Im Unterrichtsfach Rechtslehre setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Leitprinzipien, Rechtsquellen und Regelungen des deutschen Privatrechts auseinander und sind so befähigt, im Rechtsverkehr fachlich fundiert, verantwortlich und sozial kompetent zu handeln. Zudem wird ein wichtiger Beitrag für die Studierfähigkeit in entsprechenden Studiengängen geleistet. Die Schülerinnen und Schüler bewältigen Fallsituationen aus dem Vertragsrecht, handeln als Verantwortliche im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wählen geeignete Rechtsformen aus und gestalten die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler zudem auch Kompetenzen im internationalen Recht und agieren nicht nur im nationalen sondern auch im internationalen Geschäftsverkehr. Durch die Auseinandersetzung mit der Rechtskultur, nicht nur des eigenen Landes, entwickeln sie ein Verständnis für die grundlegenden Prinzipien verschiedener Rechtsordnungen.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Fach Rechtslehre mit juristischen Denk- und Vorgehensweisen auseinander, lösen selbständig rechtliche Problemfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale Entwicklungen und wirtschaftliche Notwendigkeit.
Die Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung unterstützen den Kompetenzerwerb, sodass die sachgerechte Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen im beruflichen und privaten Umfeld gelingt.