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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München

Ergänzende Informationen zum Lernbereich „Optische Phänomene“

Gymnasium: Natur und Technik 7

Erkunden als Auftrag bei Schülerexperimenten

Erkundende Experimente – in der Regel Schülerexperimente – dienen dazu, zu einem Phänomen (beispielsweise zu Farben und Schatten) vielfältige Erfahrungen bereitzustellen, auf deren Grundlage im weiteren Unterrichtsverlauf beispielsweise Hypothesen entwickelt werden können. Diese Art von Experimenten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn entsprechende Erfahrungen aus dem Alltag oder aus dem vorangegangenen Unterricht nicht vorhanden sind. Auch in der Fachwissenschaft spielt diese Art des Experimentierens eine bedeutende Rolle. Erkundende Experimente haben als Ausgangspunkt häufig ein interessantes Phänomen oder eine damit verbundene Problemfrage wie beispielsweise „Wovon hängt die Farbe ab, in der wir einen Gegenstand wahrnehmen?“ Sie sind geprägt von präzisem Beobachten und der Frage, was am betreffenden Phänomen überhaupt beobachtbar ist, ohne jedoch den Blick dabei auf einen bestimmten Aspekt zu verengen bzw. von einer konkreten Vermutung geleitet zu sein; das entscheidende Merkmal ist die Offenheit für verschiedenartige Beobachtungen. Ein reicher Fundus an zur Verfügung gestelltem Experimentiermaterial ist für diese Art des Experimentierens notwendig. Das Vorgehen bei erkundendem Experimentieren ist bei aller Offenheit aber nicht beliebig. Das Ziel ist das sorgfältige Beobachten und im Anschluss daran das Ordnen der Beobachtungen. Dies wirkt sich auch auf die Form der Dokumentation aus. Anstelle der gängigen Protokollstruktur erfordert das freiere Vorgehen eine Fokussierung auf die untersuchten Vorgänge und die Zusammenstellung der daraus zusammengestellten Beobachtungen. Aus dem Natur und Technik – Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 (Lernbereiche NT 5.2.5 und NT 6.1.5) ist den Schülerinnen und Schülern z. B. das Erkunden von Lebensräumen bereits bekannt.

Ergänzende Informationen sind nicht Bestandteil des Lehrplans.