Im Wahlpflichtfach Wirtschaft und Recht werden Module aus den drei Gegenstandsbereichen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht angeboten. Durch den modularen Aufbau erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Bildung zu erweitern. Die jeweilige Auswahl der Module soll verantwortungsvoll und ausbildungsrichtungsspezifisch erfolgen.
Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden Module aus dem Gegenstandsbereich Betriebswirtschaft. Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenzen, aus der Perspektive des Unternehmers wichtige betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu steuern. Dabei umfasst der in den Kompetenzformulierungen verwendete Begriff des „Unternehmens“ gleichsam alle Betriebe, Institutionen, Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen etc. in allen Bereichen der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege.
Im Gegenstandsbereich Volkswirtschaft werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, sowohl volkswirtschaftliche Zusammenhänge mit gesellschaftspolitischer Bedeutung als auch Marktmechanismen zu analysieren. Dadurch festigen sie ihre Rolle als Staatsbürger und reflektieren ihr eigenes Marktverhalten.
Fachlich fundiertes und sicheres Handeln eines Unternehmers im Kauf- und Arbeitsrecht erlernen die Schülerinnen und Schüler im Gegenstandsbereich Recht.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Urteilskompetenz in ökonomischen, sozialen, rechtlichen und staatsbürgerlichen Fragen. Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Schülerinnen und Schüler lernen, z. B. teamorientiert zu arbeiten oder situativ angemessen mit Partnern zu kommunizieren. Das modulare Wahlpflichtfach Wirtschaft und Recht folgt einem fächerübergreifenden Ansatz. Betriebswirtschaftliche, rechtliche und volkswirtschaftliche Fragestellungen werden aufgeworfen und anschaulich beantwortet. Dies fördert das mehrperspektivische und interdisziplinäre Denken. Im Vordergrund stehen praxis-, lebens- und berufsorientierte Handlungssituationen, die von den Schülerinnen und Schülern ganzheitlich gelöst werden. Neben der Vermittlung von fachlichen Kompetenzen werden im Unterricht verstärkt überfachliche, soziale und auch methodische Kompetenzen angebahnt, gefördert und immer weiter vertieft. Die Erziehung zu einem mündigen Staatsbürger ist andauerndes Anliegen.