Aufgaben
Thema |
Datentyp |
Zuordnung zum Lehrplan |
Ermittlung der AK und des Bilanzansatzes
Material
zur Aufgabe
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PDF, 246.3 KB |
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Kompetenzerwartung: berechnen handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe, um die Bewertung vorzubereiten.
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Bewertung abnutzbares und nicht abnuetzbares SAV
Material
zur Aufgabe
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PDF, 302.1 KB |
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Kompetenzerwartung: bewerten ausgewählte Positionen des Anlagevermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB sowie unternehmerische Zielsetzungen.
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Bewertung Finanzanlagen
Material
zur Aufgabe
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PDF, 456.8 KB |
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Kompetenzerwartung: bewerten ausgewählte Positionen des Anlagevermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB sowie unternehmerische Zielsetzungen.
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Übungsaufgabe Bewertung SAV
Material
zur Aufgabe
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PDF, 197.5 KB |
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Kompetenzerwartung: bewerten ausgewählte Positionen des Anlagevermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB sowie unternehmerische Zielsetzungen.
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Kompetenzerwartung: führen die zur Bewertung von Vermögen und Fremdkapital notwendigen Berechnungen und Buchungen durch.
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Bewertung von Forderungen
Material
zur Aufgabe
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PDF, 672.5 KB |
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Kompetenzerwartung: bewerten ausgewählte Positionen des Umlaufvermögens nach HGB und berücksichtigen dabei die Bewertungsgrundsätze des HGB.
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Ergebnisverwendung und EK-Ausweis
Material
zur Aufgabe
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PDF, 768.1 KB |
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Kompetenzerwartung: entwerfen und diskutieren Vorschläge zur Verwendung des Jahresüberschusses bei der Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des HGB und des AktG. Dabei berücksichtigen sie sowohl die unternehmerischen Interessen als auch Interessen der weiteren relevanten Anspruchsgruppen und sind so bei ihrer Entscheidung um einen fairen Interessenausgleich bemüht.
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Übungsaufgabe EGV und Finanzierung
Material
zur Aufgabe
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PDF, 145.2 KB |
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Kompetenzerwartung: entwerfen und diskutieren Vorschläge zur Verwendung des Jahresüberschusses bei der Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des HGB und des AktG. Dabei berücksichtigen sie sowohl die unternehmerischen Interessen als auch Interessen der weiteren relevanten Anspruchsgruppen und sind so bei ihrer Entscheidung um einen fairen Interessenausgleich bemüht.
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Ergänzende Informationen sind nicht Bestandteil des Lehrplans.