung); Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens (einschließlich lineare Abschreibung und außerplanmäßige Abschreibung; keine Wertaufholung); Bewertung des Finanzanlagevermögens (am Beispiel der Wertpapiere des Anlagevermögens bei vorgegebenen Anschaffungskosten)
- Bewertung von Forderungen; Bewertung von Roh‑, Hilfs‑, Betriebsstoffen sowie Fremdbauteilen mithilfe des Durchschnittswertverfahrens
- vorbereitende Abschlussbuchungen, Abschlussbuchungen
- Gewinn‑ und Verlustrechnung nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 (2) HGB)
- Ergebnisverwendungsrechnung und Eigenkapitalausweis vor, nach teilweiser und nach vollständiger Ergebnisverwendung
- Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht