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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Fachpraktische Ausbildung

1 Ziele der fachpraktischen Ausbildung
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Der Bildungsauftrag der Fachoberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Realität vor. Dieser Praxisbezug geht in erster Linie von der schulbegleitenden fachpraktischen Ausbildung aus, die ein Wesensmerkmal dieser Schulart darstellt. Aufgrund ihrer verschiedenen Schullaufbahnen verfügen die Schülerinnen und Schüler über unterschiedliche Kompetenzen. Systematische praktische Erfahrungen liegen in größerem Umfang meist nicht vor.

Ziele der fachpraktischen Ausbildung sind deshalb:

  • Erwerb berufsbezogener, praktischer Kompetenzen als Grundlage für den Unterricht
  • Anwendung und Reflexion von Unterrichtsinhalten in der Praxis
  • Sammeln von Einblicken in verschiedene Tätigkeitsfelder als Orientierungshilfe für die spätere Berufsfindung
  • Begegnung mit der Arbeitswelt und den dort auftretenden Problemen

Die fachpraktische Ausbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem die Schülerinnen und Schüler Grundlegende Kompetenzen in konkreten betrieblichen Handlungsfeldern erwerben. Sie stärken in diesem Kontext auch ihre überfachlichen Kompetenzen und verbessern dabei u. a. ihre Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation. Die Steigerung der Verantwortungsbereitschaft ist ein weiteres wichtiges Ziel.

2 Elemente der fachpraktischen Ausbildung
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Die fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 gliedert sich in die fachpraktische Tätigkeit in der Praktikumsstelle sowie die fachpraktische Anleitung und die fachpraktische Vertiefung in der Schule. Diese drei Elemente ermöglichen unterschiedliche Lernerfahrungen. Die fachpraktische Ausbildung ist daher besonders erfolgreich, wenn sie in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten durchgeführt wird.

2.1 Fachpraktische Tätigkeit
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Im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit in den einzelnen Praktikumsstellen ist großer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler so einzubinden, dass es zu einer möglichst intensiven Begegnung mit dem betrieblichen Arbeitsprozess kommt. Grundlagen hierfür sind die Lernbereiche der jeweiligen Ausbildungsrichtung.

Die fachpraktische Tätigkeit umfasst ebenso viele Wochen wie der Schulunterricht und soll in der Regel in außerschulischen Einrichtungen im regelmäßigen Wechsel mit dem allgemein- und profilbildenden Unterricht erfolgen. Dieser Phasenwechsel bietet vor allem im profilbildenden Unterricht vielfältige Möglichkeiten für ganzheitliche und handlungsorientierte Lehr- und Lernprozesse.

Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Schuljahrs mindestens einmal die Praktikumsstelle sowie den Tätigkeitsbereich wechseln, wobei auf eine gleichmäßige Verteilung der Einsatzzeiträume zu achten ist. Eine Verblockung der fachpraktischen Tätigkeit ist zulässig. Nähere Regelungen finden sich ggf. in der jeweiligen Richtlinie der Ausbildungsrichtung.

Die Begleitung der praktischen Tätigkeit wird von einer Person durchgeführt, die an der Praktikumsstelle die Schülerinnen und Schüler fachlich unterstützt und anweist.

Die Schule trifft die Auswahl geeigneter Praktikumsstellen, legt mit diesen den Praktikumsablauf fest und pflegt regelmäßige Kontakte, die dem Erfahrungsaustausch und der Koordination der Ausbildung in der Schule und in den Praktikumsstellen dienen.

Die Betreuungslehrkraft der Schule besucht die Schülerinnen und Schüler regelmäßig während ihrer fachpraktischen Tätigkeit. Dabei können unterschiedliche Aspekte thematisiert werden, z. B.:

  • Anregen zu Eigeninitiative und zur Übernahme selbständiger Aufgaben
  • fachliche Anregungen zur Entwicklung professioneller Verhaltensmöglichkeiten
  • Beraten in Problem- und Konfliktsituationen
  • Hilfestellung bei der Aufarbeitung psychosozial belastender Situationen
  • Fördern der Reflexionsfähigkeit
  • Verdeutlichen von Stärken und Schwächen (auch im Hinblick auf den Leistungsstand)
  • vorbeugende Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs der fachpraktischen Ausbildung

2.2 Fachpraktische Anleitung
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Die fachpraktische Anleitung dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern, die in den Praktikumsstellen erworbenen Kompetenzen zu vergleichen und zu systematisieren.

Die Praktikumserfahrungen der Schülerinnen und Schüler können u. a. durch Exkursionen, Informationsveranstaltungen, Unterrichtsgänge, Hospitationen, Expertenbefragungen und die Einladung von Praxisvertretern ergänzt werden. Dabei soll der Theorie‑Praxis‑Bezug verdeutlicht werden.

Die fachpraktische Anleitung wird in der Regel von der Betreuungslehrkraft durchgeführt, die in einem zentralen Profilfach unterrichtet, um eine möglichst enge Verzahnung von Praktikumserfahrungen mit den Kompetenzerwartungen und Inhalten der Ausbildungsrichtung zu gewährleisten.

Zur Sicherung der Qualität und einer förderlichen Kooperation zwischen Schule und Praktikumsstellen ist eine Kontinuität hinsichtlich der Betreuungslehrkräfte notwendig. Die fachpraktische Anleitung soll in der Regel während der Praktikumswochen stattfinden und umfasst eine Lehrerwochenstunde. Eine Verblockung ist möglich.

2.3 Fachpraktische Vertiefung
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Die fachpraktische Vertiefung dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden.

Die fachpraktische Vertiefung muss von einer Lehrkraft mit entsprechender Lehrbefähigung übernommen werden. Sie soll während der Praktikumswochen stattfinden und wird in der Regel im Klassenverband durchgeführt. Sie umfasst den in der Stundentafel ausgewiesenen Umfang. Eine Verblockung ist möglich.

3 Vorbereitung auf die fachpraktische Tätigkeit
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Damit ein erfolgreicher Verlauf der fachpraktischen Tätigkeit gewährleistet wird, werden die Schülerinnen und Schüler vor dessen Beginn über die Zielsetzung des Praktikums und die jeweilige schulspezifische Organisation (z. B. Praktikumsabschnitte, fachpraktische Anleitung und Vertiefung, Berichte, Absenzenregelung, Bewertung) informiert.

Mit dem Beginn des Praktikums begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ein Feld des Arbeitslebens, das durch eine Vielzahl jeweils besonderer rechtlicher Regelungen bestimmt ist. Gleichzeitig bleibt der Schülerstatus während des Praktikums erhalten. In diesem Spannungsfeld ist es notwendig, die Schülerinnen und Schüler mit den für ihren Arbeitsbereich relevanten rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Dies sind u. a.:

  • Arbeitszeit
  • Pflicht zur unverzüglichen Information bei Krankheit oder Verhinderung
  • Ferien und Feiertage
  • Versicherungsbestimmungen
  • Pflicht zur Verschwiegenheit
  • Jugendarbeits- bzw. Arbeitsschutz
  • Infektionsschutz
  • arbeitsmedizinische Vorsorge (falls erforderlich)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die fachpraktische Tätigkeit kein Entgelt (Essenszuschüsse bleiben davon unberührt). Von der Praktikumsstelle sind keine Sozialabgaben zu entrichten.

Um Startschwierigkeiten zu vermeiden, werden die Schülerinnen und Schüler vor Praktikumsantritt über Verhaltensregeln, Kommunikationsformen und Arbeitsmethoden in der jeweiligen Praktikumsstelle informiert. Die Schülerinnen und Schüler werden sich dabei der Anforderungen des Arbeitslebens bewusst, z. B. hinsichtlich der erforderlichen Arbeitshaltung, des jeweils erwarteten äußeren Erscheinungsbildes sowie des angemessenen Auftretens während der fachpraktischen Tätigkeit.

4 Sicherstellung und Überprüfung des Praktikumserfolgs
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Für die Qualitätssicherung und das Schaffen konsistenter Bildungsangebote bietet eine kontinuierliche Teamstruktur von schulischer Seite den notwendigen Rahmen.

Um einen erfolgreichen Praktikumsverlauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, an der Praktikumsstelle vorrangig auf folgende Aspekte zu achten:

  • Berücksichtigen der in den Richtlinien formulierten Kompetenzerwartungen und Inhalte
  • Anleiten der praktischen Tätigkeit an der Praktikumsstelle durch eine qualifizierte Fachkraft
  • Einhalten der rechtlichen Vorgaben, wie z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Beachten der Absenzenregelung

Die mit der Anleitung der praktischen Tätigkeit betraute Person (in der Praktikumsstelle) fasst eine Beurteilungsempfehlung über den zurückliegenden Zeitraum ab. Diese dient als Rückmeldung für die Schülerinnen und Schüler und wird bei der Praktikumsbewertung berücksichtigt.

Die Betreuungslehrkraft bzw. die Lehrkraft der fachpraktischen Anleitung erstellt die Gesamtbewertung (lt. FOBOSO) der fachpraktischen Ausbildung.

Die Leistungen in der Fachpraktischen Ausbildung sind Grundlage für das Bestehen der Probezeit bzw. das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12 und werden in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen.

5 Verbindlichkeit der Richtlinie
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Da die Einsatzmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler während der fachpraktischen Tätigkeit sehr breit gefächert sind, können die Lernbereiche der fachpraktischen Tätigkeit und fachpraktischen Anleitung nicht die Verbindlichkeit von Lehrplänen haben. Sie sind Richtlinien, die Raum lassen, um die Besonderheiten der jeweils gewählten Praktikumsstelle zu berücksichtigen.

Die fachpraktische Tätigkeit und fachpraktische Anleitung müssen entsprechend den Erfordernissen der Schule und den Möglichkeiten der Praktikumsstellen ausgestaltet werden. Es ist deshalb Aufgabe der Schule, auf Grundlage dieser Richtlinien und unter Beachtung der Regelungen der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule in Bayern ein schulindividuelles Konzept zu entwerfen.

Die Lernbereiche der fachpraktischen Vertiefung sind entsprechend den Vorgaben verbindlich umzusetzen. Nähere Regelungen finden sich ggf. in der jeweiligen Richtlinie der Ausbildungsrichtung.