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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Rechtslehre

1 Selbstverständnis des Faches Rechtslehre und sein Beitrag zur Bildung
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Im Unterrichtsfach Rechtslehre setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Leitprinzipien, Rechtsquellen und Regelungen des deutschen Privatrechts auseinander und sind so befähigt, im Rechtsverkehr fachlich fundiert, verantwortlich und sozial kompetent zu handeln. Zudem wird ein wichtiger Beitrag für die Studierfähigkeit in entsprechenden Studiengängen geleistet. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen Fallsituationen aus dem Vertragsrecht, handeln als Verantwortliche im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wählen geeignete Rechtsformen aus und gestalten die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler zudem auch Kompetenzen im internationalen Recht und agieren nicht nur im nationalen sondern auch im internationalen Geschäftsverkehr. Durch die Auseinandersetzung mit der Rechtskultur, nicht nur des eigenen Landes, entwickeln sie ein Verständnis für die grundlegenden Prinzipien verschiedener Rechtsordnungen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Fach Rechtslehre mit juristischen Denk- und Vorgehensweisen auseinander, lösen selbständig rechtliche Problemfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale Entwicklungen und wirtschaftliche Notwendigkeit.

Die Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung unterstützen den Kompetenzerwerb, sodass die sachgerechte Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen im beruflichen und privaten Umfeld gelingt.

2.1 Kompetenzstrukturmodell
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Kompetenzstrukturmodell Rechtslehre

Das Modell gliedert sich in drei Gegenstandsbereiche (Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht), welche die inhaltliche Grundlage des Faches bilden, vier prozessbezogene Kompetenzen (analysieren, beurteilen, kommunizieren, handeln) und drei Perspektiven (Unternehmerperspektive, Arbeitnehmerperspektive und Konsumentenperspektive). In ihren jeweiligen Rollen als Konsument, Arbeitnehmer und Unternehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen in Beruf und Privatleben vorbereiten.

Im Vordergrund stehen praxisorientierte, lebens- bzw. berufsorientierte Handlungssituationen, die von den Schülerinnen und Schülern ganzheitlich gelöst werden. Neben der Vermittlung von fachlichen Kompetenzen werden im Unterricht verstärkt überfachliche Kompetenzen gefördert. Bei der Entwicklung dieser Kompetenzen spielen konkret auszuführende Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle.

Analysieren
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Wesentliche Grundlage des ökonomischen Handelns ist eine reflektierte Analyse von Sachverhalten. Auf der Basis eines fundierten Fachwissens erfassen, strukturieren und systematisieren die Schülerinnen und Schüler rechtliche Sachverhalte. Dabei können sie unterschiedliche Perspektiven einnehmen und ihre Ergebnisse in größere Zusammenhänge einordnen.

Beurteilen
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und bewerten rechtliche Entscheidungen aus unterschiedlichen Perspektiven vor dem Hintergrund ökonomischer, ökologischer, sozialer sowie ethischer Ziele. Daraus leiten sie Konsequenzen für die Bewältigung rechtlicher Handlungssituationen ab. Mit zunehmendem Kompetenzaufbau verfeinern sie ihre Urteilsfähigkeit.

Kommunizieren
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Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren erfolgreich in rechtlichen Kontexten, indem sie die Fachsprache, geeignete kommunikative Strategien, Kommunikationswege und Medien adressatengerecht und zielführend nutzen bzw. einsetzen.

Handeln
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Im Fach Rechtslehre erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, mit denen sie in ihren unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen rechtliche Sachverhalte verstehen und differenziert beurteilen, um nachhaltige, ethisch verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Sie sind bereit, sich mit rechtlichen Herausforderungen aufgeschlossen und rational auseinanderzusetzen. Sie bewältigen gegenwärtige und zukünftige Handlungssituationen, tragen dazu bei, die ökonomische und soziale Existenz für sich und andere zu sichern und gestalten darüber hinaus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aktiv mit.

2.3 Gegenstandsbereiche
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Durch den Umgang mit verschiedenen Rechtssammlungen werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, die relevanten Gesetzestexte zu finden, zu lesen, zu verstehen, zu deuten und auf Rechtsfälle anzuwenden. Somit werden sie auf ihre zukünftige Rolle als Konsument, Mitarbeiter, Führungskraft oder Unternehmer vorbereitet.

Bürgerliches Recht
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet einen wesentlichen Teil des Privatrechts ab und beinhaltet die Regelungen, die sich an jeden Menschen und Bürger wenden. Die Normen dieses Gesetzes sind somit für den Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler relevant. Indem sie sich mit dem BGB näher auseinandersetzen, lernen sie ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher und Unternehmer kennen.

Handelsrecht
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Das Handelsgesetzbuch (HGB) stellt ein Sonderrecht für die wirtschaftliche Betätigung gewerblicher Unternehmer dar (Kaufmannsrecht). Die Schülerinnen und Schüler erhalten mit dem HGB Zugang zu allen wesentlichen Normen, welche sie für das Verständnis eines Handelsgewerbes und der unterschiedlichen Gesellschaftsformen benötigen.
Das Aktiengesetz (AktG) beinhaltet alle Regelungen, welche hauptsächlich die Gründung, die Organe, die Kapitalerhöhung und die Gewinnverteilung einer Aktiengesellschaft als bedeutende Gesellschaftsform betreffen. Durch die Arbeit mit dem AktG erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie befähigen, ihre Rechte in den verschiedenen Rollen als Stakeholder wahrzunehmen. Als Bürger erwerben sie darüber hinaus die Kompetenz, die Aktie als Anlageform (im Rahmen der Daseinsvorsorge) mit ihren Vorteilen und Risiken zu beurteilen.

Arbeitsrecht
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In Deutschland gibt es – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht ein einzelnes Arbeitsgesetzbuch, sondern viele einzelne Gesetze, die gemeinsam unter dem Begriff „Arbeitsgesetze" zusammengefasst werden. Diese „Arbeitsgesetze“ regeln die Vertragsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wichtige Arbeitsgesetze sind z. B. das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungs- sowie das Bundesurlaubsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Der Grundtatbestand der „Arbeitsgesetze“ ist die abhängige Arbeit.
Durch die Arbeit mit den „Arbeitsgesetzen“ lernen die Schülerinnen und Schüler einerseits, ihre Rechte als Arbeitnehmer besser durchzusetzen und andererseits als Arbeitgeber die eigenen Rechte und die Rechte ihrer Arbeitnehmer zu wahren. Sie folgern, dass die „Arbeitsgesetze“ Regelungen zur Herstellung von sozialer Gerechtigkeit bei gleichzeitiger freiheitsrechtlicher Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen enthalten.

Unternehmerperspektive
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In der Rolle als Unternehmer handeln die Schülerinnen und Schüler ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig. Sie sind sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst.

Arbeitnehmerperspektive
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In der Rolle als Arbeitnehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die es ihnen im späteren Berufsleben ermöglichen, erfolgreich in einem Unternehmen zu agieren.

Konsumentenperspektive
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Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, wirtschaftliche Lebenssituationen im Alltag erfolgreich zu meistern. Es findet auch ökonomische Verbraucherbildung statt, indem sich die Schülerinnen und Schüler kritisch mit ihrer Rolle als Konsumenten auseinandersetzen.

3 Aufbau des Fachlehrplans im Fach Rechtslehre
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Der Fachlehrplan Rechtslehre ist in drei gleichwertige Lernbereiche gegliedert. Darin sind jeweils Kompetenzen in Form konkreter Handlungen formuliert, die die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 11 erworben haben. Die Kompetenzen werden durch Inhalte spezifiziert.
Die Lernbereiche und die im Rahmen des jeweiligen Lernbereiches zu erwerbenden Kompetenzen beziehen sich auf das gegenwärtige und zukünftige soziale Umfeld der jungen Menschen.
Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Schülerinnen und Schüler lernen z. B. teamorientiert zu arbeiten und situativ angemessen mit Sozialpartnern zu kommunizieren.

4 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
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Der Unterricht im Fach Rechtslehre ermöglicht vielfältige Verbindungen zu anderen Fächern, insbesondere zum Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen mit den folgenden Lernbereichen: „Personal beschaffen und einsetzen", „Material beschaffen sowie Fertigungsverfahren festlegen" oder „Mithilfe der Geschäftsbuchführung das Gesamtergebnis einer Unternehmung ermitteln“. Weiterhin knüpft das Fach Rechtslehre an Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer fachpraktischen Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 an.
Es ergeben sich auch vielfältige Verbindungen zu den allgemeinbildenden Fächern. Beispielsweise vermittelt das Fach Deutsch notwendige Kompetenzen im sprachlichen und kommunikativen Bereich, die für die Fallbearbeitung und die Gestaltung von vertraglichen Beziehungen unerlässlich sind. Darüber hinaus finden sich Anknüpfungspunkte zur Katholischen und Evangelischen Religionslehre und zu Ethik.

5 Beitrag des Faches Rechtslehre zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen
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Aufgrund seiner hohen Alltagsrelevanz und des ausgeprägten Anwendungsbezugs trägt das Fach Rechtslehre insbesondere zum Erreichen folgender übergreifender Bildungs- und Erziehungsziele bei.

Berufliche Orientierung
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Durch die Förderung der Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz trägt das Fach Rechtslehre zur beruflichen Ausrichtung bei. Die Einübung der Subsumtionstechnik stärkt die Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler und leistet so einen Beitrag zur Studierfähigkeit. Darüber hinaus tragen die erworbenen Kompetenzen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler später im Beruf in der Lage sind, erfolgreich zu agieren.

Ökonomische Verbraucherbildung
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Die Schülerinnen und Schüler setzen die Rechte des Verbrauchers und des Kaufmanns rechtlich korrekt und ökonomisch sinnvoll in verschiedenen Situationen ein. Sie sind sich der Tragweite und der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst. Bei der Informationsgewinnung verwenden die Schülerinnen und Schüler geeignete Informationsquellen und treffen individuell passende Entscheidungen.

Kulturelle Bildung
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Im Fach Rechtslehre setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Rechtskultur des eigenen Landes auseinander und entwickeln so eine hohe Wertschätzung für die grundlegenden Prinzipien der bestehenden Rechtsordnung.

Werteerziehung
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in Bezug auf die Gesetze und die Rechtsprechung reflektierend mit Werten, Normen und Vorbildern auseinander und gelangen so zu guten Orientierungsmaßstäben für ihr eigenes Handeln. In Dilemma-Situationen wägen sie das Für und Wider der jeweiligen Argumente ab und schulen damit die Urteilsfähigkeit. Handlungen betrachten sie unter den Perspektiven des Rechts, seiner Sinnhaftigkeit und der Gerechtigkeit.

Sprachliche Bildung
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Sprachkompetenz, indem sie abstrakt formulierte Rechtsnormen mit einer eigenen Fachsprache inhaltlich erfassen. Unter Verwendung fachlicher Begriffe können sie die Rechtslage konkreter Fälle situations- und adressatengerecht kommunizieren.