Das Unterrichtsfach Sozialwirtschaft und Recht schlägt eine Brücke zwischen den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Wirtschaft und Verwaltung. Die Schülerinnen und Schüler erleben, dass soziales Handeln und ökonomisches Handeln in sozialen Unternehmen einander gegenseitig bedingen und dass die Beachtung ökonomischer Gesetzmäßigkeiten den Erfolg sozialen Handelns nachhaltig beeinflusst. Sie reflektieren, dass auch für die Gesellschaft als Ganzes ökonomischer Erfolg ein wichtiger Faktor erfolgreichen sozialpolitischen Handelns ist. Beim Kompetenzerwerb berücksichtigt das Unterrichtsfach stets die von den Schülerinnen und Schülern in der beruflichen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und erweitert diese.
Durch das Fach Sozialwirtschaft und Recht erwerben und vertiefen die Schülerinnen und Schüler grundlegende Bildung in den drei Gegenstandsbereichen Betriebswirtschaft sozialer Unternehmen, Volkswirtschaft und Recht. Die erworbenen Kompetenzen versetzen die Schülerinnen und Schüler in die Lage, konkrete Problemstellungen in einem sozialen Unternehmen zu meistern. Im Rechtsverkehr sind sie befähigt, fachlich fundiert und sozial kompetent zu handeln. In rechtlichen Beratungssituationen unterstützen sie verantwortungsvoll Familien und junge Menschen. Zudem analysieren sie volkswirtschaftliche Zusammenhänge mit gesellschaftspolitischer Bedeutung, festigen so ihre Rolle als Staatsbürger und ziehen dabei Konsequenzen für ihre politische Meinungsbildung und ihr persönliches soziales Engagement. In allen drei Gegenstandsbereichen stärken die Schülerinnen und Schüler die in der beruflichen Ausbildung erworbenen Kompetenzen durch ganzheitliches Handeln und kritische Reflexion.
Der in den einzelnen Rollen vorzunehmende Wechsel zwischen den Perspektiven des Konsumenten, des Arbeitnehmers, des Unternehmers und des Staatsbürgers fördert das Verständnis für die jeweils andere Sichtweise und erzeugt Empathie, die wiederum Grundlage für verantwortliches, an moralischen Maßstäben orientiertes Handeln ist.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Urteilskompetenz in ökonomischen, sozialen, rechtlichen und staatsbürgerlichen Fragen auf vertieftem Niveau. Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Schülerinnen und Schüler lernen z. B. teamorientiert zu arbeiten, situativ angemessen mit Sozialpartnern zu kommunizieren, freiwilliges soziales Engagement auszuüben und die künftigen Herausforderungen der Sozialpolitik zu identifizieren.
Durch die Arbeit mit Modellen und mit juristischen Denktechniken, wie z. B. der Subsumtionstechnik, werden die abstrakt kognitiven Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler geschult. So leistet das Fach einen wichtigen Beitrag zur Studierfähigkeit in den entsprechenden Studienrichtungen.