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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Rechtslehre 11 (W)

gültig ab Schuljahr 2017/18

Rl11 Lernbereich 1: Kaufverträge abschließen und erfüllen (ca. 22 Std.)
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • handeln im Bewusstsein, dass Vertragsfreiheit, Redlichkeit sowie Treu und Glauben das Fundament einer jeden auf Privatautonomie basierenden Rechtsordnung sind.
  • bereiten den Abschluss eines Kaufvertrags vor, indem sie die Wirksamkeitsvoraussetzungen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches überprüfen, schließen einen Kaufvertrag ab und erfüllen ihn.
  • reagieren auf Störungen beim Abschluss des Kaufvertrags angemessen und wägen die rechtlichen Konsequenzen ab, um in komplexen Situationen optimal zu handeln.
  • wickeln unter Anwendung der Subsumtionstechnik als typisch juristische Arbeitstechnik eine Störung bei der Erfüllung des Kaufvertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen ab und bedenken die rechtlichen Konsequenzen für die Vertragsparteien.

Inhalte zu den Kompetenzen:

  • Leitprinzipien des Privatrechts: Rechtsgleichheit, Privatautonomie, Vertragsbindung, Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs, Treu und Glauben
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen: Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Formvorschriften, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft (Abstraktionsprinzip), einfacher Eigentumsvorbehalt
  • Störungen beim Abschluss des Kaufvertrags: Anfechtung und Nichtigkeit
  • Störung bei der Erfüllung des Kaufvertrags, z. B. Sachmangel

Rl11 Lernbereich 2: Im kaufmännischen Geschäftsverkehr agieren (ca. 20 Std.)
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • unterscheiden die verschiedenen Arten der Kaufmannseigenschaft, die als Voraussetzung für die Anwendung des Handelsrechts gelten. Sie berücksichtigen die besonderen Rechte und Pflichten, die sich im Rahmen des Handelsrechts ergeben und bewerten dabei die Wechselbeziehung zwischen Effizienz und Schutzgedanken.
  • verschaffen sich einen Überblick über mögliche Rechtsformen, wägen die Auswirkungen der Wahl der Rechtsform auf die Interessensgruppen ab, um eine begründete Entscheidung zu treffen. Dabei berücksichtigen sie auch die Möglichkeit, eine europäische Rechtsform zu wählen.
  • beurteilen die Bedeutung der Organe in einer Aktiengesellschaft hinsichtlich des Interessensausgleichs der Anspruchsgruppen bei der Gewinnverwendung, beim Jahresabschluss und bei der Kapitalbeschaffung.

Inhalte zu den Kompetenzen:

  • Kaufmannseigenschaft, ausgewählte Sondervorschriften bei Handelsgeschäften, z. B. Schweigen als Willenserklärung, unverzügliche Mängelrüge
  • Unterscheidung Personen- und Kapitalgesellschaft am Beispiel OHG oder KG und AG; europäische Gesellschaftsform, z. B. Private Limited Company Ltd, Societas Europaea (SE); Kriterien: Rechtsgrundlagen, Anforderungen für die Gründung, Organe einer Kapitalgesellschaft, Geschäftsführung und Vertretung, Haftung, Gewinnverwendung bei OHG oder KG
  • einschlägige Vorschriften des Aktiengesetzes über die Aufgaben der Organe hinsichtlich der Feststellung und der Prüfung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresüberschusses, der Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung

Rl11 Lernbereich 3: Arbeitsverhältnisse rechtlich gestalten (ca. 14 Std.)
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Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • schließen befristete und unbefristete Arbeitsverträge ab. Sie leiten daraus die entsprechenden Rechte und Pflichten für die Vertragspartner ab.
  • identifizieren mögliche Störungen beim Abschluss und bei der Erfüllung eines Arbeitsvertrages, um rechtlich korrekt und angemessen zu handeln.
  • entscheiden sich situationsabhängig für die angemessene Form, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei begründen und bewerten sie aus ökonomischer Sicht und sozialer Verantwortung die Notwendigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie erstellen ein Arbeitszeugnis zur Beurteilung des ausscheidenden Mitarbeiters und stellen sicher, dass ihr Vorgehen im Kündigungsfall vor dem Arbeitsgericht Bestand hat.

Inhalte zu den Kompetenzen:

  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Störungen beim Abschluss: Nichtigkeit und Anfechtbarkeit; Störungen bei Erfüllung, z. B. Nichtleistung eines Vertragspartners
  • Aufhebungsvertrag, Kündigungsarten, Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis, Zeugnissprache