Der Fachlehrplan Wirtschaft und Recht konkretisiert die Gegenstandsbereiche des Kompetenzstrukturmodells (Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht) sowie die prozessbezogenen Kompetenzen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Rollen Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer und Staatsbürger erworben werden sollen. Kompetenzerwartungen und dazugehörige Inhalte werden dabei getrennt voneinander ausgewiesen.
Wirtschaft und Recht am WWG in den Jahrgangsstufen 8 mit 11
Am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WWG) wird Wirtschaft und Recht als Kernfach ab Jahrgangsstufe 8 unterrichtet. Dabei stehen in den Jahrgangsstufen 8 und 11 drei Stunden, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zwei Stunden pro Woche zur Verfügung. Profilstunden in den Jahrgangsstufen 8, 10 und 11 ermöglichen zudem eine Vertiefung der erworbenen Kompetenzen, z. B. im Rahmen von Projektarbeiten und Wettbewerben.
In Jahrgangsstufe 8 erwerben die Schülerinnen und Schüler zunächst alltagsrelevante Kompetenzen im Zusammenhang mit Entscheidungen beim Konsum und beim Umgang mit Geld. Im Anschluss erfolgt der Perspektivwechsel vom Konsumenten zum Unternehmer. Unternehmerische Entscheidungssituationen werden hier unter vertiefter Betrachtung arbeitsteiliger Prozesse im Unternehmen sowie des Kernprozesses Marketing analysiert und beurteilt. Im letzten Lernbereich erwerben die Schülerinnen und Schüler rechtliche Handlungs- und Beurteilungskompetenzen für ihre derzeitige Situation als Minderjährige. Sie schätzen u. a. mögliche Konsequenzen eigenen widerrechtlichen Handelns ab und bewegen sich rechtssicher im Internet, indem sie wesentliche, für sie relevante Rechtsnormen beachten.
Jahrgangsstufe 9 knüpft inhaltlich an den Bereich Recht der Jahrgangsstufe 8 an und erweitert die rechtlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kaufhandlung. Sie lösen entstehende Probleme beim Kauf aufgrund ihres Alters oder einer mangelhaften Leistung in mündlicher und schriftlicher Kommunikation juristisch fundiert. Dabei reflektieren sie auch die Intention des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der Funktionen des Rechts. Anschließend erfolgt wieder der Wechsel in die Unternehmerperspektive. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Rahmen einer Projektarbeit ein eigenes Geschäftsmodell und vollziehen so unternehmerisches Denken und Entscheiden nach. Dabei greifen sie auf die bereits erworbenen Kompetenzen der Jahrgangsstufe 8, z. B. aus dem Bereich Marketing, zurück. Fächerübergreifend ist hier eine Anknüpfung an den Unterricht in Wirtschaftsinformatik (9.2.2 Darstellung des Unternehmens nach außen) gewinnbringend. Im letzten Lernbereich erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zur Bewertung von Unternehmen vor dem Hintergrund der Angaben in Bilanz und Jahresabschluss.
In Jahrgangsstufe 10 erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Sicht auf die Gesamtwirtschaft eines Landes, indem sie nicht mehr nur aus Konsumenten- und Unternehmerperspektive, sondern verstärkt auch aus der Perspektive eines Staatsbürgers ökonomische und rechtliche Situationen analysieren und beurteilen. Sie analysieren zunächst die Bedeutung von Unternehmen in Gesamtwirtschaft und Gesellschaft und reflektieren dabei mögliche Auswirkungen auf ihre eigene berufliche Zukunft. Im Bereich Recht analysieren sie in dieser Jahrgangsstufe die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns anhand lebensnaher Beispiele aus dem öffentlichen Recht auseinander und beurteilen die Regelungen u. a. des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund der Intentionen des Gesetzgebers und von Gerechtigkeitsaspekten. Im Bereich Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zum eigenen reflektierten Handeln auf realen und virtuellen Märkten. Anhand des Marktmodells wird ihnen auch die Bedeutung von Modellen in der Volkswirtschaftslehre bewusst. Abschließend hinterfragen die Schülerinnen und Schüler eigene Entscheidungen aus Sicht der Verhaltensökonomie kritisch. Zudem analysieren sie unternehmerische und politische Maßnahmen aus verhaltensökonomischer Perspektive. Dabei diskutieren sie auch ethische Aspekte bei der Beeinflussung von Verhalten durch verhaltensökonomische Maßnahmen.
In Jahrgangsstufe 11 wird das Fach Wirtschaft und Recht seiner Leitfachfunktion für die Politische Bildung im besonderen Maße gerecht. Es weitet sich der Blick auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in Deutschland, Europa und der Welt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen verstärkt die Rolle des Staatsbürgers ein und analysieren, diskutieren und beurteilen auch aus dieser Perspektive zentrale Aspekte sowie gegenwärtige und zukünftige Problemstellungen sowohl unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung als auch der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung. Der Blick auf Gegenwart und Zukunft befähigt die Jugendlichen, als mündige Bürger ihre ökonomische Zukunft mitzugestalten. Auf der Grundlage ihres zunehmenden Abstraktionsvermögens setzen sie in Jahrgangsstufe 11 verstärkt volkswirtschaftliche Modelle ein. Dies legt den Grundstein für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten in den Jahrgangsstufen 12 und 13.
In dieser Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist der Fachlehrplan für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums (HG, SG, NTG, MuG, SWG und WWG) weitgehend identisch. Am WWG stehen eine zusätzliche Wochenstunde für zusätzliche Lernbereiche sowie zusätzliche Profilstunden zur Vertiefung der Kompetenzen zur Verfügung.
In den beiden zusätzlichen Lernbereichen des WWG im Vergleich zu den anderen Ausbildungsrichtungen erwerben die Schülerinnen und Schüler einerseits vertiefte Kompetenzen im Hinblick auf Geldanlage und Kapitalmarkt, andererseits betrachten sie die bisher gewonnenen volkswirtschaftlichen und rechtlichen Erkenntnisse nun auch aus institutionenökonomischer und spieltheoretischer Perspektive, was ihnen ein breiteres Verständnis gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge und damit kompetentes eigenes Handeln im ökonomischen und beruflichen Lebensumfeld ermöglicht.
Wirtschaft und Recht am HG, SG, NTG, MuG und SWG in den Jahrgangstufen 10 und 11
Am HG, SG, NTG, MuG und SWG wird Wirtschaft und Recht in den Jahrgangsstufen 10 und 11 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.
Der Unterricht setzt hier in Jahrgangsstufe 10 mit Themen aus der Erfahrungswelt der Jugendlichen im Bereich des privaten Haushalts ein. Sie nehmen dabei zunächst die Rolle des Konsumenten ein und treffen reflektierte Konsum- und Anlageentscheidungen. Anhand des Marktmodells wird ihnen die Bedeutung von Modellen in der Volkswirtschaftslehre bewusst. Im Themengebiet Recht lösen sie eventuell entstehende Probleme beim Kauf aufgrund ihres Alters oder einer mangelhaften Leistung in mündlicher bzw. schriftlicher Kommunikation juristisch fundiert. Auch werden sie sich ihrer eigenen rechtlichen Stellung bewusst und können so rechtliche Konsequenzen ihres eigenen Handelns analysieren und abschätzen. Dabei reflektieren sie die Intention des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der Funktionen des Rechts. Anschließend nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des Unternehmers bzw. des Unternehmens ein. Sie entwickeln im Rahmen einer Projektarbeit ein eigenes Geschäftsmodell und vollziehen unternehmerisches Denken und Entscheiden nach.
In Jahrgangsstufe 11 wird das Fach Wirtschaft und Recht seiner Leitfachfunktion für die politische Bildung im besonderen Maße gerecht. Es weitet sich der Blick auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge in Deutschland, Europa und der Welt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen verstärkt die Rolle des Staatsbürgers ein und analysieren, diskutieren und beurteilen auch aus dieser Perspektive zentrale Aspekte sowie gegenwärtige und zukünftige Problemstellungen sowohl unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung als auch der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung. Der Blick auf Gegenwart und Zukunft befähigt die Jugendlichen, als mündige Bürger ihre ökonomische Zukunft mitzugestalten. Auf der Grundlage ihres zunehmenden Abstraktionsvermögens setzen sie in Jahrgangsstufe 11 verstärkt volkswirtschaftliche Modelle ein. Dies legt den Grundstein für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten in den Jahrgangsstufen 12 und 13.
In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist der Fachlehrplan für alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums (HG, SG, NTG, MuG, WSG und WWG) weitgehend identisch. So werden die nötigen Voraussetzungen für die Profil- und Leistungsstufe im Fach Wirtschaft und Recht sowohl für das grundlegende als auch das erhöhte Anforderungsniveau gelegt.
Wirtschaft und Recht in Jahrgangstufe 12 und 13 (grundlegendes Anforderungsniveau)
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (grundlegendes Anforderungsniveau, zwei Wochenstunden) erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer politischen Meinungsbildung Handlungskompetenzen, um ökonomische und rechtliche Fragen zu beantworten.
Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre analysieren sie aufbauend auf den Kompetenzen der Mittelstufe und der Jahrgangstufe 11 unternehmerische Entscheidungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen im Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf betriebswirtschaftliche Ziele.
Im Bereich Volkswirtschaftslehre analysieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle wirtschaftliche Problemlagen vor dem Hintergrund volkswirtschaftlicher Ziele und beurteilen wirtschaftspolitische Maßnahmen aus der Sicht der Träger der Wirtschaftspolitik und betroffener Gruppen der Gesellschaft. In ihrer Rolle als Staatsbürger treffen sie dabei gerade auch im Fall von Zielkonflikten ein reflektiertes Urteil auf der Basis einer wertorientierten Grundhaltung.
Im Bereich Recht werden Regelungen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sowie konkrete Sachverhalte bzw. Rechtsfälle insbesondere mit Blick auf grundlegende Funktionen des Rechts analysiert und vor dem Hintergrund allgemeiner Prinzipien der Gerechtigkeit beurteilt. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler auch Kompetenzen, die sie zur juristisch fundierten Durchsetzung eigener Ansprüche befähigen.
Wirtschaft und Recht in Jahrgangstufe 12 und 13 (erhöhtes Anforderungsniveau)
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (erhöhtes Anforderungsniveau, vier Wochenstunden) erwerben die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer politischen Meinungsbildung Handlungskompetenzen, um ökonomische und rechtliche Fragen auf erhöhtem Anforderungsniveau zu beantworten.
Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre analysieren sie aufbauend auf den bisher bereits erworbenen Kompetenzen Entscheidungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen im Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf betriebswirtschaftliche Ziele. Dabei erwerben sie auch ein breites betriebswirtschaftliches Fachwissen, auf dessen Basis sie nicht nur betriebswirtschaftliche Entscheidungen analysieren, sondern auch beurteilen können.
Im Bereich der Volkswirtschaftslehre analysieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle wirtschaftliche Problemlagen vor dem Hintergrund volkswirtschaftlicher Ziele und beurteilen wirtschaftspolitische Maßnahmen aus der Sicht der Träger der Wirtschaftspolitik und betroffener Gruppen der Gesellschaft. Das erhöhte Anforderungsniveau wird durch die vernetzte und vertiefte Betrachtung volks- und weltwirtschaftlicher Zusammenhänge vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt deutlich. In ihrer Rolle als Staatsbürger treffen die Lernenden dabei gerade auch im Fall von Zielkonflikten ein reflektiertes Urteil auf der Basis einer wertorientierten und an Nachhaltigkeit ausgerichteten Grundhaltung.
Im Bereich Recht werden Regelungen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sowie konkrete Sachverhalte bzw. Rechtsfälle insbesondere mit Blick auf grundlegende Funktionen des Rechts analysiert und vor dem Hintergrund allgemeiner Prinzipien der Gerechtigkeit beurteilt. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler auch Kompetenzen, die sie zur juristisch fundierten Durchsetzung eigener Ansprüche befähigen. Die juristische Arbeits- und Denkweise wird im erhöhten Anforderungsniveau aufgrund einer inhaltlich breiteren Basis, rechtsphilosophischen und wertorientierten Betrachtungen sowie zusätzlichen Beurteilungs- und Erörterungskompetenzen erworben.