Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft greift in historischen Lernbereichen vergangene und in den zu Politik und Gesellschaft gehörenden Lernbereichen aktuelle Lebenswirklichkeiten auf und ist somit für die Schülerinnen und Schüler Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Geschichte/Politik und Gesellschaft
1.1 Selbstverständnis des Faches Geschichte und sein Beitrag zur Bildung
Eine eigene Geschichte zu haben und sich ihrer zu erinnern, ist Wesensmerkmal jedes Individuums wie auch jeder Gesellschaft. Der Geschichtsunterricht hat deshalb das Ziel, ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein zu fördern und die Schülerinnen und Schüler zu kritischem historischen Denken anzuhalten. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler bei der Begegnung mit Geschichte Kompetenzen, die sie bei der Herausbildung einer eigenen Identität unterstützen, die ihnen helfen, sich in ihrer Lebenswelt zu orientieren, und die sie dazu anregen, Gegenwart und Zukunft vor dem Hintergrund eines historischen Bewusstseins erfolgreich mitzugestalten. Dazu setzen sie sich in systematischer Weise mit zentralen Fragestellungen und Themen aus verschiedenen Epochen auseinander. Auf der Basis von historischem Wissen erwerben sie dabei Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es ihnen ermöglichen, auch mit neuen historischen und gegenwärtigen Problemstellungen reflektiert umzugehen, um beispielsweise Denk- und Handlungsalternativen zu entwickeln.
Der Geschichtsunterricht fördert die Bereitschaft zur toleranten Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, Sicht- und Lebensweisen und begünstigt die Entwicklung eigener Werthaltungen und Standpunkte. Das Wissen um die Entstehung sowie um Chancen, Gefährdungen und Grenzen demokratischer Strukturen führt zur Wertschätzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verdeutlicht die Notwendigkeit gesellschaftlichen und politischen Engagements jedes Einzelnen. Bei der Auseinandersetzung mit Geschichte soll das Streben nach Völkerverständigung sowie die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins bei gleichzeitiger Anerkennung des Eigenwerts von Regionen und Nationen ausgebildet und gestärkt werden. Unterstützt wird dies durch die enge Zusammenarbeit mit dem Fach Politik und Gesellschaft.
Die Beschäftigung mit der Landes- und Regionalgeschichte ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, die historisch gewachsenen Strukturen bis in ihre Lebenswelt hinein zu verfolgen und fördert so ihre Bereitschaft, das historische und kulturelle Erbe ihres Heimat- und Lebensraums wertzuschätzen und zu pflegen.
Eine besondere Bedeutung kommt den außerschulischen Lernorten (Exkursionen) zu. Diese bieten die Möglichkeit, über entdeckendes Lernen die außerschulische und lebensweltliche Relevanz von Geschichte unmittelbar zu erfahren.
1.2 Selbstverständnis des Faches Politik und Gesellschaft und sein Beitrag zur Bildung
Politik und Gesellschaft ist Leitfach der politischen Bildung. Ziel des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft ist die Demokratiefähigkeit junger Menschen. Im Zentrum des Faches steht der Mensch als soziales und politisches Wesen, das sich in eigenem Interesse mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt. Dabei wird von einem erweiterten Begriff von Öffentlichkeit ausgegangen, der neben dem politischen auch soziales Handeln einschließt. Gegenstände des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft sind ausgehend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zentrale Formen, Regeln und Veränderungsprozesse des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die demokratische Gestaltung der staatlichen Ordnung und die Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Neben der Politologie ist in ganz besonderem Maße die Soziologie Bezugswissenschaft.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln auf der Grundlage des im Grundgesetz verankerten Menschenbilds systematisch Demokratiekompetenz, welche sie zu angemessener Orientierung in der modernen Gesellschaft, zu reflektierten politischen Urteilen, zu eigenständigem Informieren als Basis für politische Entscheidungen und zur Übernahme von Verantwortung in Staat und Gesellschaft befähigt. Sie erkennen die Möglichkeiten politischer Teilhabe und Einflussnahme in einer föderal und sozialstaatlich verfassten Demokratie und sind in der Lage, gegenwärtiges Geschehen im unmittelbaren Umfeld sowie im nationalen und internationalen Rahmen auf historische Entwicklungen zu beziehen. Dies wird durch die enge Zusammenarbeit von Politik und Gesellschaft sowie Geschichte, auch mithilfe aufeinander abgestimmter Lehrplaninhalte, unterstützt. Das Fach Sozialkunde beleuchtet besonders die Aspekte Gegenwart und Zukunft. Der rasche Wandel in Staat und Gesellschaft und damit verbundene grundlegende Herausforderungen des 21. Jahrhunderts werden den Schülerinnen und Schülern bewusst. Sie erkennen in der Auseinandersetzung mit politischen und gesellschaftlichen Streitfragen Gestaltungsspielräume und erörtern alternative Lösungsansätze für die Bewältigung aktueller und künftiger Probleme. Die Gestaltung der politischen Ordnung begreifen sie als Aufgabe und Verantwortung in der Gegenwart und für die Zukunft.
Das Fach Politik und Gesellschaft fördert eine persönliche, werteorientierte Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Diese Werteorientierung setzt ethische Maßstäbe für die eigene Lebensführung, gründet sich auf Demokratie, Frieden und Freiheit als fundamentale Prinzipien, insbesondere auf die Achtung der Menschenwürde sowie der Menschen- und Bürgerrechte, und lehnt extremistische Grundhaltungen ab. Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Welt- und Menschenbildern sowie mit freiheitsgefährdenden Gegenmodellen zur Demokratie die Notwendigkeit der Wertgebundenheit unserer Demokratie. Beispiele aus der aktuellen Diskussion verdeutlichen das Spannungsverhältnis von Selbstverwirklichung im Rahmen bürgerlicher Freiheiten und Integration in die Gesellschaft. Konfliktfähigkeit und Kompromissbereitschaft werden durch die Einsicht in die Notwendigkeit von Kompromissen und die Lösung von Konflikten nach demokratischen Spielregeln gefördert. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler die Regeln für ein rationales Austragen politischer Konflikte kennenlernen und beachten lernen sowie die Bereitschaft entwickeln, Kritik aufzunehmen und zu verarbeiten. Die Thematisierung unterschiedlicher Lebensformen und Vorstellungen sowie der immer wieder zu leistende Perspektivenwechsel tragen zur Herausbildung von Empathie und Toleranz auf der Basis eines gesicherten Wertefundaments bei.
Dem Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler kommt in Politik und Gesellschaft eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Unterricht werden Ereignisse und Entwicklungen thematisiert, welche die Schülerinnen und Schüler unmittelbar oder mittelbar betreffen, vom lokalen bzw. regionalen und nationalen Geschehen bis hin zu europaweiten und weltpolitischen Vorgängen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei zwischen Fakten und Meinungen zu unterscheiden und werden auf ihrem Weg zum mündigen, rational handelnden Staatsbürger unterstützt. Sie können einerseits selbstbewusst eigene Interessen vertreten, zeigen sich andererseits aber auch verantwortungsbewusst, konsensfähig sowie tolerant und sind in der Lage, sich in die Schulgemeinschaft und die Gesellschaft insgesamt zu integrieren. Der Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft darf nicht indoktrinieren, basiert aber stets auf der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung.
1.3 Kompetenzorientierung im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft
Die Kompetenzorientierung rückt den Lernenden als Subjekt des Lernens in den Mittelpunkt bei der Beschreibung, Planung und Durchführung von Unterricht. Daher ist der Fachlehrplan aus der Perspektive der Lernenden formuliert.
Kompetent ist eine Person, wenn sie bereit und fähig ist, neue Aufgaben oder Probleme zu lösen. Dazu muss sie auf Wissen und Fähigkeiten zurückgreifen, diese vor dem Hintergrund von Werten reflektieren und verantwortlich einsetzen. Für den kompetenzorientierten Unterricht im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft lassen sich daraus folgende Grundsätze ableiten:
(1) Anwendbarkeit und Übertragbarkeit von historischem und politischem Wissen und Können, auch zur Problemlösung in variablen Kontexten sowohl in der gegenwärtigen schulischen Situation als auch über die Schule hinaus;
(2) Lebensweltbezug bei der Anwendung von historischen und politischen Kenntnissen und Fertigkeiten, insbesondere auch in Lern- und Prüfungsaufgaben;
(3) Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit von historischem und politischem Wissen und Können auch in Hinblick auf lebenslanges Lernen. Die Kompetenzorientierung stützt sich dabei auf etablierte didaktische Prinzipien des Unterrichts wie Quellenorientierung, Multiperspektivität, Kontroversität, Multikausalität, Gegenwartsbezug, Handlungsorientierung, entdeckend-forschendes Lernen und Fremdverstehen.
Kompetenzstrukturmodell
Das Kompetenzstrukturmodell bildet das Selbstverständnis eines kompetenzorientierten Geschichtsunterrichts ab und beschreibt Kompetenzen, die für das Verständnis des Fachlehrplans und somit für die Planung und Durchführung von Unterricht grundlegend sind. Es bildet als Kompetenzstrukturmodell jedoch nur prozessbezogene Kompetenzen sowie die Gegenstandsbereiche ab. Die Beschreibung der Entwicklung von Kompetenzen erfolgt in den Grundlegenden Kompetenzen und im Fachlehrplan.
Die grafische Darstellung des Kompetenzstrukturmodells unterscheidet im Wesentlichen zwei Ebenen (blau): Die Gegenstandsbereiche Zeit, Raum und Zugänge bilden den Kern. Die prozessbezogenen Kompetenzen umrahmen diesen und sind als Ringe dargestellt. Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz bilden den inneren Ring und stellen die Basis von historischem Wissen und Können dar. Sie bedingen sich gegenseitig und stehen zueinander in Bezug. So können Schülerinnen und Schüler beispielsweise Sachkompetenz aktiv nur erwerben, indem sie Quellen und Darstellungen mithilfe von Methodenkompetenz auswerten. Urteilskompetenz erfordert wiederum Sach- und Methodenkompetenz, weil ein historisches Urteil ohne Kenntnis der Sache nicht möglich ist. Deshalb befinden sich diese drei Kompetenzen gemeinsam auf einem inneren Ring.
Narrative Kompetenz und Orientierungskompetenz, die abstrakter sind, bilden den äußeren Ring. Dabei sind diese beiden Kompetenzen nicht ohne die historischen Kompetenzen des inneren Rings denkbar: Um beispielsweise zu erkennen, dass Geschichte nur über eine historische oder gegenwärtige Konstruktion existiert (Narrative Kompetenz), braucht es Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz.
Neben Gegenstandsbereichen und prozessbezogenen Kompetenzen erscheint im Horizont des Modells das Geschichtsbewusstsein als übergeordnete Perspektive. Das Geschichtsbewusstsein versteht sich als Dimension menschlichen Bewusstseins, das unabhängig von jedem Unterricht existiert. Es ist also weder ein erlernbarer Inhalt noch eine erwerbbare Kompetenz, sondern kann mithilfe des Kompetenzerwerbs von den Schülerinnen und Schülern zunehmend kritisch reflektiert werden. Die Entwicklung eines kritischen Geschichtsbewusstseins befähigt die Schülerinnen und Schüler, am geschichtskulturellen Diskurs der Gegenwart teilzuhaben.
Sachkompetenz
Anhand zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse erwerben die Schülerinnen und Schüler eine chronologische und fachterminologische Grundlage, die ihnen hilft, das geschichtliche Kontinuum zu gliedern und zeittypische wie langfristige Strukturen zu verstehen. Sie verfügen schließlich über transferierbares und anschlussfähiges Wissen über Zeit, Raum und Zugänge, um quellenbasiert an historischen Themen zu arbeiten. Sie erkennen die sinnstiftende Bedeutung von Daten für die Geschichtskultur und verwenden Daten sowie Begriffe sicher und reflektiert, um auch komplexe historische und aktuelle Zusammenhänge zu analysieren, darzustellen und zu diskutieren. Damit sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, stimmige historische Narrationen zu verfassen und Einsicht in den Konstruktcharakter von Geschichte zu gewinnen (Narrative Kompetenz) sowie ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass historisches Wissen einem Wandel unterworfen ist (Orientierungskompetenz).
Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit, Quellen verschiedener Gattungen (z. B. gegenständliche Quellen, Textquellen, Bildquellen, Tondokumente und Filme) und Darstellungen (z. B. Schulbuchtexte, fachwissenschaftliche und journalistische Texte, Grafiken und Statistiken, Geschichtskarten) zu analysieren und zu interpretieren. Methodenkompetenz bedeutet für das Fach Geschichte u. a., zwischen Quelle und Darstellung zu unterscheiden sowie Informationen aus Narrationen unterschiedlicher Art zu entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind imstande, Spezifika und Aussagepotenziale von Quellengattungen und Darstellungsformen zu bestimmen und zu bewerten. Dazu gehört auch der reflektierte Umgang mit nichtwissenschaftlichen Ausformungen der Geschichtskultur (z. B. Spielfilme, Graphic Novels). Auf der Grundlage von Methodenkompetenz rekonstruieren sie mithilfe von Quellen sowie Darstellungen historische Sachverhalte und verfassen eigene triftige und adressatengerechte Narrationen (Narrative Kompetenz). Die Methodenkompetenz umfasst auch die sinnvolle Nutzung traditioneller wie neuer Medien und den angemessenen Einsatz moderner Präsentationsformen.
Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit, zwischen Sach- und Werturteilen zu unterscheiden. Sie gelangen zu argumentativ gestützten Sachurteilen, indem sie beispielsweise zwischen Ursachen und Folgen differenzieren und historische Entwicklungen zunehmend multikausal beurteilen.
An geeigneten Beispielen lernen Schülerinnen und Schüler, begründete Werturteile zu fällen. Sie beurteilen historische Sachverhalte auf der Basis zunehmend reflektierter Wertvorstellungen und erkennen dabei die Andersartigkeit früherer Wertmaßstäbe.
Sie setzen sich kritisch mit bereits vorhandenen Urteilen in Quellen und Darstellungen auseinander und sind schließlich imstande, schlüssig entfaltete, differenzierte Argumentationen zu verfassen, in denen sie ihre Position vertreten, Argumente überzeugend gewichten und Gegenargumente berücksichtigen. Dabei beachten sie den Adressatenbezug und arbeiten terminologisch angemessen.
Narrative Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler gewinnen die Erkenntnis, dass Geschichte wesentlich über Narrationen, also erzählende Darstellungen von Vergangenem, vermittelt und somit von handelnden Subjekten konstruiert wird. Die Narrative Kompetenz hat somit eine erkenntnistheoretische (Geschichte als Konstrukt) und eine konkrete (z. B. Verstehen und Verfassen von Texten) Bedeutung. Letztere beinhaltet wiederum eine rezeptive und eine produktive Dimension. Im Unterricht und in der Aufgabenkultur dominiert die konkrete Bedeutung der Narrativen Kompetenz: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die aus Quellen und Darstellungen entnommenen Informationen, bewerten ihre Aussagekraft und berücksichtigen die Perspektive (sachliche Schilderung, subjektiver Tagebucheintrag etc.). Auf der Grundlage ihrer Auswertungen erstellen sie (z. B. in Lern- und Prüfungsaufgaben) selbst Narrationen und reflektieren diese kritisch. Für das Erstellen eigener Narrationen greifen sie auch auf verschiedene Präsentationsformen zurück.
Orientierungskompetenz
Orientierungskompetenz haben Schülerinnen und Schüler zunächst erworben, wenn sie sich mithilfe von Sachkenntnissen sicher in Raum und Zeit orientieren können, also einen Überblick über historische Geographie und Chronologie gewonnen haben. Sie entwickeln aber auch die Kompetenz, sich auf grundsätzlichere Weise in Geschichte und Gegenwart zu orientieren, um mit komplexen Frage- und Problemstellungen in einer globalisierten Welt umgehen zu können. Der Unterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, auch eigene Fragestellungen zu historischen Sachverhalten zu entwickeln und zu beantworten. Orientierungskompetente Schülerinnen und Schüler beziehen ihr Denken und Handeln auch auf die Geschichte, indem sie das eigene Weltbild hinterfragen, Selbst- und Fremdbilder reflektieren und sich als Mitgestalter einer pluralen Gesellschaft betrachten. Dabei entwickeln sie wertebasiert Maßstäbe für ihr Handeln und gestalten ihr Leben selbstbestimmt und mündig.
Gegenstandsbereiche
Grundlage des Kompetenzerwerbs sind die historischen Gegenstandsbereiche. Sie umfassen zeitlich und räumlich die Gesamtheit des Faches von der Antike bis zur Gegenwart, von der Lokalgeschichte bis zur Weltgeschichte und berücksichtigen neben der politischen Ereignisgeschichte auch viele weitere Zugänge wie Kultur- und Gesellschaftsgeschichte. Im Kompetenzstrukturmodell finden sich die Gegenstandsbereiche des Faches im Inneren der Kompetenzkreise:
- Zeit: historische Epochen, z. B. Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert und Zeitgeschichte
- Raum: Lokal-, Regional- und Landesgeschichte, nationale und transnationale Geschichte, europäische Geschichte und Weltgeschichte
- Zugänge: politische Geschichte, Gesellschaftsgeschichte, Alltagsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Kulturgeschichte etc.
Kompetenzstrukturmodell
Die drei Kompetenzbereiche Urteilskompetenz, Partizipationskompetenz und Wertekompetenz sind nicht isoliert zu betrachten. Sie stehen in Wechselwirkungen zueinander und münden in die ihnen übergeordnete Demokratiekompetenz, die gleichsam die Quintessenz des Unterrichts im Fach Politik und Gesellschaft bildet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben diese Kompetenzen anhand der Gegenstandsbereiche und bei der Anwendung fachspezifischer Methoden. Somit ist der Erwerb sozialwissenschaftlicher Methodenkompetenz Bestandteil für die Ausbildung der anderen im Modell dargestellten Kompetenzen des Fachs Politik und Gesellschaft.
In der Mitte des Kompetenzstrukturmodells sind die Gegenstandsbereiche angeordnet, auf deren Basis die Kompetenzen erworben werden.
Die Grundlegenden Kompetenzen und die Kompetenzerwartungen im Fachlehrplan stehen im Einzelnen zu den Gegenstandsbereichen und den prozessbezogenen Kompetenzen des Kompetenzstrukturmodells in Beziehung.
Prozessbezogene Kompetenzen
Folgende prozessbezogene Kompetenzen dienen dem Erwerb politischer Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft des Einzelnen auf seinem Weg zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger:
Demokratiekompetenz
Demokratiekompetenz bedeutet, Politik und Gesellschaft zu verstehen und bereit zu sein, verantwortungsbewusst als Bürgerin bzw. Bürger in der Demokratie mitzuwirken. In enger Verbindung dazu und zu den Gegenstandsbereichen des Faches stehen die Teilkompetenzen Urteils-, Partizipations- und Wertekompetenz, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen.
Urteilskompetenz
Urteilskompetenz bedeutet, Sachverhalte in Politik und Gesellschaft zu analysieren und in größere Zusammenhänge einzuordnen, um zu einem eigenständigen Urteil zu gelangen. Politische Urteilskompetenz umfasst Feststellungsurteile (Beschreibung, Kategorisierung, Klassifizierung), Erweiterungsurteile (Vergleich, Prüfung, Schlussfolgerung), Werturteile (Bewertung, Stellungnahme), Entscheidungsurteile (Abwägung, Entschließung) und Gestaltungsurteile (Lösung komplexer Probleme).
Politische Urteilskompetenz beinhaltet auch das Prüfen vorliegender politischer Entscheidungen und Urteile (z. B. Qualitätsprüfung oder Feststellung der Interessen- und Standortgebundenheit) sowie die Kompetenz, eigene politische Urteile zu fällen (z. B. Plausibilitätsprüfung oder Beurteilung von Folgen und Auswirkungen eigener politischer Entscheidungen und Urteile). Da es sich bei politischen Urteilen immer um eine Kombination von Sach- und Werturteil handelt, müssen beide Aspekte bei der Analyse berücksichtigt werden.
Partizipationskompetenz
Partizipationskompetenz bedeutet, Möglichkeiten der politischen Beteiligung zu kennen und Chancen des erfolgreichen Einsatzes in konkreten Situationen zu beurteilen. Sie wird auch über entsprechendes schulisches Probehandeln, etwa in Planspielen oder bei Schülerwahlen erworben. Mittels ihrer Partizipationskompetenz formulieren die Schülerinnen und Schüler politik- und gesellschaftsbezogene Meinungen und Interessen, bringen diese ein und reflektieren sie in einer Art und Weise, dass sie diese vor sich selbst und anderen vertreten können. Sie sind auch in der Lage, sich an aktuellen Diskussionen über die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten zu beteiligen. Der Partizipationskompetenz als politischer Handlungskompetenz geht die Urteilskompetenz voraus. Je gründlicher die Urteilsbildung erfolgt, desto angemessener, überlegter und wirksamer kann am politischen Prozess teilgenommen werden.
Wertekompetenz
Wertekompetenz beinhaltet, sich mit ethischen Begründungen und Deutungen auseinanderzusetzen, die ethischen Begründungen politischer Entscheidungen zu analysieren, Wertvorstellungen zu vergleichen und eigene demokratische Wertvorstellungen sowie Einstellungen zu entwickeln, diese zu vertreten, zu leben und ggf. auch zu verteidigen.
Nur wer die Wertorientierungen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden, Menschenwürde, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit etc.) verinnerlicht hat, kann politische Prozesse und Entscheidungen vor dem Hintergrund unserer Wertordnung kritisch beurteilen und Mehrheitsentscheidungen nachvollziehen. Ein in diesem Sinne kompetenter Mensch nimmt seine Kontrollfunktion als Bürgerin oder Bürger in der Demokratie wahr und wird gerade auch bei Fehlentwicklungen aktiv, um insbesondere durch die Beteiligungsmöglichkeiten in der Demokratie in die politische Auseinandersetzung einzugreifen.
Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz
Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz bedeutet, dass sowohl quantitative wie auch qualitative sozialwissenschaftliche Methoden situationsangemessen angewandt und kritisch reflektiert werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht u. a. den Umgang mit Verfassungstexten, üben die Beschaffung von Informationen aus verschiedenen Quellen ein, wenden Elemente der Szenariotechnik an, analysieren Bilder, Plakate, Karikaturen, Tabellen, Schaubilder, Statistiken sowie deren Weiterverarbeitung, und erweitern dadurch auch ihre Medien-, Kommunikations- und Präsentationskompetenz. Sozialwissenschaftliche Methoden sind damit der Schlüssel für das eigenständige Erschließen politischer Inhalte und Zusammenhänge, insbesondere für das außerschulische Weiterlernen und somit für die eigene Meinungsbildung über Politik sowie für eigenes politisches Handeln. Die Methodenkompetenz ermöglicht der mündigen Bürgerin bzw. dem mündigen Bürger die ständige Orientierung bei aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragen.
Gegenstandsbereiche
Die Gegenstandsbereiche des Fachs Politik und Gesellschaft umfassen grundlegende Konzepte und Inhalte, die das Verstehen von Politik ermöglichen. Mit ihrer Hilfe erwerben Schülerinnen und Schüler im Unterricht fachspezifische Kompetenzen und Fähigkeiten. Wissen ist demnach nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für die Entwicklung von Kompetenzen zu betrachten.
Die Gegenstandsbereiche des Kompetenzstrukturmodells spiegeln sich in den Lernbereichen jeder Jahrgangsstufe wider. Ihre Vertiefung und Zunahme an Komplexität in den jeweils folgenden Jahrgangsstufen ermöglichen die Erweiterung bereits vorhandenen Wissens und eine Kompetenzprogression.
Lebenswelt und Mitgestaltung
In einer pluralistischen Gesellschaft ringen verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Interessen, Einstellungen und Werthaltungen um Einfluss und Macht. Es existieren verschiedene Lebenswelten mit unterschiedlichen Bedürfnissen nebeneinander, die im demokratischen Staat artikuliert, organisiert und eingebracht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch die Interessen von Minderheiten angemessen berücksichtigt werden.
Zusammenleben in der Gesellschaft
Das Zusammenleben in der Gesellschaft, sei es in der Kleingruppe (Familie, Schulklasse) oder im Staat, ist konfliktträchtig und bedarf deshalb allgemein akzeptierter Grundwerte sowie festgelegter Verfahrensweisen bei der Konfliktregelung. Es verlangt dem Einzelnen darüber hinaus Einstellungen und Haltungen ab, die im Sozialisationsprozess erworben werden. Dabei regeln gesellschaftliche wie individuelle Grundwerte und Grundlagen unser Zusammenleben im demokratischen Staat. Soziale Fähigkeiten fördern ein friedliches Miteinander, zugleich sind Reaktionen auf gesellschaftliche Wandlungsprozesse gefordert.
Politische Strukturen
Politik im demokratischen Staat ist ein ständiger Versuch, Herausforderungen des Miteinanders, etwa wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sicherheitspolitischer Art, zu bewältigen. Politische Akteure wirken innerhalb von Institutionen und Strukturen im Ringen um die bestmögliche Lösung zusammen und entwickeln unterschiedlich zu bewertende Lösungsvorschläge.
Herausforderungen der Internationalen Politik
Gesellschaftliches Zusammenleben und Politik enden nicht an der Staatsgrenze. Deutschland wirkt mit anderen Staaten zusammen, um ein friedliches Miteinander in Europa sowie in der Welt zu fördern und globale Herausforderungen zu meistern. Dabei prägen transnationale Verflechtungen wie weltpolitische und weltwirtschaftliche Abhängigkeiten vor dem Hintergrund der europäischen Wertegemeinschaft regionales, nationales und internationales Agieren der in Politik und Gesellschaft Verantwortlichen.
2.1 Bedeutung der Grundlegenden Kompetenzen für den Fachlehrplan
Die Grundlegenden Kompetenzen verdeutlichen die Gesamtidee des Fachs in jeder Jahrgangsstufe, indem sie die Summe der Lernbereiche und Kompetenzerwartungen abbilden. Sie umfassen Kompetenzen, die in dieser Jahrgangsstufe mit nachhaltiger Wirkung aufgebaut oder gestärkt werden, und beschreiben, über welches Wissen und Können die Schülerinnen und Schüler als Ergebnis des Lernprozesses verfügen sollen.
Die Grundlegenden Kompetenzen und die Kompetenzerwartungen im Fachlehrplan entsprechen sich inhaltlich wie terminologisch, stehen aber in einem hierarchischen Verhältnis zueinander. Daher sind die Grundlegenden Kompetenzen allgemeiner formuliert. Sie bilden alle Kompetenzbereiche des Kompetenzstrukturmodells in einer Jahrgangsstufe ab.
2.2 Struktur des Fachlehrplans
Der Fachlehrplan untergliedert sich pro Jahrgangsstufe in mehrere Lernbereiche, deren ungefährer zeitlicher Umfang durch Angaben zu den veranschlagten Unterrichtstunden umrissen wird. Für jeden Lernbereich werden Kompetenzerwartungen und Inhalte getrennt ausgewiesen.
2.3 Kompetenzerwartungen
Die Kompetenzerwartungen enthalten Aussagen darüber, was die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss eines Lernbereichs, also nach dem Durchlaufen einer bestimmten Phase des Kompetenzerwerbs, können sollen. Der Fachlehrplan verzichtet jedoch stilistisch auf modale Formulierungen (z. B. imstande sein), sodass die Operatoren jeweils das Hauptverb bilden und somit optisch an prominenter Stelle stehen. Die sich anschließenden Kompetenzerwartungen decken in wechselnden Kombinationen die verschiedenen Kompetenzbereiche ab und stellen konkrete Bezüge zu Inhalten des Lernbereichs her. In ihrer Reihenfolge spiegeln die Kompetenzerwartungen weder zwangsläufig den vorstrukturierten Verlauf einer Unterrichtssequenz noch entsprechen sie schematisch Einzelstunden, sondern sie beschreiben unterschiedlich umfangreiche Aspekte des Lernbereichs und können sich auf eine ganze Sequenz, auf eine Unterrichtsstunde oder nur auf Einzelaspekte einer Stunde beziehen. Die Kompetenzerwartungen verstehen sich auch als ein Angebot für die Unterrichtsplanung, ohne allerdings den Unterrichtsverlauf festlegen zu wollen und Unterrichtsmethoden verbindlich vorzuschreiben. Der entscheidende Fokus bei den Kompetenzerwartungen liegt vielmehr auf den zu erwerbenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.
2.4 Inhalte
Neben den Kompetenzerwartungen legt der Fachlehrplan Inhalte als Basis des Kompetenzerwerbs fest. Diese sind so allgemein formuliert, dass der Lehrkraft Raum für eine individuelle und flexible Unterrichtsgestaltung bleibt.
2.5 Methodenkompetenzen
Die Methodenkompetenzen sind in jeder Jahrgangsstufe zu einem eigenen Lernbereich zusammengefasst, der allen weiteren Lernbereichen vorangestellt ist.
In jeder Jahrgangsstufe sind Kompetenzerwartungen zu den folgenden sieben Bereichen formuliert, die im Anspruchsniveau ansteigen:
- Texte
- visuelle Quellen
- Karikaturen
- Karten
- Film-, Tondokumente
- Sprache, Reden, Diskussion
- Recherche
Diese Methodenkompetenzen werden im Zusammenhang mit anderen Lernbereichen erworben und hierzu von der jeweiligen Lehrkraft in eigenem pädagogisch-didaktischen Ermessen in alle anderen Lernbereiche integriert.
2.6 Vorklasse
Der Lehrplan für Geschichte/Politik und Gesellschaft in der Vorklasse enthält in zwei Lernbereichen des Fachs Politik und Gesellschaft Themen zur aktuellen Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und greift in zwei historischen Lernbereichen vergangene Lebenswirklichkeiten auf, deren kollektive Erfahrungen eine wesentliche Grundlage für die Gestaltung unseres heutigen Staates und seiner Lebenswirklichkeit sind. Alle genannten Lernbereiche sind Wahlmodule, von denen zwei unterrichtet werden müssen. Durch die Modulwahl hat die Lehrkraft die Möglichkeit, ihren Unterricht speziell auf die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler auszurichten.
2.7 Jahrgangsstufe 13
In der Jahrgangsstufe 13 werden an verschiedenen Beispielen historische und aktuelle Einflüsse auf Lebenswirklichkeiten weltweit vertieft untersucht. Um unterschiedlichen Interessen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, werden in dieser Jahrgangsstufe verschiedene Wahlpflichtmodule angeboten.
Der erste Lernbereich „Lebenswirklichkeiten in einer historischen Epoche“ befasst sich mit einer ausgewählten europäischen Periode unter dem Aspekt der Entstehung unserer politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten. Alternativ kann auch die Entwicklung unserer politischen Ordnung, Gesellschaft oder Kultur längsschnittartig über alle Epochen hinweg betrachtet werden.
Im zweiten Lernbereich „Aktuelle Lebenswirklichkeiten weltweit“ werden mindestens zwei Weltregionen genauer beleuchtet. Neben dem Pflichtmodul zum Nahen Osten stehen Nordamerika, Lateinamerika, Osteuropa, die Arabische Welt, Afrika sowie Asien und der pazifische Raum zur Auswahl. Die Aspekte, unter denen mindestens zwei Regionen untersucht werden sollen, sind historische Hintergründe, aktuelle wirtschaftliche und soziale Entwicklungen, regionale Machtverhältnisse und globale Auswirkungen der Lebenswirklichkeiten vor Ort.
2.8 Wahlpflichtfach Internationale Politik
Das Wahlpflichtfach Internationale Politik kann entweder in der Jahrgangsstufe 12 oder in der Jahrgangsstufe 13 belegt werden. Es eignet sich besonders für den bilingualen Sachfachunterricht.
Nach dem Erfassen von Akteuren, Strukturen und theoretischen Modellen im ersten Lernbereich bewerten die Schülerinnen und Schüler im zweiten Lernbereich „Handlungsfelder und Herausforderungen in der internationalen Politik“. Mit Hilfe der Analyse unterschiedlicher Interaktionsmöglichkeiten im Rahmen der internationalen Politik beurteilen sie dabei das politische Handeln bei aktuellen Konflikten. Die Schülerinnen und Schüler erfassen und bewerten so ihre eigene Lebenswirklichkeit vor dem komplexen Hintergrund von aktuellen internationalen politischen Entwicklungen. Sie erkennen die Notwendigkeit, Frieden zu wahren bzw. zu schaffen. Zielsetzung des dritten Lernbereichs „Kontroversen in der und über die internationale Politik“ ist es, den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass die Akteure in ihrem diplomatischen Handeln Zwängen unterliegen, die Lösungen oftmals verkomplizieren. Dabei erkennen die Schülerinnen und Schüler auch, dass die öffentliche Darstellung ebenfalls interessensgeleitet ist. Die Multiperspektivität ermöglicht zugleich schüleraktivierende Arbeitsformen, wie z. B. Planspiele oder Debatten.
3 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
Der Unterricht im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft steht in engem Bezug zu anderen Fächern: So helfen die im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft erworbenen historisch-politschen Kompetenzen, Inhalte anderer Fächer zu verstehen, Erkenntnisse zu bewerten und zu vernetzen. Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft profitiert seinerseits auch erheblich von anderen Fächern, wie Deutsch, Englisch, weiteren modernen Fremdsprachen, Evangelischer oder Katholischer Religionslehre, Ethik, Kunst und Musik. Die wechselseitige Beziehung zu Englisch, aber auch zu den anderen modernen Fremdsprachen kommt in besonderem Maße im bilingualen Unterricht zur Geltung. Die Verwendung einer Fremdsprache als Arbeitssprache ermöglicht ein vertieftes Verständnis anderer Kulturen und eröffnet neue Perspektiven.
4 Beitrag des Faches Geschichte/Politik und Gesellschaft zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen
Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft steht in enger Verbindung mit vielen fächer- und schulartübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen.
Politische Bildung
Das Ziel politischer Bildung im schulischen wie im außerschulischen Bereich ist die Demokratiefähigkeit junger Menschen, also die Kenntnis und Akzeptanz von Demokratie, freiheitlicher demokratischer Grundordnung und Grundrechten. Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft bietet Schülerinnen und Schülern ein breites Angebot, die für Demokratiefähigkeit benötigten Kompetenzen systematisch zu erwerben und als mündige Bürgerin bzw. mündiger Bürger verantwortungsbewusst in Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft thematisieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler sowohl die historische Entwicklung der Demokratie als auch ihre gegenwärtigen Chancen und Herausforderungen. In der Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Beispielen erkennen sie in besonderem Maße den Wert der Freiheit und der Menschenrechte. Beispiele aus der Geschichte und aus der Gegenwart von der Ebene der Weltgeschichte bis hin zur Lokalgeschichte ermutigen sie, aktuelle politische und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und Veränderungen mitzugestalten.
Soziales Lernen
Eine besondere Bedeutung hat im Unterricht des Faches Geschichte/Politik und Gesellschaft das soziale Lernen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit, in Staat und Gesellschaft mitzuwirken, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Sie üben sich in Toleranz, Respekt und Empathie, wenn es gilt, Meinungen und Überzeugungen anderer nachzuvollziehen und ggf. zu akzeptieren. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung von Zivilcourage in einer offenen und demokratischen Gesellschaft und begreifen, dass die Bereitschaft zur Diplomatie eine Voraussetzung für friedliche Konfliktlösung ist. Diese Aspekte führen die Schülerinnen und Schüler zur Einsicht, dass die Achtung der Würde anderer Menschen ein zentraler Wert und eine der wesentlichen Grundlagen einer pluralen Gesellschaft ist.
Werteerziehung
Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft thematisiert das menschliche Handeln und dessen Konsequenzen in Vergangenheit und Gegenwart mit historischer und aktueller Relevanz. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit den Grundwerten des Zusammenlebens von Individuen, Gruppen und Staaten. Durch die Auseinandersetzung mit den Konsequenzen des menschlichen Handelns (z. B. in der Zeit des Nationalsozialismus) erkennen sie den hohen Wert der in der Verfassung verankerten Grundrechte, v. a. der Achtung der Menschenwürde, der Freiheitsrechte sowie der rechtlichen Gleichheit, und verinnerlichen die Notwendigkeit, sich für diese Werte stark zu machen und sie immer wieder zu verteidigen.
Kulturelle Bildung
Die Schülerinnen und Schüler gewinnen im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur in Vergangenheit und Gegenwart ein Bewusstsein für deren Bedeutung, Funktion und Wirkung in der Gesellschaft. Sie erkennen, dass Kunst und Kultur immer auch Ausdruck bestimmter Werthaltungen sind und zur Entwicklung einer gemeinsamen Identität beitragen. Sie entwickeln an historischen und gegenwärtigen Beispielen die Fähigkeit zu differenziertem ästhetischen Wahrnehmen und Erleben von Kunst und Kultur. Sie schätzen diese als Ausdruck und Bereicherung ihrer Lebenswirklichkeit.
Interkulturelle Bildung
Interkulturelle Bildung ist in der offenen und multikulturellen Gesellschaft die Grundlage für ein friedvolles Zusammenleben auf der Basis der Menschenwürde und unserer gemeinsamen demokratischen Werte, insbesondere der Grund- und Menschenrechte. Interkulturelle Bildung ermöglicht über die Auseinandersetzung mit kulturspezifischen Charakteristika und durch die Entwicklung kultursensiblen Verhaltens den Erwerb interkultureller Kompetenz. Interkulturelle Bildung findet im Unterricht des Faches Geschichte/Politik und Gesellschaft immer dann statt, wenn die Vielfalt von Lebensformen, Wertvorstellungen, Formen des Zusammenlebens und Herrschaftssystemen sowie deren historische sowie kulturelle Bedingtheit thematisiert werden. Dieser Blick auf andere und der Vergleich mit den eigenen Erfahrungen tragen zur Entwicklung von Interesse und Offenheit sowie Respekt und Toleranz gegenüber anderen Kulturen bei.
Familien- und Sexualerziehung
Im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Familie und daneben auch mit vielfältigen anderen Lebensformen. Sie lernen, diese zu respektieren und ebenso die geschlechtliche Orientierung des Einzelnen als Teil seiner freien Persönlichkeitsentfaltung zu akzeptieren. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass die Tugenden, die das Zusammenleben in sozialen Gruppen ermöglichen, wie gegenseitige Achtung, Toleranz, Verlässlichkeit, auch für Partnerschaft und Familie gelten.
Ökonomische Verbraucherbildung
Das Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft trägt zur Ökonomischen Verbraucherbildung bei, indem es die Schülerinnen und Schüler dazu auffordert, sich kritisch mit den Fragen des eigenen Konsumverhaltens sowie dessen politischen und sozialen Auswirkungen zu befassen. Sie erwerben ökonomische Alltagskompetenzen, die sie zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Konsumverhalten befähigen.
Sprachliche Bildung
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft schriftliche und mündliche Quellen und Darstellungen, rezipieren fremde Texte und nutzen diese, um Erkenntnisse über geschichtliche Prozesse und aktuelle Ereignisse zu gewinnen. Dabei entwickeln sie auch Strategien, unbekannte und fremde Begriffe (z. B. aus dem Fachwortschatz oder anderen Kulturkreisen) zu erschließen und zu verstehen. Zur Kommunikation über Untersuchungsergebnisse und Unterrichtsgegenstände formulieren sie ihre Erkenntnisse in einer angemessenen und verständlichen Sprache. Zudem beziehen die Schülerinnen und Schüler sowohl zu historischen als auch zu aktuellen Themen und Fragen Stellung. Sie artikulieren eigene Interessen, Meinungen und Urteile und verteidigen diese in der Diskussion mit anderen. Diese kommunikative Kompetenz ermöglicht ihnen die Teilhabe an Prozessen der Meinungsbildung im schulischen und außerschulischen Raum, ggf. auch im Rahmen von „Jugend debattiert“.
Bildung für Nachhaltige Entwicklung (Umweltbildung, Globales Lernen)
Die Bildung für Nachhaltige Entwicklung wird durch den Unterricht im Fach Geschichte/Politik und Gesellschaft gefördert, indem er die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, sich kritisch mit den Fragen des eigenen Umweltverhaltens und politischen Handlungsoptionen im Bereich des Umwelt- und Artenschutzes zu befassen. Sie bilden dadurch die Bereitschaft aus, Verantwortung für Natur und Umwelt zu übernehmen und nachhaltige Entwicklungen aktiv mitzugestalten.
Medienbildung/Digitale Bildung
Die Analyse von Quellen und Darstellungen im Unterricht des Faches Geschichte/Politik und Gesellschaft erfordert es, verschiedene Medien reflektiert zu bewerten. Die Schülerinnen und Schüler schulen im Unterricht sowohl am historischen als auch aktuellen Beispiel übertragbare Fertigkeiten zur reflektierten Einschätzung von Medien, die sie zum sachgerechten, selbstbestimmten und verantwortungsvollen Handeln in einer multimedial geprägten Gesellschaft befähigen. Dabei vermittelt der Unterricht (z. B. bei der Auseinandersetzung mit Wahlplakaten) Kompetenzen, die es dem Einzelnen ermöglichen, Strategien der Massenbeeinflussung zu identifizieren und zu durchschauen. Ferner setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der politischen Funktion von Medien als der „Vierten Gewalt“ auseinander und wägen ihren eigenen Umgang mit verschiedenen Medien ab.