Übergreifende Ziele
Thema |
Datentyp |
Zuordnung zum Lehrplan |
Alltagskompetenz und Lebensökonomie
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Kompetenzerwartung: charakterisieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei einem Berufsausbildungsvertrag. Auf dieser Basis entwickeln und bewerten sie Lösungsstrategien für Probleme während der Berufsausbildung.
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Kompetenzerwartung: begründen ausgehend von der jährlichen Entgeltabrechnung einer Ausbildungsvergütung den möglichen finanziellen Nutzen der Einkommensteuererklärung.
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Kompetenzerwartung: lösen praxisbezogene Fälle zum Arbeitsschutz, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, durch Subsumption. Dabei begründen sie die Schutzbedürftigkeit verschiedener in einem Beschäftigungsverhältnis stehender Personengruppen.
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Kompetenzerwartung: grenzen rechtswirksame von unwirksamen Kündigungen ab und belegen ihre Entscheidung mit ausgewählten Gesetzestexten. Dabei leiten sie Auswirkungen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.
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Kompetenzerwartung: beurteilen als zukünftige Arbeitnehmer ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung in einem Unternehmen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz.
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Kompetenzerwartung: begründen die Bedeutung beruflicher Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf das Zustandekommen eines Tarifvertrages. Dabei beurteilen sie auch die Möglichkeiten beider Parteien in einem Tarifkonflikt.
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Politische Bildung
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Kompetenzerwartung: grenzen rechtswirksame von unwirksamen Kündigungen ab und belegen ihre Entscheidung mit ausgewählten Gesetzestexten. Dabei leiten sie Auswirkungen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.
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Kompetenzerwartung: begründen die Bedeutung beruflicher Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf das Zustandekommen eines Tarifvertrages. Dabei beurteilen sie auch die Möglichkeiten beider Parteien in einem Tarifkonflikt.
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Sprachliche Bildung
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Kompetenzerwartung: grenzen rechtswirksame von unwirksamen Kündigungen ab und belegen ihre Entscheidung mit ausgewählten Gesetzestexten. Dabei leiten sie Auswirkungen des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.
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Ergänzende Informationen sind nicht Bestandteil des Lehrplans.