Das Unterrichtsfach Gesundheitswirtschaft und Recht schlägt eine Brücke zwischen den Ausbildungsrichtungen Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die Schülerinnen und Schüler erleben, dass soziales und ökonomisches Handeln in Unternehmen des Gesundheitswesens einander gegenseitig bedingen und dass die Beachtung ökonomischer Gesetzmäßigkeiten den Erfolg sozialen Handelns nachhaltig beeinflusst. Sie reflektieren, dass auch für die Gesellschaft als Ganzes ökonomischer Erfolg ein wichtiger Faktor erfolgreichen sozialpolitischen Handelns ist. Beim Kompetenzerwerb berücksichtigt das Unterrichtsfach stets die von den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer beruflichen Erfahrung erworbenen Kompetenzen und erweitert diese.
Durch das Fach Gesundheitswirtschaft und Recht erwerben und vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre grundlegende Bildung in den drei Gegenstandsbereichen Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Volkswirtschaft und Recht. Die erworbenen Kompetenzen versetzen die Schülerinnen und Schüler in die Lage, konkrete Problemstellungen in einem Unternehmen des Gesundheitswesens zu meistern und fachlich fundiert und sozial kompetent zu handeln. In rechtlichen Beratungssituationen unterstützen sie verantwortungsvoll Ratsuchende. Zudem analysieren sie volkswirtschaftliche Zusammenhänge und setzen sich mit gesundheitspolitischen Fragen auseinander. In allen drei Gegenstandsbereichen stärken die Schülerinnen und Schüler die bereits erworbenen Kompetenzen durch ganzheitliches Handeln und kritische Reflexion.
Der in den einzelnen Rollen vorzunehmende Wechsel zwischen den Perspektiven des Leistungsnehmers, des Arbeitnehmers, des Unternehmers und des Staatsbürgers fördert das Verständnis für die jeweils andere Sichtweise und erzeugt Empathie, die wiederum Grundlage für verantwortliches, an moralischen Maßstäben orientiertes Handeln ist.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Urteilskompetenz in ökonomischen, sozialen, rechtlichen und staatsbürgerlichen Fragen auf vertieftem Niveau. Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Schülerinnen und Schüler lernen z. B. teamorientiert zu arbeiten, situativ angemessen mit Sozialpartnern zu kommunizieren, freiwilliges soziales Engagement auszuüben und die künftigen Herausforderungen der Gesundheitspolitik zu identifizieren.
Durch die Arbeit mit Modellen und mit juristischen Denktechniken, wie z. B. der Subsumtionstechnik, werden die abstrakt kognitiven Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler geschult. So leistet das Fach einen wichtigen Beitrag zur Studierfähigkeit in den entsprechenden Studienrichtungen.