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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Blindheit und Lebenspraxis 8 - 10 (Wahlfach, R und M)

Das Fach Blindheit und Lebenspraxis wird als Wahlfach in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 angeboten. Es werden die Kompetenzerwartungen aus der jeweils vorausgegangenen Jahrgangsstufe aufgegriffen, vertieft und erweitert oder vernachlässigt. Die aufgeführten Kompetenzen beschreiben das Ergebnis eines dreijährigen Lernprozesses am Ende der Jahrgangsstufe 10. Die Auswahl der angestrebten Kompetenzen trifft die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung auf der Basis der ermittelten Lernausgangslage sowie des individuellen Förderbedarfs der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers.

Die grundlegendenden Bereiche der Wahrnehmungsförderung, der Begriffsbildung, der Förderung grob- und feinmotorischer Fertigkeiten sowie der Orientierung und Mobilität werden kontinuierlich in den Unterricht einbezogen. Nur in enger Kooperation mit den Fachdiensten kann der individuelle Förderbedarf erfüllt werden.

BLP8/9/10 1.1 Blinde Menschen in Geschichte und Gegenwart
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • schätzen ihre eigene Situation realistisch ein, indem sie die Lebensbedingungen blinder Menschen früher und heute vergleichen.
  • erschließen aus statistischem Material bedeutende Fakten über blinde Menschen in Bayern, um die gesellschaftliche Relevanz von Sehschädigung zu beurteilen.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • blinde Menschen in der Geschichte
  • Louis Braille – der Erfinder der Blindenschrift
  • Anzahl und Altersstruktur blinder Menschen in Bayern
  • statistischer Überblick über berufliche Eingliederung

BLP8/9/10 1.2 Das Auge und seine Erkrankungen
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • identifizieren die Teile des Auges und beschreiben ihre Aufgaben.
  • beschreiben die Teile des Auges und setzen sie mit den entsprechenden Funktionen in Zusammenhang.
  • setzen sich mit den lebenspraktischen und sozialen Folgen ihrer Seheinschränkung auseinander, um diese im Alltag zu bewältigen.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • die Teile des Auges und ihre Aufgaben
  • Schutzmaßnahmen
  • Augenerkrankungen (Ursachen, Formen, Schweregrad)
  • die Sehschädigungen der Schülerinnen und Schüler
  • Folgen der Beeinträchtigungen durch die Seheinschränkung
  • Kompensationsmöglichkeiten (Einsatz der anderen Sinne)
  • zusätzliche Behinderungen und ihre Folgen (z. B. Hörbehinderung)

BLP8/9/10 1.3 Rechtsbestimmungen und soziale Hilfen
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • leiten aus Gesetzestexten die Gleichstellung behinderter Menschen als Verfassungsauftrag ab.
  • setzen den Schwerbehindertenausweis und das Blindengeld ihrer Bestimmung gemäß ein.
  • setzen ihr Wissen um rechtliche Vergünstigungen ein und machen diese im Alltag für sich in individueller situationsangemessener Form geltend.
  • bewältigen ihr Leben mit Einschränkungen möglichst selbständig, indem sie sich zielgerichtet über ihre Rechte und Pflichten informieren und diese einhalten bzw. in Anspruch nehmen.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • rechtliche Grundlagen: Benachteiligungsverbot (z. B. GG Art. 3, Verfassung des Freistaates Bayern Art. 118, allgemeines Gleichstellungsgesetz), Nachteilsausgleich, Notenschutz (z. B. bei Prüfungen), gesetzliche Bestimmungen zu Blindengeld und Blindenhilfe – steuerliche Erleichterungen, gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung und Teilnahme am Straßenverkehr
  • Vergünstigungen: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr, Parkerleichterungen, kostenlose Blindensendungen, ermäßigter Rundfunkbeitrag, Gebührenermäßigung beim Telefonieren
  • Privatleben: Beurteilung von Versicherungsverträgen im Hinblick auf das Risiko von Blindheit und Sehbehinderung, Probleme der Haftung (z. B. im Straßenverkehr), Ausfüllen von Anträgen

BLP8/9/10 1.4 Berufliche und gesellschaftliche Inklusion
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • übernehmen aktiv Verantwortung für das Gelingen sozialer Interaktion und sind sich bewusst, dass angemessenes Sozialverhalten, Mobilität und lebenspraktische Fertigkeiten Voraussetzungen für gelingende Inklusion darstellen.
  • beurteilen, inwieweit ihre individuelle visuelle Seheinschränkung Auswirkungen auf Kommunikation und/oder Interaktion hat und wenden Strategien an, um Missverständnisse oder Unsicherheiten zu vermeiden (z. B. indem sie über ihre Seheinschränkung oder Blindheit Auskunft geben).
  • schätzen eigene Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der individuellen Seheinschränkung (z. B. Art und Grad der Unterstützung durch Sehende) wirklichkeitsnah ein und nutzen dieses Wissen, um z. B. Gefährdungssituationen zu vermeiden oder sich in Gefährdungssituationen angemessen zu verhalten.
  • benennen Gründe, die zu Vorurteilen oder Missverständnissen aufgrund der individuellen visuellen Einschränkung führen können und beschreiben Strategien, um diese aufzuklären bzw. um z. B. mit emotionaler Betroffenheit Sehender umzugehen.
  • wenden ihre Kenntnisse in Bezug auf die Angebote und Möglichkeiten sowie gesetzlichen Grundlagen beruflicher Rehabilitation behinderter Menschen an, um ihren eigenen beruflichen Werdegang selbstverantwortlich zu gestalten.
  • berücksichtigen die Auswirkungen der individuellen visuellen Sehfähigkeit bei der Berufswahlorientierung. Sie vergleichen und bewerten Qualifizierungen und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
  • beschreiben die Vorgehensweise des Beschaffens und Beantragens von technischen, optischen und elektronischen Hilfsmitteln sowie deren Einsatz am Arbeitsplatz.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • Gesellschaft: verschiedene soziale Interaktions- und Kommunikationssituationen, Alltagssituationen in Bezug auf Mobilität, lebenspraktische Fertigkeiten, soziale Kompetenz, als schwierig empfundene soziale Situationen oder gefährliche Situationen, Klischees, Bereitschaft zu Selbstverantwortung und sozialer Eingliederung (z. B. im Praktikum, am Arbeitsplatz etc.)
  • Arbeitswelt: Berufsfelder für Menschen mit Sehschädigungen, verschiedene Behörden und ihre Leistungen (z. B. Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rentenversicherungsträger, Integrationsfachdienst), Hilfen in Ausbildung und Beruf (z. B. sehbehindertenspezifische Ausstattung des Arbeitsplatzes, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes), rechtliche Vergünstigungen (z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerrecht)
  • Aufgaben, Beantragen und Finanzieren einer Arbeitsplatzassistenz, Vorgaben zum „persönlichen Budget“ und die eigene Betroffenheit
  • Angebote, Maßnahmen und Leistungen der Berufsbildungswerke
  • Möglichkeiten der kooperativen beruflichen Bildung

BLP8/9/10 1.5 Hilfsmittel, Behörden und Selbsthilfeverbände
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • schätzen ihren Hilfsmittelbedarf ein und beschreiben die Vorgehensweise der Beschaffung und Finanzierung von individuellen Hilfsmitteln. Sie setzen ihre individuellen Hilfsmittel im Alltag und/oder im beruflichem Kontext selbständig ein.
  • schätzen selbständig und kriteriengeleitet den Nutzen und die Voraussetzungen der Haltung eines Blindenführhundes ein. Sie treffen eine fundierte Entscheidung über den eigenen Bedarf.
  • kennen und benennen die Dienstleistungen und Angebote verschiedener Behörden und beschreiben den Ablauf von Behördengängen (z. B. Auskunft erfragen, sich anstellen etc.), um Angebote und Dienstleistungen gezielt zu nutzen.
  • beschreiben und beurteilen die Angebote von Selbsthilfeverbänden, um diese individuell und situationsangemessen zu nutzen.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • Hilfsmittel und Unterstützung am Arbeitsplatz: Nutzung aktueller Informationen zu optischen, elektronischen und technischen Hilfsmitteln, Alltagshilfen, Vorgehensweise zur Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. Anträge zur Kostenübernahme, Begründungen etc.), Bezugsquellen (Hilfsmittelfirmen), Beratungsangebote, Überblick über eine angemessene individuelle Arbeitsplatzausstattung, Aufgaben einer Arbeitsplatzassistenz
  • Blindenführhund (z. B. Voraussetzungen, Einsatzmöglichkeiten, Finanzierung)
  • Behörden: Einwohnermeldeamt, Integrationsamt, Arbeitsagentur, Finanzamt
  • Selbsthilfeverbände: Ziele und Aufgaben von Selbsthilfeorganisationen (z. B. Blinden- und Sehbehindertenverbände), Angebote für Beratung und individuelle Hilfen, Textservice und Angebote für Buchübertragung, Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, Bildungs- und Freizeitangebote

BLP8/9/10 2.1 Grundkenntnisse und Umgangsformen
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • wenden ihre Kenntnisse im Bereich der lebenspraktischen Fertigkeiten selbständig an, um sich in geschlossenen Räumen zurechtzufinden.
  • setzen Kommunikationsfertigkeiten und -strategien in vielfältigen Situationen angemessen ein, um soziales Handeln zum Erfolg zu führen.
  • organisieren ihren Alltag, z. B. durch die angemessene Nutzung und Pflege eines Terminkalenders.
  • beschreiben den Vorgang der Kontaktaufnahme zu einem persönlichen Bankberater/einer Bankberaterin und formulieren ihren Unterstützungsbedarf, z. B. im Umgang mit (vertraulichen) Formularen, Geldautomaten.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • sachgerechte Nutzung von Alltagsgebrauchsgegenständen: Öffnen und Versand von Briefen und Paketen, Umgang mit Verpackungsmaterialien, Kalender und Organisationshilfen, selbständiges Auffinden und Betätigen von Lichtschaltern, Öffnen und Schließen von Fenstern, Öffnen und Schließen von Gardinen und Jalousien, selbständiger Umgang mit Geräten der Unterhaltungselektronik, Kennzeichnen und Dosieren von persönlichen Medikamenten
  • Erkennen von und Umgang mit Gefahrenquellen: sicheres An- und Ausstellen von Heizkörpern, Sicheres Bedienen von Geräten (z. B. Föhn, Bügeleisen), Ziehen von Steckern aus Steckdosen, Wechseln von Batterien und deren umweltschonendes Entsorgen
  • soziale Umgangsformen: angemessenes Verhalten beim Betreten eines Raums, aktive Gesprächsführung, passende Verwendung von Redewendungen, Einsatz von Mimik und Gestik, über Art und Auswirkungen der Sehschädigung aufklären, in angemessener Form um Hilfe bitten, Hilfsangebote annehmen oder ablehnen, gebührende Distanz zu fremden Personen halten, Strategien für erfolgreiche soziale Kontakte
  • Zahlungsverkehr: ggf. Hilfe und Unterstützung durch eine Vertrauensperson, verschiedene Formulare, Standorte und Nutzung von Geldautomaten, Unterscheiden von Münzen und Geldscheinen ggf. mit Erkennungshilfen

BLP8/9/10 2.2 Grundfertigkeiten im Haushalt
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • wenden individuelle Markierungssysteme und -techniken zur Kennzeichnung persönlicher Dinge oder gefährlicher Stoffe (z. B. Reinigungsmittel) an, um Gefährdungen und Verwechslungen zu vermeiden.
  • unterscheiden verschiedene Verschmutzungsarten und wenden geeignete Reinigungsmittel und einfache Reinigungsverfahren sachgerecht und unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Tragen einer Schutzbrille, Handschuhe) an.
  • beschreiben die Bedeutung von Gefahrensymbolen und markieren gefährliche Stoffe (z. B. Reinigungsmittel). Sie schützen sich durch zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen.
  • wählen Kleidungsstücke kriteriengeleitet aus und achten auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
  • wenden Essenstechniken routiniert an, um zu einem größtmöglichen Grad an Selbständigkeit zu gelangen.
  • setzen Grundfertigkeiten in der Haushaltsführung und der Zubereitung von Speisen fachgerecht in vielfältiger Weise ein.
Inhalte zu den Kompetenzen:
  • unterschiedliche Markierungs- und Differenzierungsmöglichkeiten: Kennzeichnen von Kleidung, Lebensmitteln, Medikamenten, Gefahrenstoffen mit ausgewählten Markierungssystemen
  • äußeres Erscheinungsbild: Ordnungssystem im Kleiderschrank, sachgemäße Aufbewahrung von Kleidung, Kriterien zur angemessenen Kleidungsauswahl (z. B. Witterung, offizieller/privater Anlass), sachgerechter Umgang mit verschmutzter oder schadhafter Wäsche, Pflegehinweise und Pflegesymbole
  • Verhaltensregeln bei Tisch: Einsatz und sachgerechte Nutzung von Besteck und Serviette, Beachten der Grundregeln zur Anordnung eines Gedecks, Tischgestaltung dem Anlass entsprechend, Speisen annehmen und weiterreichen, Speisen entnehmen, Mengen einschätzen
  • Umgang mit Lebensmitteln: sichere kriteriengeleitete Unterscheidung von Lebensmitteln, Anwendung von Schäl- und Zerkleinerungstechniken, routiniertes Eingießen von warmen und kalten Getränken sowie Umfüllen und Vermischen fester und flüssiger Nahrungsmittel
  • Öffnen von Verpackungen: sichere Unterscheidung verschiedener Verpackungsmaterialien, Öffnen von Flaschen mit verschiedenen Verschlüssen, Gefahrenquellen beachten
  • Nutzung von Mess- und Wiegehilfen: Auswahl und Anwendung zweckmäßiger Geräte