Lehrplan PLUS

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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Wirtschaft und Recht

1 Selbstverständnis des Faches Wirtschaft und Recht und sein Beitrag zur Bildung
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Ökonomisches Handeln ist wesentlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens. Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht befähigt die Schülerinnen und Schüler, als mündige Bürger in ihrem persönlichen Lebensumfeld selbstbestimmt ökonomisch zu handeln, in der Gesellschaft wirtschaftliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen mitzugestalten und solidarisch Verantwortung zu übernehmen.

Dazu erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, mit denen sie aus der Perspektive von Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Staatsbürger Problemstellungen kriterienorientiert analysieren, beurteilen und lösen können.

Das im Fach Wirtschaft und Recht erworbene Strukturwissen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ökonomisches Verhalten unterschiedlicher Akteure und wirtschaftliche Systemzusammenhänge zu analysieren, rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und vor diesem Hintergrund Konfliktsituationen aus verschiedenen Perspektiven zu beurteilen. In aktuellen, handlungsorientierten Szenarien wenden sie im Unterricht geeignete Erklärungsmodelle an und werden sich der durch Märkte, Verträge und Normen gesetzten Handlungsanreize bewusst. Sie reflektieren Möglichkeiten und Grenzen ökonomischen Handelns in unserer Wirtschaftsordnung und der globalisierten Weltwirtschaft, entwickeln Perspektiven der eigenen Zukunftsgestaltung (z. B. durch die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und der Globalisierung) und übernehmen auch Verantwortung für andere (z. B. durch nachhaltiges Wirtschaften).

2.1 Kompetenzstrukturmodell
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Kompetenzstrukturmodell "Wirtschaft und Recht"

Kompetenzstrukturmodelle beschreiben das Anforderungsgefüge und damit den didaktischen Kern eines Faches und stellen die Verbindung zwischen allgemeinen Bildungszielen und fachlichen Unterrichtszielen her. Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Strukturierung des Lehrplans sowie für die Planung und Steuerung langfristiger Lernprozesse und kompetenzorientierten Unterrichts.

Das Kompetenzstrukturmodell des Faches Wirtschaft und Recht gliedert sich in drei Bereiche, welche im Unterricht stets miteinander verknüpft werden:

Die vier Begriffe „analysieren“, „beurteilen“, „kommunizieren“ und „handeln“ beschreiben die vom den Schülerinnen und Schülern zu erwerbenden prozessbezogenen Kompetenzen. Diese stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern beziehen sich aufeinander oder bedingen sich gegenseitig.

Die drei Gegenstandsbereiche „Volkswirtschaft“, „Betriebswirtschaft“ und „Recht“ bilden die wissenschaftliche Grundlage des Faches. Die einzelnen Fachdisziplinen werden im Unterricht jedoch nicht separat betrachtet. Eine umfassende ökonomische Grundbildung ist nur möglich, indem Schülerinnen und Schüler ein interdisziplinäres, vernetztes Denken entwickeln.

Die vier Säulen im Hintergrund beschreiben die unterschiedlichen Perspektiven, aus denen die einzelnen Gegenstandsbereiche betrachtet werden können. In ihren gegenwärtigen bzw. zukünftigen Rollen als Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmer und Staatsbürger werden die Schülerinnen und Schüler mit einer zunehmend komplexeren wirtschaftlichen und rechtlichen Realität konfrontiert. Diese gilt es, im Fach Wirtschaft und Recht ganzheitlich zu erfassen.

Handeln
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Im Fach Wirtschaft und Recht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, mit denen sie in ihren unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte verstehen und differenziert beurteilen, um nachhaltige, ethisch verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Sie sind bereit, sich mit wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen aufgeschlossen und rational auseinanderzusetzen. Sie bewältigen gegenwärtige und zukünftige Lebenssituationen, sichern die ökonomische, ökologische und soziale Existenz für sich und andere und gestalten darüber hinaus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aktiv mit.

Analysieren
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Wesentliche Grundlage des ökonomischen Handelns ist eine reflektierte Analyse. Auf der Basis eines fundierten Fachwissens erfassen, strukturieren und systematisieren die Schülerinnen und Schüler wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte. Dabei können sie unterschiedliche Perspektiven einnehmen und durch das Denken in Systemen und Modellen ihre Ergebnisse in größere Zusammenhänge einordnen.

Beurteilen
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Die Analyseergebnisse dienen den Schülerinnen und Schülern auch dazu, wirtschaftliche und rechtliche Entscheidungen aus unterschiedlichen Perspektiven vor dem Hintergrund ökonomischer, ökologischer, sozialer sowie ethischer Ziele zu reflektieren und zu bewerten. Daraus leiten sie Konsequenzen für die Bewältigung wirtschaftlicher und rechtlicher Handlungssituationen ab.

Kommunizieren
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Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren erfolgreich in wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexten, indem sie die Fachsprache, geeignete kommunikative Strategien, Kommunikationswege und Medien adressatengerecht und zielführend einsetzen sowie aus unterschiedlichen Perspektiven argumentieren.

2.3 Gegenstandsbereiche
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Die Gegenstandsbereiche des Kompetenzstrukturmodells bilden die wissenschaftlichen Disziplinen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht ab.

Die Inhalte aus der Volkswirtschaftslehre beziehen sich vor allem auf die Mikro- und Makroökonomie sowie auf Wirtschafts-, Geld- und Sozialpolitik, dabei werden jedoch auch institutionen- und verhaltensökonomische sowie spieltheoretische Erkenntnisse miteinbezogen.

Im Bereich Betriebswirtschaftslehre liegt der inhaltliche Fokus auf unternehmerischem Denken und Entscheiden.

Im Fachgebiet Recht steht das Zivilrecht im Vordergrund, Grundzüge anderer Rechtsgebiete (z. B. Strafrecht, Urheberrecht) werden exemplarisch behandelt.

2.4 Perspektiven
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Die Fragestellungen aus den wissenschaftlichen Gegenstandsbereichen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht werden aus der gegenwärtigen bzw. zukünftigen Sicht der Schülerinnen und Schüler als Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer und Staatsbürger betrachtet.

Die Schülerinnen und Schüler werden durch diese Perspektivierung auf der Grundlage ihres Fachwissens zur reflektierten, flexiblen und fachlich fundierten Sicht der Ökonomie befähigt.

3 Aufbau des Fachlehrplans im Fach Wirtschaft und Recht
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Der Fachlehrplan Wirtschaft und Recht konkretisiert die Gegenstandsbereiche des Kompetenzstrukturmodells (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht) sowie die prozessbezogenen Kompetenzen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Rollen Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer und Staatsbürger erworben werden sollen. Kompetenzerwartungen und dazugehörige Inhalte werden dabei getrennt voneinander ausgewiesen.

Wirtschaft und Recht am WWG in den Jahrgangsstufen 8 mit 11

Am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WWG) wird Wirtschaft und Recht als Kernfach ab Jahrgangsstufe 8 unterrichtet. Dabei stehen in den Jahrgangsstufen 8 und 11 drei Stunden, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zwei Stunden pro Woche zur Verfügung. Profilstunden in den Jahrgangsstufen 8, 10 und 11 ermöglichen zudem eine Vertiefung der erworbenen Kompetenzen, z. B. im Rahmen von Projektarbeiten und Wettbewerben.

In Jahrgangsstufe 8 erwerben die Schülerinnen und Schüler zunächst alltagsrelevante Kompetenzen im Zusammenhang mit Entscheidungen beim Konsum und beim Umgang mit Geld. Im Anschluss erfolgt der Perspektivwechsel vom Konsumenten zum Unternehmer. Unternehmerische Entscheidungssituationen werden hier unter vertiefter Betrachtung arbeitsteiliger Prozesse im Unternehmen sowie des Kernprozesses Marketing analysiert und beurteilt. Im letzten Lernbereich erwerben die Schülerinnen und Schüler rechtliche Handlungs- und Beurteilungskompetenzen für ihre derzeitige Situation als Minderjährige. Sie schätzen u. a. mögliche Konsequenzen eigenen widerrechtlichen Handelns ab und bewegen sich rechtssicher im Internet, indem sie wesentliche, für sie relevante Rechtsnormen beachten.

Jahrgangsstufe 9 knüpft inhaltlich an den Bereich Recht der Jahrgangsstufe 8 an und erweitert die rechtlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kaufhandlung. Sie lösen entstehende Probleme beim Kauf aufgrund ihres Alters oder einer mangelhaften Leistung in mündlicher und schriftlicher Kommunikation juristisch fundiert. Dabei reflektieren sie auch die Intention des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der Funktionen des Rechts. Anschließend erfolgt wieder der Wechsel in die Unternehmerperspektive. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Rahmen einer Projektarbeit ein eigenes Geschäftsmodell und vollziehen so unternehmerisches Denken und Entscheiden nach. Dabei greifen sie auf die bereits erworbenen Kompetenzen der Jahrgangsstufe 8, z. B. aus dem Bereich Marketing, zurück. Fächerübergreifend ist hier eine Anknüpfung an den Unterricht in Wirtschaftsinformatik (9.2.2 Darstellung des Unternehmens nach außen) gewinnbringend. Im letzten Lernbereich erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zur Bewertung von Unternehmen vor dem Hintergrund der Angaben in Bilanz und Jahresabschluss.

In Jahrgangsstufe 10 erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Sicht auf die Gesamtwirtschaft eines Landes, indem sie nicht mehr nur aus Konsumenten- und Unternehmerperspektive, sondern verstärkt auch aus der Perspektive eines Staatsbürgers ökonomische und rechtliche Situationen analysieren und beurteilen. Sie analysieren zunächst die Bedeutung von Unternehmen in Gesamtwirtschaft und Gesellschaft und reflektieren dabei mögliche Auswirkungen auf ihre eigene berufliche Zukunft. Im Bereich Recht analysieren sie in dieser Jahrgangsstufe die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns anhand lebensnaher Beispiele aus dem öffentlichen Recht auseinander und beurteilen die Regelungen u. a. des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund der Intentionen des Gesetzgebers und von Gerechtigkeitsaspekten. Im Bereich Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zum eigenen reflektierten Handeln auf realen und virtuellen Märkten. Anhand des Marktmodells wird ihnen auch die Bedeutung von Modellen in der Volkswirtschaftslehre bewusst. Abschließend hinterfragen die Schülerinnen und Schüler eigene Entscheidungen aus Sicht der Verhaltensökonomie kritisch. Zudem analysieren sie unternehmerische und politische Maßnahmen aus verhaltensökonomischer Perspektive. Dabei diskutieren sie auch ethische Aspekte bei der Beeinflussung von Verhalten durch verhaltensökonomische Maßnahmen.

In Jahrgangsstufe 11 wird das Fach Wirtschaft und Recht seiner Leitfachfunktion für die Politische Bildung im besonderen Maße gerecht. Es weitet sich der Blick auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in Deutschland, Europa und der Welt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen verstärkt die Rolle des Staatsbürgers ein und analysieren, diskutieren und beurteilen auch aus dieser Perspektive zentrale Aspekte sowie gegenwärtige und zukünftige Problemstellungen sowohl unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung als auch der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung. Der Blick auf Gegenwart und Zukunft befähigt die Jugendlichen, als mündige Bürger ihre ökonomische Zukunft mitzugestalten. Auf der Grundlage ihres zunehmenden Abstraktionsvermögens setzen sie in Jahrgangsstufe 11 verstärkt volkswirtschaftliche Modelle ein. Dies legt den Grundstein für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten in den Jahrgangsstufen 12 und 13.

In dieser Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist der Fachlehrplan für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums (HG, SG, NTG, MuG, SWG und WWG) weitgehend identisch. Am WWG stehen eine zusätzliche Wochenstunde für zusätzliche Lernbereiche sowie zusätzliche Profilstunden zur Vertiefung der Kompetenzen zur Verfügung.

In den beiden zusätzlichen Lernbereichen des WWG im Vergleich zu den anderen Ausbildungsrichtungen erwerben die Schülerinnen und Schüler einerseits vertiefte Kompetenzen im Hinblick auf Geldanlage und Kapitalmarkt, andererseits betrachten sie die bisher gewonnenen volkswirtschaftlichen und rechtlichen Erkenntnisse nun auch aus institutionenökonomischer und spieltheoretischer Perspektive, was ihnen ein breiteres Verständnis gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge und damit kompetentes eigenes Handeln im ökonomischen und beruflichen Lebensumfeld ermöglicht.

Wirtschaft und Recht am HG, SG, NTG, MuG und SWG in den Jahrgangstufen 10 und 11

Am HG, SG, NTG, MuG und SWG wird Wirtschaft und Recht in den Jahrgangsstufen 10 und 11 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.

Der Unterricht setzt hier in Jahrgangsstufe 10 mit Themen aus der Erfahrungswelt der Jugendlichen im Bereich des privaten Haushalts ein. Sie nehmen dabei zunächst die Rolle des Konsumenten ein und treffen reflektierte Konsum- und Anlageentscheidungen. Anhand des Marktmodells wird ihnen die Bedeutung von Modellen in der Volkswirtschaftslehre bewusst. Im Themengebiet Recht lösen sie eventuell entstehende Probleme beim Kauf aufgrund ihres Alters oder einer mangelhaften Leistung in mündlicher bzw. schriftlicher Kommunikation juristisch fundiert. Auch werden sie sich ihrer eigenen rechtlichen Stellung bewusst und können so rechtliche Konsequenzen ihres eigenen Handelns analysieren und abschätzen. Dabei reflektieren sie die Intention des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der Funktionen des Rechts. Anschließend nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des Unternehmers bzw. des Unternehmens ein. Sie entwickeln im Rahmen einer Projektarbeit ein eigenes Geschäftsmodell und vollziehen unternehmerisches Denken und Entscheiden nach.

In Jahrgangsstufe 11 wird das Fach Wirtschaft und Recht seiner Leitfachfunktion für die politische Bildung im besonderen Maße gerecht. Es weitet sich der Blick auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in Deutschland, Europa und der Welt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen verstärkt die Rolle des Staatsbürgers ein und analysieren, diskutieren und beurteilen auch aus dieser Perspektive zentrale Aspekte sowie gegenwärtige und zukünftige Problemstellungen sowohl unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung als auch der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung. Der Blick auf Gegenwart und Zukunft befähigt die Jugendlichen, als mündige Bürger ihre ökonomische Zukunft mitzugestalten. Auf der Grundlage ihres zunehmenden Abstraktionsvermögens setzen sie in Jahrgangsstufe 11 verstärkt volkswirtschaftliche Modelle ein. Dies legt den Grundstein für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten in den Jahrgangsstufen 12 und 13.

In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist der Fachlehrplan für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums (HG, SG, NTG, MuG, WSG und WWG) weitgehend identisch. So werden die nötigen Voraussetzungen für die Profil- und Leistungsstufe im Fach Wirtschaft und Recht sowohl für das grundlegende als auch das erhöhte Anforderungsniveau gelegt.

Wirtschaft und Recht in Jahrgangstufe 12 und 13 (grundlegendes Anforderungsniveau)

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (grundlegendes Anforderungsniveau, zwei Wochenstunden) erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer politischen Meinungsbildung Handlungskompetenzen, um ökonomische und rechtliche Fragen zu beantworten.

Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre analysieren sie aufbauend auf den Kompetenzen der Mittelstufe und der Jahrgangstufe 11 unternehmerische Entscheidungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen im Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf betriebswirtschaftliche Ziele.

Im Bereich Volkswirtschaftslehre analysieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle wirtschaftliche Problemlagen vor dem Hintergrund volkswirtschaftlicher Ziele und beurteilen wirtschaftspolitische Maßnahmen aus der Sicht der Träger der Wirtschaftspolitik und betroffener Gruppen der Gesellschaft. In ihrer Rolle als Staatsbürger treffen sie dabei gerade auch im Fall von Zielkonflikten ein reflektiertes Urteil auf der Basis einer wertorientierten Grundhaltung.

Im Bereich Recht werden Regelungen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sowie konkrete Sachverhalte bzw. Rechtsfälle insbesondere mit Blick auf grundlegende Funktionen des Rechts analysiert und vor dem Hintergrund allgemeiner Prinzipien der Gerechtigkeit beurteilt. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler auch Kompetenzen, die sie zur juristisch fundierten Durchsetzung eigener Ansprüche befähigen.

Wirtschaft und Recht in Jahrgangstufe 12 und 13 (erhöhtes Anforderungsniveau)

In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (erhöhtes Anforderungsniveau, vier Wochenstunden) erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer politischen Meinungsbildung Handlungskompetenzen, um ökonomische und rechtliche Fragen auf erhöhtem Anforderungsniveau zu beantworten.

Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre analysieren sie aufbauend auf den bisher bereits erworbenen Kompetenzen Entscheidungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen im Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf betriebswirtschaftliche Ziele. Dabei erwerben sie auch ein breites betriebswirtschaftliches Fachwissen, auf dessen Basis sie nicht nur betriebswirtschaftliche Entscheidungen analysieren, sondern auch beurteilen können.

Im Bereich der Volkswirtschaftslehre analysieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle wirtschaftliche Problemlagen vor dem Hintergrund volkswirtschaftlicher Ziele und beurteilen wirtschaftspolitische Maßnahmen aus der Sicht der Träger der Wirtschaftspolitik und betroffener Gruppen der Gesellschaft. Das erhöhte Anforderungsniveau wird durch die vernetzte und vertiefte Betrachtung volks- und weltwirtschaftlicher Zusammenhänge vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt deutlich. In ihrer Rolle als Staatsbürger treffen die Lernenden dabei gerade auch im Fall von Zielkonflikten ein reflektiertes Urteil auf der Basis einer wertorientierten und an Nachhaltigkeit ausgerichteten Grundhaltung.

Im Bereich Recht werden Regelungen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sowie konkrete Sachverhalte bzw. Rechtsfälle insbesondere mit Blick auf grundlegende Funktionen des Rechts analysiert und vor dem Hintergrund allgemeiner Prinzipien der Gerechtigkeit beurteilt. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler auch Kompetenzen, die sie zur juristisch fundierten Durchsetzung eigener Ansprüche befähigen. Die juristische Arbeits- und Denkweise wird im erhöhten Anforderungsniveau aufgrund einer inhaltlich breiteren Basis, rechtsphilosophischen und wertorientierten Betrachtungen sowie zusätzlichen Beurteilungs- und Erörterungskompetenzen erworben.

4 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
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Am WWG erfolgt eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Fach Wirtschaftsinformatik. Lernbereiche sind, soweit möglich, aufeinander abgestimmt und die jeweiligen Kompetenzen können fachübergreifend entwickelt werden.

Fächerübergreifende Themenstellungen und umfassende Realitätsbezüge bieten ferner Anknüpfungspunkte für den Unterricht in nahezu allen Fächern, insbesondere in Beruflicher Orientierung (unternehmerisches Denken und Entscheiden, Grundzüge des Wirtschaftens, Methoden der Projektarbeit, gesamtwirtschaftliche Sichtweise) sowie in Mathematik (Diagramme und Grafiken sowie statistische Methoden, Elemente der Funktionenlehre), Geschichte (Entwicklung von Wirtschaftssystemen und ihre Hintergründe), Geographie (Globalisierung, Nachhaltigkeit), Religionslehre und Ethik (Konsum, Recht und Gerechtigkeit) sowie Politik und Gesellschaft (Sozialstaat).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im zweisprachigen Fachunterricht die Gegebenheiten des eigenen Wirtschafts- und Rechtssystems mit anderen Wirtschaftsräumen zu vergleichen und gleichzeitig eine erhöhte fachsprachliche Kommunikationskompetenz in der Fremdsprache zu erwerben.

5 Beitrag des Faches Wirtschaft und Recht zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen
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Aufgrund seiner hohen Alltagsrelevanz und seines großen Anwendungsbezugs trägt das Fach Wirtschaft und Recht in besonderem Maß zum Erreichen verschiedener übergreifender Bildungs- und Erziehungsziele des LehrplanPLUS bei.

Ökonomische Verbraucherbildung, Alltagskompetenz und Lebensökonomie, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Medienbildung/Digitale Bildung
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In der Ökonomischen Verbraucherbildung hat das Fach Wirtschaft und Recht Leitfachfunktion bei der Aufgabe, die Markt- und Finanzkompetenz der Schülerinnen und Schüler auszubilden und damit die Grundlage zu verantwortlichem, nachhaltigem und wertorientiertem Konsumverhalten und Umgang mit Geld zu legen. Bereits hier wird auch die Bildung für Nachhaltige Entwicklung einbezogen. Die im Rahmen der Ökonomischen Verbraucherbildung erworbene Daten- und Informationskompetenz bildet eine fächerübergreifende Brücke zur Medienbildung/Digitale Bildung, die insgesamt im Fach Wirtschaft und Recht eine zentrale Rolle spielt. Um als mündiger Bürger aktiv am wirtschaftlichen Leben und der politischen Meinungsbildung teilnehmen zu können, müssen regelmäßig aktuelle Daten und Informationen (z. B. zur Wirtschaftslage, wirtschaftspolitischen Entscheidungen oder rechtlichen Regelungen) recherchiert und reflektiert werden. All diese Kompetenzen führen auch zu einem optimierten Handeln im Bereich Alltagskompetenz und Lebensökonomie.

Alltagskompetenzen Alltagskompetenzen
Berufliche Orientierung, Technische Bildung
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Im Bereich der Beruflichen Orientierung soll vor allem der Blick auf aktuelle Trends und Schlüsselqualifikationen in der Arbeitswelt, Formen der Arbeitsorganisation, Projektarbeit und auf die Relevanz dieser Aspekte für die persönliche Berufswahl geschärft werden. Dabei werden auch Aspekte der Technischen Bildung berührt, wenn z. B. Technik unter ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer und humaner Perspektive bewertet wird oder Produktionsprozesse im Unternehmen analysiert werden.

Politische Bildung
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Politische Bildung steht vor allem ab der Jahrgangsstufe 11 im Fokus des Faches Wirtschaft und Recht, in der die Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und unsere Rechtsordnung als ordnungspolitischer Rahmen in unserem demokratischen Rechtsstaat fachspezifische Schwerpunkte bilden. Das Verständnis für die Verbindung einer marktwirtschaftlichen Grundausrichtung mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs als Basis und Beurteilungsmaßstab für wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Entscheidungen bzw. Maßnahmen ist für einen mündigen Staatsbürger eine unverzichtbare Grundlage für eine aktive Teilnahme an der politischen Meinungs- und Willensbildung. Dabei spielen auch die Werteerziehung und die Bildung für Nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle, indem Fragen der Ökologie mit ökonomischen Problemstellungen sowie sozialen und politischen Entwicklungen im geeinten Europa und in einer global vernetzten Welt verbunden und bei den Schülerinnen und Schülern ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Umwelt sowie die Einsicht in die möglichen globalen Folgen ihres Handelns angestrebt werden.

Werteerziehung
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Die Werteerziehung stellt eine zentrale Aufgabe des Faches Wirtschaft und Recht dar, da ökonomische und rechtliche Entscheidungen sowie deren einzel- und gesamtwirtschaftliche Folgen grundsätzlich aus verschiedenen Perspektiven (z. B. Privathaushalt, Staat oder Unternehmen) analysiert und beurteilt werden müssen. Dabei werden auch Bereiche der Interkulturellen und Kulturellen Bildung, des Sozialen Lernens sowie der Gesundheitsförderung tangiert.

Sprachliche Bildung
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Sowohl im Bereich der Sprachrezeption als auch bei der mündlichen und schriftlichen Sprachproduktion trägt das Fach Wirtschaft und Recht zur Sprachlichen Bildung bei.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren ein breites Spektrum an Textsorten (z. B. journalistische Texte, Kommentare, Interviews, wissenschaftliche Fachtexte, Gesetzestexte) und beurteilen Aussagen nach der Intention des Autors und vor dem Hintergrund zentraler wirtschaftlicher und rechtlicher Konzepte.

Im Bereich der Sprachproduktion steht bei wirtschaftlichen Fragestellungen die präzise Formulierung stringenter ökonomischer Kausalketten und das differenzierte Erörtern im Vordergrund, im Recht die systematische Prüfung von Ansprüchen und das adressatengerechte Geltendmachen von Rechten. In allen Bereichen hat die korrekte Verwendung der Fachsprache einen hohen Stellenwert.

Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht unterstützt den Kompetenzerwerb aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Muttersprache. In einem sprachsensiblen und die Fachsprache fördernden Unterricht werden insbesondere auch die Bedürfnisse von mehrsprachigen Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache berücksichtigt.