Illustrierende Aufgabe
Abschluss und Widerruf beim Internetkauf (digital)
Informationsvideo zum Widerrufsrecht beim Internetkauf.
Beschreibung
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit Hilfe des Videos einen ersten Überblick über die Möglichkeiten des Widerrufs beim B2C Kauf erhalten und kurze Fragen beantworten sowie mit Hilfe von weiterführenden Links ihr Wissen vertiefen.
Zuordnung zum Lehrplan
- Fachoberschule
- Fachlehrpläne
- Jahrgangsstufe 11
- Rechtslehre 11 (W) – 1 Kaufverträge abschließen und erfüllen
- bereiten den Abschluss eines Kaufvertrags vor, indem sie die Wirksamkeitsvoraussetzungen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches überprüfen, schließen einen Kaufvertrag ab und erfüllen ihn.
- Rechtslehre 11 (IW) – 1 Kaufverträge mit inländischen und ausländischen Partnern abschließen und erfüllen
- bereiten den Abschluss eines Kaufvertrages vor, indem sie die Wirksamkeitsvoraussetzungen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches überprüfen, schließen einen Kaufvertrag ab und erfüllen ihn.
- Jahrgangsstufe 12
- Wirtschaft und Recht 12 oder 13 (erweiterndes Wahlpflichtfach T, ABU, G, GH) – 1 Als Unternehmer Kaufverträge schließen
- berücksichtigen die besonderen Rechtsnormen beim Internetkauf, um im Internet rechtssicher zu handeln.
- Jahrgangsstufe 13
- Wirtschaft und Recht 12 oder 13 (erweiterndes Wahlpflichtfach T, ABU, G, GH) – 1 Als Unternehmer Kaufverträge schließen
- berücksichtigen die besonderen Rechtsnormen beim Internetkauf, um im Internet rechtssicher zu handeln.
- Berufsoberschule
- Fachlehrpläne
- Jahrgangsstufe 12
- Wirtschaft und Recht 12 oder 13 (erweiterndes Wahlpflichtfach T, ABU, GH) – 1 Als Unternehmer Kaufverträge schließen
- berücksichtigen die besonderen Rechtsnormen beim Internetkauf, um im Internet rechtssicher zu handeln.
- Jahrgangsstufe 13
- Wirtschaft und Recht 12 oder 13 (erweiterndes Wahlpflichtfach T, ABU, GH) – 1 Als Unternehmer Kaufverträge schließen
- berücksichtigen die besonderen Rechtsnormen beim Internetkauf, um im Internet rechtssicher zu handeln.
Ergänzende Informationen sind nicht Bestandteil des Lehrplans.