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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Politik und Gesellschaft

1 Selbstverständnis des Faches Politik und Gesellschaft und sein Beitrag zur Bildung
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Politik und Gesellschaft ist Leitfach der Politischen Bildung. Ziel des Unterrichts ist die Demokratiefähigkeit junger Menschen. Im Zentrum des Faches steht der Mensch als soziales und politisches Wesen, das sich in eigenem Interesse mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt. Dabei wird von einem erweiterten Begriff von Öffentlichkeit ausgegangen, der neben dem politischen auch soziales Handeln einschließt. Gegenstände des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft sind ausgehend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zentrale Formen, Regeln und Veränderungsprozesse des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die demokratische Gestaltung der staatlichen Ordnung und die Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Neben der Politologie ist in ganz besonderem Maße die Soziologie Bezugswissenschaft.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln auf der Grundlage des im Grundgesetz verankerten Menschenbilds systematisch Demokratiekompetenz, welche sie zu angemessener Orientierung in der modernen Gesellschaft, zu reflektierten politischen Urteilen, zu eigenständigem Informieren als Basis für politische Entscheidungen und zur Übernahme von Verantwortung in Staat und Gesellschaft befähigt. Sie erkennen die Möglichkeiten politischer Teilhabe und Einflussnahme in einer föderal und sozialstaatlich verfassten Demokratie und sind in der Lage, gegenwärtiges Geschehen im unmittelbaren Umfeld sowie im nationalen und internationalen Rahmen auf historische Entwicklungen zu beziehen. Dies wird durch die enge fächerübergreifende Zusammenarbeit von Politik und Gesellschaft sowie Geschichte, auch mithilfe aufeinander abgestimmter Lehrplaninhalte, unterstützt. Das Fach Sozialkunde beleuchtet besonders die Aspekte Gegenwart und Zukunft. Der rasche Wandel in Staat und Gesellschaft und damit verbundene grundlegende Herausforderungen des 21. Jahrhunderts werden den Schülerinnen und Schülern bewusst. Sie erkennen in der Auseinandersetzung mit politischen und gesellschaftlichen Streitfragen Gestaltungsspielräume und erörtern alternative Lösungsansätze für die Bewältigung aktueller und künftiger Probleme. Die Gestaltung der politischen Ordnung begreifen sie als Aufgabe und Verantwortung in der Gegenwart und für die Zukunft.

Das Fach Politik und Gesellschaft fördert eine persönliche, werteorientierte Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Diese Werteorientierung setzt ethische Maßstäbe für die eigene Lebensführung, gründet sich auf Demokratie, Frieden und Freiheit als fundamentale Prinzipien, insbesondere auf die Achtung der Menschenwürde sowie der Menschen- und Bürgerrechte und lehnt extremistische Grundhaltungen ab. Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Welt- und Menschenbildern sowie mit freiheitsgefährdenden Gegenmodellen zur Demokratie die Notwendigkeit der Wertgebundenheit unserer Demokratie. Beispiele aus der aktuellen Diskussion verdeutlichen das Spannungsverhältnis von Selbstverwirklichung im Rahmen bürgerlicher Freiheiten und Integration in die Gesellschaft. Konfliktfähigkeit und Kompromissbereitschaft werden durch die Einsicht in die Notwendigkeit von Kompromissen und die Lösung von Konflikten nach demokratischen Spielregeln gefördert. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler die Regeln für ein rationales Austragen politischer Konflikte kennenlernen und beachten lernen sowie die Bereitschaft entwickeln, Kritik aufzunehmen und zu verarbeiten. Die Thematisierung unterschiedlicher Lebensformen und Vorstellungen sowie der immer wieder zu leistende Perspektivenwechsel tragen zur Herausbildung von Empathie und Toleranz auf der Basis eines gesicherten Wertefundaments bei.

Dem Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler kommt in Politik und Gesellschaft eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Unterricht werden Ereignisse und Entwicklungen thematisiert, welche die Schülerinnen und Schüler unmittelbar oder mittelbar betreffen, vom lokalen bzw. regionalen und nationalen Geschehen bis hin zu europaweiten und weltpolitischen Vorgängen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei zwischen Fakten und Meinungen zu unterscheiden und werden auf ihrem Weg zum mündigen, rational handelnden Staatsbürger unterstützt. Sie können einerseits selbstbewusst eigene Interessen vertreten, zeigen sich andererseits aber auch verantwortungsbewusst, konsensfähig sowie tolerant und sind in der Lage, sich in die Schulgemeinschaft und die Gesellschaft insgesamt zu integrieren. Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft darf nicht indoktrinieren, basiert aber stets auf der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung.   

2 Kompetenzorientierung im Fach Politik und Gesellschaft
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Die Kompetenzorientierung rückt den Lernenden als Subjekt des Lernens in den Mittelpunkt bei der Beschreibung, Planung und Durchführung von Unterricht. Daher ist der Fachlehrplan aus der Perspektive der Lernenden formuliert.
Kompetent ist eine Person, wenn sie bereit und fähig ist, neue Aufgaben oder Probleme zu lösen. Dazu muss sie auf Wissen und Fähigkeiten zurückgreifen, diese vor dem Hintergrund von Werten reflektieren und verantwortlich einsetzen. Für den kompetenzorientierten Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft lassen sich daraus folgende Grundsätze ableiten:

(1) Anwendbarkeit und Übertragbarkeit von politischem Wissen und Können, auch zur Problemlösung in variablen Kontexten sowohl in der gegenwärtigen schulischen Situation als auch über die Schule hinaus

(2) Lebensweltbezug bei der Anwendung von politischen Kenntnissen und Fertigkeiten, insbesondere auch in Lern- und Prüfungsaufgaben

(3) Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit von politischem Wissen und Können auch in Hinblick auf lebenslanges Lernen. Die Kompetenzorientierung stützt sich dabei auf etablierte didaktische Prinzipien des Unterrichts wie Quellenorientierung, Multiperspektivität, Kontroversität, Multikausalität, Gegenwartsbezug, Handlungsorientierung, entdeckend-forschendes Lernen und Fremdverstehen.

2.1 Kompetenzstrukturmodell
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Kompetenzstrukturmodell "Politik und Gesellschaft"

Die drei Kompetenzbereiche Urteilskompetenz, Partizipationskompetenz und Wertekompetenz sind nicht isoliert zu betrachten. Sie stehen in Wechselwirkungen zueinander und münden in die ihnen übergeordnete Demokratiekompetenz, die gleichsam die Quintessenz des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft bildet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben diese Kompetenzen anhand der Gegenstandsbereiche und bei der Anwendung fachspezifischer Methoden. Somit ist der Erwerb sozialwissenschaftlicher Methodenkompetenz Bestandteil für die Ausbildung der anderen im Modell dargestellten Kompetenzen des Fachs.
In der Mitte des Kompetenzstrukturmodells sind die Gegenstandsbereiche angeordnet, auf deren Basis die Kompetenzen erworben werden.
Die Grundlegenden Kompetenzen und die Kompetenzerwartungen im Fachlehrplan stehen im Einzelnen zu den Gegenstandsbereichen und den prozessbezogenen Kompetenzen des Kompetenzstrukturmodells in Beziehung.

2.2 Prozessbezogene Kompetenzen
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Folgende prozessbezogene Kompetenzen dienen dem Erwerb politischer Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft des Einzelnen auf seinem Weg zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger:

Demokratiekompetenz
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Demokratiekompetenz bedeutet, Politik und Gesellschaft zu verstehen und bereit zu sein, verantwortungsbewusst als Bürgerin bzw. Bürger in der Demokratie mitzuwirken. In enger Verbindung dazu und zu den Gegenstandsbereichen des Faches stehen die Teilkompetenzen Urteils-, Partizipations- und Wertekompetenz, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen.

Urteilskompetenz
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Urteilskompetenz bedeutet, Sachverhalte in Politik und Gesellschaft zu analysieren und in größere Zusammenhänge einzuordnen, um zu einem eigenständigen Urteil zu gelangen. Politische Urteilskompetenz umfasst Feststellungsurteile (Beschreibung, Kategorisierung, Klassifizierung), Erweiterungsurteile (Vergleich, Prüfung, Schlussfolgerung), Werturteile (Bewertung, Stellungnahme), Entscheidungsurteile (Abwägung, Entschließung) und Gestaltungsurteile (Lösung komplexer Probleme).
Politische Urteilskompetenz beinhaltet auch das Prüfen vorliegender politischer Entscheidungen und Urteile (z. B. Qualitätsprüfung oder Feststellung der Interessen- und Standortgebundenheit) sowie die Kompetenz, eigene politische Urteile zu fällen (z. B. Plausibilitätsprüfung oder Beurteilung von Folgen und Auswirkungen eigener politischer Entscheidungen und Urteile). Da es sich bei politischen Urteilen immer um eine Kombination von Sach- und Werturteil handelt, müssen beide Aspekte bei der Analyse berücksichtigt werden.

Partizipationskompetenz
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Partizipationskompetenz bedeutet, Möglichkeiten der politischen Beteiligung zu kennen und Chancen des erfolgreichen Einsatzes in konkreten Situationen zu beurteilen. Sie wird auch über entsprechendes schulisches Probehandeln, etwa in Planspielen oder bei Schülerwahlen erworben. Mittels ihrer Partizipationskompetenz formulieren die Schülerinnen und Schüler politik- und gesellschaftsbezogene Meinungen und Interessen, bringen diese ein und reflektieren sie in einer Art und Weise, dass sie diese vor sich selbst und anderen vertreten können. Sie sind auch in der Lage, sich an aktuellen Diskussionen über die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten zu beteiligen. Der Partizipationskompetenz als politischer Handlungskompetenz geht die Urteilskompetenz voraus. Je gründlicher die Urteilsbildung erfolgt, desto angemessener, überlegter und wirksamer kann am politischen Prozess teilgenommen werden.

Wertekompetenz
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Wertekompetenz beinhaltet, sich mit ethischen Begründungen und Deutungen auseinanderzusetzen, die ethischen Begründungen politischer Entscheidungen zu analysieren, Wertvorstellungen zu vergleichen und eigene demokratische Wertvorstellungen sowie Einstellungen zu entwickeln, diese zu vertreten, zu leben und ggf. auch zu verteidigen.
Nur wer die Wertorientierungen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden, Menschenwürde, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit etc.) verinnerlicht hat, kann politische Prozesse und Entscheidungen vor dem Hintergrund unserer Wertordnung kritisch beurteilen und Mehrheitsentscheidungen nachvollziehen. Ein in diesem Sinne kompetenter Mensch nimmt seine Kontrollfunktion als Bürgerin oder Bürger in der Demokratie wahr und wird gerade auch bei Fehlentwicklungen aktiv, um insbesondere durch die Beteiligungsmöglichkeiten in der Demokratie in die politische Auseinandersetzung einzugreifen.

Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz
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Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz bedeutet, dass sowohl quantitative wie auch qualitative sozialwissenschaftliche Methoden situationsangemessen angewandt und kritisch reflektiert werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht u. a. den Umgang mit Verfassungstexten, üben die Beschaffung von Informationen aus verschiedenen Quellen ein, wenden Elemente der Szenariotechnik an, analysieren Bilder, Plakate, Karikaturen, Tabellen, Schaubilder sowie Statistiken sowie deren Weiterverarbeitung, und erweitern dadurch auch ihre Medien-, Kommunikations- und Präsentationskompetenz. Sozialwissenschaftliche Methoden sind damit der Schlüssel für das eigenständige Erschließen politischer Inhalte und Zusammenhänge, insbesondere für das außerschulische Weiterlernen und somit für die eigene Meinungsbildung über Politik sowie für eigenes politisches Handeln. Die Methodenkompetenz ermöglicht der mündigen Bürgerin bzw. dem mündigen Bürger die ständige Orientierung bei aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragen.

2.3 Gegenstandsbereiche
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Die Gegenstandsbereiche des Fachs Politik und Gesellschaft umfassen grundlegende Konzepte und Inhalte, die das Verstehen von Politik ermöglichen. Mit ihrer Hilfe erwerben Schülerinnen und Schüler im Unterricht fachspezifische Kompetenzen und Fähigkeiten. Wissen ist demnach nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für die Entwicklung von Kompetenzen zu betrachten.

Lebenswelt und Mitgestaltung
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In einer pluralistischen Gesellschaft ringen verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Interessen, Einstellungen und Werthaltungen um Einfluss und Macht. Es existieren verschiedene Lebenswelten mit unterschiedlichen Bedürfnissen nebeneinander, die im demokratischen Staat artikuliert, organisiert und eingebracht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch die Interessen von Minderheiten angemessen berücksichtigt werden.

Zusammenleben in der Gesellschaft
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Das Zusammenleben in der Gesellschaft, sei es in der Kleingruppe (Familie, Schulklasse) oder im Staat, ist konfliktträchtig und bedarf deshalb allgemein akzeptierter Grundwerte sowie festgelegter Verfahrensweisen bei der Konfliktregelung. Es verlangt dem Einzelnen darüber hinaus Einstellungen und Haltungen ab, die im Sozialisationsprozess erworben werden. Dabei regeln gesellschaftliche wie individuelle Grundwerte und Grundlagen unser Zusammenleben im demokratischen Staat. Soziale Fähigkeiten fördern ein friedliches Miteinander, zugleich sind Reaktionen auf gesellschaftliche Wandlungsprozesse gefordert.

Politische Strukturen
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Politik im demokratischen Staat ist ein ständiger Versuch, Herausforderungen des Miteinanders, etwa wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sicherheitspolitischer Art, zu bewältigen. Politische Akteure wirken innerhalb von Institutionen und Strukturen im Ringen um die bestmögliche Lösung zusammen und entwickeln unterschiedlich zu bewertende Lösungsvorschläge.

Herausforderungen der internationalen Politik
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Gesellschaftliches Zusammenleben und Politik enden nicht an der Staatsgrenze. Deutschland wirkt mit anderen Staaten zusammen, um ein friedliches Miteinander in Europa sowie in der Welt zu fördern und globale Herausforderungen zu meistern. Dabei prägen transnationale Verflechtungen wie weltpolitische und weltwirtschaftliche Abhängigkeiten vor dem Hintergrund der europäischen Wertegemeinschaft regionales, nationales und internationales Agieren der in Politik und Gesellschaft Verantwortlichen.

3 Aufbau des Fachlehrplans im Fach Politik und Gesellschaft
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Leitgedanke des Lehrplans im Fach Politik und Gesellschaft der Fachoberschule ist es, den Schülerinnen und Schülern die aktuellen Lebenswirklichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit Lebenswirklichkeiten in anderen Ländern näher zu bringen. Dies soll analog zum Fach Geschichte in der Jahrgangsstufe 11 geschehen, in welcher die Schülerinnen und Schüler die historischen Lebenswirklichkeiten erfahren.
Der Lehrplan macht hinsichtlich der Auswahl der Vergleichsländer bewusst keine Vorgaben, da der Lehrkraft die Freiheit gegeben werden soll, auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können und auch um den Schülerinnen und Schülern Wahlmöglichkeiten zu geben. Grundsätzlich steht das Aktualitätsgebot über allen Bereichen: Eine Darstellung der Inhalte ohne aktuellen Bezug ist nicht zielführend. Die Lernbereiche sind stets kontrastiv zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten angelegt und sollen die Auswirkungen der behandelten Bereiche auf die konkrete Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler als zentrales Motiv haben.
Verpflichtende Bereiche sind: das politische System und seine Akteure, die Gesellschaftsstruktur sowie internationale Herausforderungen. Darüber hinaus ist aus dem Bereich des gesellschaftlichen Wandels ein Wahlmodul (Geschlechterrollen, Migration, Lebensalter, Sozialisation) zu wählen und aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Medien ein Themengebiet verpflichtend zu behandeln.  

3.1 Bedeutung der Grundlegenden Kompetenzen für den Fachlehrplan
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Die Grundlegenden Kompetenzen verdeutlichen die Gesamtidee des Fachs, indem sie die Summe der Lernbereiche und Kompetenzerwartungen abbilden. Sie umfassen Kompetenzen, die in dieser Jahrgangsstufe mit nachhaltiger Wirkung aufgebaut oder gestärkt werden, und beschreiben, über welches Wissen und Können die Schülerinnen und Schüler als Ergebnis des Lernprozesses verfügen sollen.
Die Grundlegenden Kompetenzen und die Kompetenzerwartungen im Fachlehrplan entsprechen sich inhaltlich wie terminologisch, stehen aber in einem hierarchischen Verhältnis zueinander. Daher sind die Grundlegenden Kompetenzen allgemeiner formuliert. Sie bilden alle Kompetenzbereiche des Kompetenzstrukturmodells in einer Jahrgangsstufe ab.

3.2 Struktur des Fachlehrplans
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Der Fachlehrplan untergliedert sich in mehrere Lernbereiche, deren ungefährer zeitlicher Umfang durch Angaben zu den veranschlagten Unterrichtstunden umrissen wird. Für jeden Lernbereich werden Kompetenzerwartungen und Inhalte getrennt ausgewiesen.

Kompetenzerwartungen
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Die Kompetenzerwartungen enthalten Aussagen darüber, was die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss eines Lernbereichs, also nach dem Durchlaufen einer bestimmten Phase des Kompetenzerwerbs, können sollen. Der Fachlehrplan verzichtet jedoch stilistisch auf modale Formulierungen (z. B. imstande sein), sodass die Operatoren jeweils das Hauptverb bilden und somit optisch an prominenter Stelle stehen.
Die sich anschließenden Kompetenzerwartungen decken in wechselnden Kombinationen die verschiedenen Kompetenzbereiche ab und stellen konkrete Bezüge zu Inhalten des Lernbereichs her. In ihrer Reihenfolge spiegeln die Kompetenzerwartungen weder zwangsläufig den vorstrukturierten Verlauf einer Unterrichtssequenz noch entsprechen sie schematisch Einzelstunden, sondern sie beschreiben unterschiedlich umfangreiche Aspekte des Lernbereichs und können sich auf eine ganze Sequenz, auf eine Unterrichtsstunde oder nur auf Einzelaspekte einer Stunde beziehen. Die Kompetenzerwartungen verstehen sich auch als ein Angebot für die Unterrichtsplanung, ohne allerdings den Unterrichtsverlauf festlegen zu wollen und Unterrichtsmethoden verbindlich vorzuschreiben. Der entscheidende Fokus bei den Kompetenzerwartungen liegt vielmehr auf den zu erwerbenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Inhalte
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Neben den Kompetenzerwartungen legt der Fachlehrplan Inhalte als Basis des Kompetenzerwerbs fest. Diese sind so allgemein formuliert, dass der Lehrkraft Raum für eine individuelle und flexible Unterrichtsgestaltung bleibt.

Methodenkompetenzen
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Die Methodenkompetenzen sind in jeder Jahrgangsstufe zu einem eigenen Lernbereich zusammengefasst, der allen weiteren Lernbereichen vorangestellt ist.

In jeder Jahrgangsstufe sind Kompetenzerwartungen zu den folgenden sieben Bereichen formuliert, die im Anspruchsniveau ansteigen:

  • Texte
  • visuelle Quellen
  • Karikaturen
  • Karten
  • Film-, Tondokumente
  • Sprache, Reden, Diskussion
  • Recherche

Diese Methodenkompetenzen werden im Zusammenhang mit anderen Lernbereichen erworben und hierzu von der jeweiligen Lehrkraft in eigenem pädagogisch-didaktischen Ermessen in alle anderen Lernbereiche integriert.

3.3 Wahlpflichtfach Internationale Politik
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Das Wahlpflichtfach Internationale Politik kann entweder in der Jahrgangsstufe 12 oder in der Jahrgangsstufe 13 belegt werden. Es eignet sich besonders für den bilingualen Sachfachunterricht.
Nach dem Erfassen von Akteuren, Strukturen und theoretischen Modellen im ersten Lernbereich bewerten die Schülerinnen und Schüler im zweiten Lernbereich „Handlungsfelder und Herausforderungen in der internationalen Politik“. Mithilfe der Analyse unterschiedlicher Interaktionsmöglichkeiten im Rahmen der internationalen Politik beurteilen sie dabei das politische Handeln bei aktuellen Konflikten. Die Schülerinnen und Schüler erfassen und bewerten so ihre eigene Lebenswirklichkeit vor dem komplexen Hintergrund von aktuellen internationalen politischen Entwicklungen. Sie erkennen die Notwendigkeit, Frieden zu wahren bzw. zu schaffen. Zielsetzung des dritten Lernbereichs „Kontroversen in der und über die internationale Politik“ ist es, den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass die Akteure in ihrem diplomatischen Handeln Zwängen unterliegen, die Lösungen oftmals verkomplizieren. Dabei erkennen die Schülerinnen und Schüler auch, dass die öffentliche Darstellung ebenfalls interessensgeleitet ist. Die Multiperspektivität ermöglicht zugleich schüleraktivierende Arbeitsformen, wie z. B. Planspiele oder Debatten.

4 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
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Als Leitfach der politischen Bildung ist es Aufgabe des Faches Politik und Gesellschaft, Kenntnisse, die in den vorangegangenen Jahrgangsstufen in verschiedenen anderen Fächern, insbesondere in Evangelischer oder Katholischer Religionslehre bzw. Ethik, Geschichte, Wirtschaftsfächern sowie in Deutsch und den Fremdsprachen, im Sinn eines aufbauenden Lernens im Bereich der politischen Bildung erworben wurden, nach den Kategorien des Faches zu systematisieren und in einen umfassenden, das Politische akzentuierenden Zusammenhang zu stellen.
Die wechselseitige Beziehung zu Englisch, aber auch zu den anderen modernen Fremdsprachen kommt in besonderem Maße im bilingualen Unterricht zur Geltung. Die Verwendung einer Fremdsprache als Arbeitssprache ermöglicht ein vertieftes Verständnis anderer Kulturen und eröffnet neue Perspektiven.

5 Beitrag des Faches Politik und Gesellschaft zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen
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Das Fach Politik und Gesellschaft steht in enger Verbindung mit vielen  fächer- und schulartübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen.

Politische Bildung
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Das Ziel politischer Bildung im schulischen wie im außerschulischen Bereich ist die Demokratiefähigkeit junger Menschen, also die Kenntnis und Akzeptanz von Demokratie, freiheitlicher demokratischer Grundordnung und Grundrechten. Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft dient prioritär diesem Ziel. Es ist somit Leitfach der politischen Bildung und bietet Schülerinnen und Schülern ein breites Angebot, die für Demokratiefähigkeit benötigten Kompetenzen systematisch zu erwerben und als mündige Bürgerin bzw. mündiger Bürger verantwortungsbewusst in Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, demokratische Politik im nationalen, europäischen und internationalen Kontext als einen Prozess der Problemlösung und als Beitrag für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und zum Erhalt von Frieden und Sicherheit zu verstehen.

Soziales Lernen
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Eine besondere Bedeutung hat im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft das soziale Lernen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit, in Staat und Gesellschaft mitzuwirken, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und v. a. bei der Lösung von Problemen zu kooperieren. Sie erwerben Fähigkeiten zu konstruktiver Konfliktlösung und üben sich in Toleranz, Respekt und Empathie, wenn es gilt, Meinungen und Überzeugungen anderer nachzuvollziehen und ggf. zu akzeptieren. Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft trägt in hohem Maße zur Persönlichkeitsbildung bei und fördert das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Sie verinnerlichen so das dem demokratischen Zusammenleben innewohnende Prinzip der Solidarität.

Werteerziehung
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Im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft setzen sich Schülerinnen und Schüler mit den Grundwerten des Zusammenlebens von Individuen, Gruppen und Staaten auseinander. Sie erkennen den hohen Wert der in der Verfassung verankerten Grundrechte, v. a. der Achtung der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und der rechtlichen Gleichheit, setzen sich mit Angriffen auf diese demokratischen Grundwerte auseinander und verinnerlichen die Notwendigkeit, sich für diese Werte stark zu machen und sie immer wieder zu verteidigen.

Medienbildung/Digitale Bildung
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Im Rahmen des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft nutzen und reflektieren Schülerinnen und Schüler verschiedene Formen der Gewinnung, Verarbeitung und Präsentation von Informationen. Sie setzen sich mit der politischen Funktion von Medien als der „Vierten Gewalt“ auseinander, wägen ihren eigenen Umgang mit verschieden Medien, v. a. mit sozialen Netzwerken, ab und erweitern damit ihre Medienkompetenz.

Bildung für Nachhaltige Entwicklung (Umweltbildung, Globales Lernen)
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Die Bildung für Nachhaltige Entwicklung wird durch den Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft gefördert, indem er die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, sich in altersgemäßer Weise kritisch mit den Fragen des eigenen Umweltverhaltens und politischen Handlungsoptionen im Bereich des Umwelt- und Artenschutzes zu befassen. Sie bilden dadurch die Bereitschaft, Verantwortung für Natur und Umwelt zu übernehmen und nachhaltige Entwicklungen aktiv mitzugestalten, aus.

Interkulturelle Bildung
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Interkulturelle Bildung findet im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft immer dann statt, wenn die Vielfalt von Lebensformen, Wertvorstellungen, Formen des Zusammenlebens und Herrschaftssystemen sowie deren historische und kulturelle Bedingtheit thematisiert werden. Dieser Blick auf andere und der Vergleich mit den eigenen Erfahrungen tragen zur Entwicklung von Interesse und Offenheit sowie Respekt und Toleranz gegenüber anderen Kulturen bei.

Kulturelle Bildung
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In der Auseinandersetzung mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Jugendkulturen, Menschen mit Migrationsgeschichte), ihrer Musik, Sprache und Symbolik, entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für künstlerisches, kreatives Wirken und seine Bedeutung für soziale Gruppen. Sie erkennen, dass Kunst und Kultur immer auch Ausdruck bestimmter Werthaltungen sind und zur Entwicklung einer gemeinsamen Identität beitragen.

Familien- und Sexualerziehung
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Im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Familie und daneben auch mit vielfältigen anderen Lebensformen. Sie lernen, diese zu respektieren und ebenso die geschlechtliche Orientierung des Einzelnen als Teil seiner freien Persönlichkeitsentfaltung zu akzeptieren. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass die Tugenden, die das Zusammenleben in sozialen Gruppen ermöglichen, wie gegenseitige Achtung, Toleranz, Verlässlichkeit, auch für Partnerschaft und Familie gelten.

Ökonomische Verbraucherbildung
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Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft trägt zur Ökonomischen Verbraucherbildung bei, indem er die Schülerinnen und Schüler dazu auffordert, sich kritisch mit den Fragen des eigenen Konsumverhaltens sowie dessen politischen und sozialen Auswirkungen zu befassen. Sie erwerben ökonomische Alltagskompetenzen, die sie zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Konsumverhalten befähigen.

Sprachliche Bildung
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Im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, mündlich und schriftlich zu aktuellen politischen Themen und Fragen Stellung zu beziehen. Sie artikulieren eigene Interessen, Meinungen und Urteile und verteidigen diese in der Diskussion mit anderen. Diese kommunikative Kompetenz ermöglicht ihnen die Teilhabe an Prozessen der Meinungsbildung im schulischen und außerschulischen Raum, ggf. auch im Rahmen von „Jugend debattiert“. Mehrsprachige Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache werden in einem sprachsensiblen Unterricht darin unterstützt, sich in deutscher Sprache über fachliche Inhalte auszutauschen und zu verständigen.