KR9 Lernbereich 4: Kirche in der Zeit – Licht und Schatten
Wirtschaftsschule: Katholische Religionslehre 9 (vierstufige Wirtschaftsschule)
Kompetenzerwartungen
Die Schülerinnen und Schüler ...
- beschreiben Beispiele des unterschiedlichen Umgangs mit Andersdenkenden bzw. Randgruppen aus der Geschichte der Kirche, ordnen diese in den historischen Kontext ein und beurteilen die unterschiedlichen Sichtweisen anhand christlicher Wertmaßstäbe.
- erörtern im Bewusstsein des biblischen Missionsauftrags unglaubwürdige und glaubwürdige Wege, die Botschaft Jesu weiterzugeben.
- zeigen exemplarisch christliches Engagement im caritativen Bereich als eine Konstante der Kirchengeschichte sowie ihre religiöse Motivation auf und erörtern die Bedeutung für unsere Kultur.
- erläutern und beurteilen die historische Rolle der Kirche in einem totalitären politischen System im Spannungsfeld von Anpassung, Selbstbehauptung und Widerstand und diskutieren, in welchen Situationen der christliche Glaube Zivilcourage fordert.
Inhalte zu den Kompetenzen:
- unterschiedliche Sichtweisen (z. B. Franziskus – Kreuzzüge, Friedrich von Spee – Hexenverfolgung), christliche Maßstäbe: Nächsten- und Feindesliebe (Mt 5,43-48), Seligpreisungen (Mt 5,3-12), Goldene Regel (Mt 7,12), Toleranzideal (Mt 13,24-30)
- Missionsauftrag (Mt 28,19-20), Mission in Lateinamerika: gewaltsame Bekehrung der Conquista – friedliche Mission, z. B. Antonio Montesino, Bartolomé de Las Casas, Bulle „Sublimis Deus“, Reduktionen der Jesuiten
- Beispiele christlicher Caritas (z. B. Basilius der Große, Hôtel-Dieu, Vinzenz von Paul, Henry Dunant), biblische Begründung, z. B. Lk 10,25-37, Jak 2,14-26
- Kirche im Nationalsozialismus: Wahlhirtenbriefe März/Juni 1933 (z. B. Obrigkeitsdenken), Reichskonkordat, Enzyklika „Mit brennender Sorge“, Widerstand (z. B. Alfred Delp, Dietrich Bonhoeffer) oder Kirche im Kommunismus (z. B. Polen: regimetreue Priesterorganisation PAX, Enzyklika,wie „divini redemptoris“, Kirchenbau in Nowa Huta; Opposition, z. B. Jerzy Popiełuszko, Johannes Paul II.
- Anlässe für Zivilcourage, z. B. Einspruch gegen Vergötzung von Macht, Gefährdung der Menschenwürde und Einschränkung der Gewissensfreiheit