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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Erläuterung

Erläuterung_9.1_Orientierung

a)    Konzeption
Im ersten Lernbereich steht bereits das zentrale Stichwort dieser Jahrgangsstufe im Mittelpunkt, nämlich die Freiheit und die damit verbundene größere Verantwortung, der sich die Heranwachsenden nun zunehmend stellen müssen. Zugleich greift der Lernbereich damit ein wichtiges Leitmotiv des Gegenstandsbereiches „Mensch und Welt“ auf, das im Sinne der Progression ab der Jahrgangsstufe 5 immer wieder eingespielt wird; in den späteren Jahrgangsstufen, insbesondere in der Oberstufe, knüpft hier die Auseinandersetzung mit gewichtigen ethischen Problemen der Ge-genwart an. Dem Lernbereich KR 9.1 kommt in diesem Kontext eine wichtige Ge-lenkfunktion zu, indem hier erstmals grundlegende Strukturen sittlicher Entscheidungsprozesse erschlossen und exemplarisch auf Dekalog und Bergpredigt angewendet werden (vgl. Grundlegende Kompetenz).
Die erste Kompetenzerwartung setzt bei alltagsnahen Situationen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler an und erprobt an diesen Beispielen ethische Argumentationsweisen, wie sie in unserer Gesellschaft häufig anzutreffen sind; eine wichtige Rolle dürfte dabei im Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler der Erfolg bzw. der praktische Nutzen spielen, aber sicherlich auch rechtliche Vorgaben oder die Frage der Handlungsmotivation.
In einem zweiten Schritt, der zugleich der zweiten Kompetenzerwartung zuzuordnen ist, werden die erfahrungsbezogenen Zugänge auf die ihnen zugrunde liegenden Haltungen hinterfragt, wie sie letztlich auch den Normbegründungsmodellen der philosophischen Ethik zugrunde liegen. Auf diese Weise soll den Schülerinnen und Schülern bewusst werden, dass hier echte Entscheidungsprozesse vorliegen, die begründet und verantwortet werden müssen. In diesem Kontext erschließt sich ihnen die besondere Bedeutung der Gewissensfreiheit, die wiederum eine auf ein personales Verantwortungsgewissen ausgerichtete Gewissensbildung voraussetzt.
Dem schließt sich die dritte Kompetenzerwartung an, die diese moralphilosophischen Argumentationsweisen mit Schlüsseltexten der biblischen Ethik konfrontiert. Im Fokus steht dabei – wie bereits einleitend ausgeführt – die Freiheitsperspektive, wie sie bereits aus dem sog. Prolog des Dekalogs abzuleiten ist. Dieser dient als eine Art Vorzeichen, das die Zielrichtung des Dekalogs klar vorgibt: Es geht um die Begründung einer Gesellschaftsordnung, die ein Zusammenleben in Sicherheit, Freiheit und Würde garantiert. Diese Zielrichtung wird im Ethos der Bergpredigt aufgenommen und noch einmal im Sinne der Verantwortungsethik zugespitzt.
Die letzte Kompetenzerwartung lenkt den Blick auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zurück, indem diese sich anhand von mindestens einem aktuellen Beispiel mit der Relevanz dieser biblischen Impulse für ethische Entscheidungsprozesse der Gegenwart auseinandersetzen. Das könnte zum Beispiel in Form einer Debatte geschehen, wie sie auch im Deutschunterricht eingeübt wird und dem Anliegen des kompetenzorientierten Lehrplans, bei den Schülerinnen und Schülern eigenständige Reflexionsprozesse anzuregen, in besonders hohem Maße gerecht wird.

b)    Kooperationsmöglichkeiten
In diesem Lernbereich ergeben sich, wie schon erwähnt, Anknüpfungspunkte zum Deutschunterricht, in dem die Kompetenz, eine eigene Position argumentativ zu entwickeln, erworben werden soll (vgl. D 9.1.3). Auch zum Fach Ethik (Eth 9.2: Gewissen und Verantwortung) bestehen Querverbindungen. Nicht zuletzt kann sich ein Seitenblick auf das Denken von Jugendlichen im europäischen Ausland, wie es in Englisch und Französisch angesprochen wird, lohnen.


Zuordnung zum Lehrplan


Ergänzende Informationen sind nicht Bestandteil des Lehrplans.